Hallo zusammen,
man liest in mehreren Portalen den Steuertipp, Beiträge zur PKV im Voraus zu zahlen. Es können sich Steuerersparnisse ergeben, wenn im Folgejahr mit anderen Versicherungen als der Krankenversicherung (Haftpflicht, Berufsunfähigkeit usw.) die Grenze von 1900 Euro (bei Angestellten) ausgeschöpft wird.
Die Webseiten sind sich uneinig, was in dem Jahr, in dem man keine Beiträge zur PKV zahlt (weil man sie im Vorjahr schon bezahlt hat) mit den Arbeitgeberbeiträgen passiert.
Die Lohnsteuerhilfe schreibt hierzu: "Ansonsten ändert sich beim Arbeitgeberzuschuss nichts. Er wird wie bisher monatlich ausbezahlt und kommt so zurück ins Portemonnaie. Er bleibt wie bisher steuerfrei [...]".
Der Versicherer Ottonova schreibt hierzu: "Der Zuschuss wird dann steuerlich wie ein Bruttoeinkommen behandelt. Dies führt unter dem Strich zu höheren Steuerzahlungen als ohne Vorauszahlung."
Diese Aussagen könnten gegensätzlicher nicht sein -- oder ich habe ein massives Verständnisproblem. Für eine Aufklärung wäre ich sehr dankbar!