Hallo liebes Forum,
ich würde gerne hier ein Thema diskutieren wozu man bislang kaum Informationen findet. Es geht um den isolierten Wechsel von der sozialen Pflegeversicherung (SPV) in die private Pflegepflichtversicherung (PPV) nach Überschreiten der Jahresarbeitsendgeltgrenze (JAEG) während man in der Krankenversicherung gesetzlich (GKV) bleibt, also dann freiwillig versichert ist. Die Gründe für und gegen einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) sollen hier explizit kein Bestandteil des Artikels sein. Es soll also primär um die Vor- und Nachteile eines solchen Wechsels der Pflegeversicherung gehen.
Ich möchte die mir bislang bekannten Informationen auflisten:
1. Normalerweise "folgt" die Pflegeversicherung der Krankenversicherung (GKV = SPV; PKV = PPV). Nach Überschreiten der JAEG als Arbeitnehmer (oder bei neuer Selbstständigkeit) besteht jedoch innerhalb von drei Monaten die Möglichkeit per Befreiung von der Versicherungspflicht (§22 SGB XI) von der SPV in die PPV zu wechseln. Hierzu muss man eine PPV von einem Versicherungsunternehmen nachweisen, die Befreiung kann dann auch rückwirkend gelten gemacht werden. Nach den drei Monaten kommt man nur noch über den Wechsel in die PKV auch in die PPV.
2. Diese Befreiung ist dann jedoch bindend und kann nicht widerrufen werden, ein späterer Wechsel zurück in die SPV ist dementsprechend nicht mehr ohne weiteres möglich.
3. Die Beiträge in der PPV richten sich ähnlich wie in der PKV nach Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und sind unabhängig von der Anzahl der eigenen Kinder, es gibt auch keinen Kinderlosenzuschlag wie in der SPV. Während in den ersten fünf Jahren nach Abschluss theoretisch höhere Beiträge als in der SPV zB durch Risikozuschläge bei Vorerkrankungen möglich wären, ist der Beitrag danach durch den Gesetzgeber auf den Maximalbeitrag mit 1 Kind in der SPV limitiert (aktuell 175,95€). Die PPV darf einen aber im Gegensatz zur PKV grundsätzlich nicht wegen Vorerkrankungen abweisen. Vom Arbeitgeber gibt es wie in der SPV einen Zuschuss bis maximal zur Hälfte des Beitrags der PPV.
4. Die Leistungen in der PPV sind identisch zu denen, die man in der SPV erhält. Nicht erwerbstätige Kinder sind ebenso beitragsfrei mitversichert. Während in der SPV Pflegeleistungen direkt abgerechnet werden muss man in der PPV Kosten zunächst vorstrecken und dann einreichen.
Zusammenfassend lässt sich auf Grund der gleichen Leistungen zwischen SPV und PPV somit eine nüchterne Vergleichbarkeit hinsichtlich der finanziellen Unterschiede ziehen. Mir ergibt sich der Eindruck, dass man mit Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze und bei regelhafter Erwerbstätigkeit deutlich günstiger mit der PPV fahren sollte wenn man frühzeitig wechseln kann. Selbst mit mehreren Kindern sind die Beiträge in der SPV wohl immer noch höher wenn man den Einschätzungen des PKV-Verbandes Glauben schenken mag. Dem gegenüber steht das Risiko dann höherer Beiträge in der PPV während der Rentenzeit wenn die niedrigeren Einkünfte auch die Beiträge in der SPV schmälern würden. Hier stellt sich für mich die Frage, ob man bei Erfüllen der Voraussetzungen der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) dann auch wieder in der SPV pflichtversichert wird wenn man zuvor in der PPV war? Außerdem ist mir unklar was bei Elterngeld/zeit, Arbeitslosigkeit mit der PPV passiert, bzw. unter welchen Umständen man doch zurück in die SPV wechseln kann.
Ich bedanke mich für den Input und freue mich auf die Diskussion.