Anwartschaft PKV - Verbindlichkeit

  • In PKV ohne Anwartschaft

    Hallo alle zusammen,

    ich habe vor einiger Zeit eine Anwartschaft bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen. Ich glaube, ich war hier bei einigen Angaben nicht wirklich genau genug (Gesundheitsfragen), weswegen ich den Abschluss bei dieser Gesellschaft mit diesen Angaben im Nachhinein nicht wirklich angenehm fände. Der Berater hat mir nun bereits angeboten, die Angaben zu ergänzen, aber ich könnte mir vorstellen, dass dann ein Risikozuschlag daraus hervorgeht, da es sich um Rückenschmerzen/Osteopathie handelte. Die Kehrseite ist nun, dass es mittlerweile aber mehr als 3 Jahre her ist und auch nicht wirklich etwas dazugekommen ist, so dass ich bei Beantragung der PKV OHNE die Anwartschaft vermutlich besser aufgestellt wäre.


    Kann ich die letztendliche wirkliche Versicherung nun ohne auf die Anwartschaft zurückzugreifen abschließen, oder muss ich die Anwartschaft zwingend 'einlösen'? Kündigen kann ich die Anwartschaft jedenfalls nicht, das geht ja immer nur 3 Monate vor Ende des laufenden Kalenderjahres (?) und es soll schon in ein Paar Monaten ins Ref gehen. Hänge ich nun an dieser Anwartschaft und den Gesundheitsfragen fest oder sehen Sie eine Möglichkeit?


    Vielen Dank!

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Sagen wir mal so:

    Die Anwartschaft ist eine Verlobung, aber als bedingtes Heiratsversprechen gilt sie nur für den Versicherer.


    Wenn du nun plötzlich eine andere nach neuen, aber immerhin zutreffenden Schmeicheleien heiratest, musst du zwar nebenbei auch noch die Verlobung fortsetzen, aber nur so lange, bis du deiner Verlobten bedingungsgemäß den Laufpass geben kannst.


    Diese wird dich dann zwar als Heiratsschwindler einstufen, aber bei Gericht käme sie nicht damit durch.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Hallo @VDOS24 , Alexis hat das schon schön anschaulich beschrieben. Eine Anwartschaft ist ein Versprechen einer PKV, Sie zu "heiraten", bindet Sie aber in keiner Weise. Viele Anwartschaftstarife enden übrigens wenn Sie nicht mehr gesetzlich krankenversichert sind. Mehr Details finden Sie auf unserer Seite, die Sie beim Googeln nach "Anwartschaftsversicherung: günstiger in die PKV" gut finden.


    Wenn Sie weiterhin gesund sind bzw. jetzt sogar gesünder als beim Abschluss ihrer Anwartschaft, dann rate ich auf alle Fälle, sich noch mal fachkundig beraten zu lassen und aus den aktuell verfügbaren "guten" Tarifen den zu Ihren Anforderungen am besten passenden herauszusuchen. Vielleicht ist das der Anbieter, bei dem Sie Ihre Anwartschaft haben (dann sollte man über eine sog. "Nachmeldung" nachdenken oder ggf. einen ganz neuen Antrag stellen), vielleicht ein anderer.


    Finanztip gibt ja eine Empfehlung zu geeigneten Beratern. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Genau, Dr. Schlemann, darauf bezog sich meine Frage insbesondere: Es ist also auch möglich, zu der Versicherungsgesellschaft hinzugehen, die Lage zu erklären und dann ohne den Anwartschaftsvertrag zu berücksichtigen die tatsächliche Beihilfe-PKV abzuschließen? Habe ich das so korrekt verstanden?

    Hallo @VDOS24 , Alexis hat das schon schön anschaulich beschrieben. Eine Anwartschaft ist ein Versprechen einer PKV, Sie zu "heiraten", bindet Sie aber in keiner Weise. Viele Anwartschaftstarife enden übrigens wenn Sie nicht mehr gesetzlich krankenversichert sind. Mehr Details finden Sie auf unserer Seite, die Sie beim Googeln nach "Anwartschaftsversicherung: günstiger in die PKV" gut finden.


    Wenn Sie weiterhin gesund sind bzw. jetzt sogar gesünder als beim Abschluss ihrer Anwartschaft, dann rate ich auf alle Fälle, sich noch mal fachkundig beraten zu lassen und aus den aktuell verfügbaren "guten" Tarifen den zu Ihren Anforderungen am besten passenden herauszusuchen. Vielleicht ist das der Anbieter, bei dem Sie Ihre Anwartschaft haben (dann sollte man über eine sog. "Nachmeldung" nachdenken oder ggf. einen ganz neuen Antrag stellen), vielleicht ein anderer.


    Finanztip gibt ja eine Empfehlung zu geeigneten Beratern. :)

  • Es ist also auch möglich, zu der Versicherungsgesellschaft hinzugehen, die Lage zu erklären und dann ohne den Anwartschaftsvertrag zu berücksichtigen die tatsächliche Beihilfe-PKV abzuschließen?

    Ich würde zunächst eine anonyme Risikovoranfrage stellen. Dann wissen Sie, wie die Gesellschaft mit Ihren Gesundheitsangaben umgeht und können auf der Basis überlegen, wie Sie weiter vorgehen wollen.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
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