Zahnzusatzversicherung zahlt nicht "Analoge Abrechnung" GOZ

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
  • Hallo liebes Forum,

    Ich habe seit 2011 eine Zahnzusatzversicherung von Central, heute Generali.

    Jetzt musste ich diese Versicherung in Anspruch nehmen, da zwei nebeneinanderliegende Backenzähne massiv beschädigt waren, sprich gebrochen....||

    Das Zahnfleisch war ebenfalls entzündet.

    Es wurden zwei Vollkronen gemacht und das Zahnfleisch entsprechend behandelt.


    Zuvor hatte mir der Zahnarzt schon gesagt, dass es vermutlich einige Kosten gäbe, die nicht von der Versicherung übernommen würden, weil es nicht im "GOZ" stehen würde.

    Nun, das war mir klar und eigentlich kein Problem, denn ich sehe die Versicherung eigentlich als genau das, eine Versicherung um wenigsten die dicksten Brocken zu übernehmen.


    Nur kommt jetzt der Schock.

    Die Versicherung übernimmt fast gar nichts.


    Weil der Zahnarzt, bzw die Abrechnungsgesellschaft lauter Leistungsnummern verwendet hat, die angeblich nicht von den Versicherungsunternehmen anerkannt werden.


    Und ja, ich gebe zu, ich war blauäugig, denn in meinen ganzen Unterlagen finde ich nichts, was mir als Laien sagt, dass man vor der Behandlung alles einreichen muss, oder dass es irgendwo Vertragsbestandteil sei, dass nur Behandlungen versichert sind, deren "Nummern" in diesem GOZ Katalog von der Versicherung anerkannt werden.


    Bei mir steht nur: "Erstattungsfähig sind nur Gebühren, die den jeweils geltenden Gebührenordnungen entsprechen"


    Das würde aber eben alles ausschließen, was nicht ausdrücklich in den GOZ auch als "normale und notwendige Behandlung" anerkannt sei. (Ich weiß nicht, ob ich das so richtig wiedergebe, so habe ich das zumindest verstanden."


    Der Zahnarzt habe eine "analoge Abrechnungsmethode" verwendet, die nicht von der Versicherung anerkannt wird, unabhängig, ob die Behandlung medizinisch in Ordnung war, oder nicht.....??


    Jetzt stehe ich also da, mit einer Rechnung im kleinen, vierstelligen Bereich und frage mich, wofür ich überhaupt so eine Zusatzversicherung brauche und ich besser gefahren wäre, wenn ich die Beiträge angelegt und gleich alles selber gezahlt hätte.


    Ein paar Recherchen im Netz klärten mich darüber auf, dass das Problem der "Analogen Abrechnung" inzwischen ein weit bekanntes Problem ist. Die ganzen Unternehmen, die für die Zahnärzte die Abrechnungen machen, raten den Zahnärzten, alle Patienten einen Zettel unterschreiben zu lassen, dass man sie aufgeklärt hat, das alles was laut Versicherungen nicht in der GOZ enthalten ist, privat zu zahlen ist, weil die Versicherungen das nicht übernehmen.


    Die Versicherungen würden mehr oder weniger bewusst verschweigen, was dieser kleine Satz mit den "in der Gebührenordnung enthaltenen Leistungen" in Wahrheit bedeutet.


    Da sich die Zahnmedizin ständig weiterentwickelt und das was seit Jahren in den Praxen "Normal" ist, in der Gebührenordnung aber noch nicht aufgenommen wurde, bleiben die Versicherten auf der Strecke, es sei denn, der Zahnarzt "besch...t" bei der Abrechnung.


    Jetzt meine Fragen:

    Das was ich geschrieben habe ist meine persönliche Meinung und klar bin ich aktuell angep.....:evil:

    Übertreibe ich da?


    Klar, einen Fehler habe ich gemacht, weil ich den KV nicht bei der Versicherung eingereicht und abgewartet habe, aber mit Provisorium und ständigen Schmerzen ist halt nicht so toll.

    Aber geht es nur mir so, dass ich das mit der "Analogen Abrechnung" nicht wusste?


    Und lohnt es sich, jetzt mit dem Zahnarzt und der Versicherung zu streiten....

    Ich war so froh endlich einen Zahnarzt zu finden, bei dem ich mich halbwegs wohl fühle.....

    Gibt es Zahnzusatzversicherungen die auch dann bezahlen, wenn die Behandlung nicht im GOZ Katalog steht?


    Vielen Dank für´s Lesen und für die kommenden Kommentare

    Mikel

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Herzlich willkommen im Forum!


    Das klingt in der Tat sehr unerfreulich. Aus der Ferne ist schwer zu beurteilen, wo das Problem genau seine Ursache hat. Vielleicht müsstest Du genauer angeben, was Dein Zahnarzt konkret abgerechnet hat (welche analogen Ziffern für genau welche Leistung?) und was genau die Versicherung zu den einzelnen Posten sagt.


    Grundsätzlich sind Zahnfleischbehandlungen oder die Behandlung mit Zahnersatz (Vollkronen) keine neue medizinische Entwicklung und im Zweifel bereits seit Jahrzehnten in der GOZ enthalten.


    Welche innovativen Einzelleistungen kamen denn (ggf. zusätzlich) zur Anwendung? Möglicherweise hätte der Zahnarzt ja 80% der Behandlung nach normalen GOZ-Ziffern abrechnen können?


    Bei innovativen Behandlungen erstatten private Krankenversicherungen übrigens sehr häufig auch analoge Abrechnungsziffern, sofern sie medizinisch notwendig und von der Höhe her angemessen erscheinen.


    Insofern würde ich jetzt erst einmal prüfen, wo genau das Problem entstanden ist. Möglicherweise muss der Zahnarzt eine neue Rechnung schreiben, die tatsächlich erkennen lässt, welcher Teil der Behandlung (Kronen, Zahnfleisch) nach GOZ abgerechnet werden kann und welcher Anteil innovativ ist und nur analog berechnet werden kann.


    Dann zahlt vermutlich auch die Versicherung ihren Anteil.

  • Hallo Mikel S.,


    auch wenn es Ihnen nicht mehr hilft: Ich kenne Zahnzusatzversicherungen, die bei Überschreitung bestimmter Summen im Heil- und Kostenplan die vorherige Genehmigung der Leistung fordern. Dann wäre die „analoge“ Abrechnung garantiert aufgefallen und Sie hätten reagieren können.


    Gruß Pumphut

  • Ich habe seit 2011 eine Zahnzusatzversicherung von Central, heute Generali.

    Jetzt musste ich diese Versicherung in Anspruch nehmen.


    Zuvor hatte mir der Zahnarzt schon gesagt, dass es vermutlich einige Kosten gebe, die nicht von der Versicherung übernommen würden, weil sie nicht in der "GOZ" stehen würden.

    An dieser Stelle hätten bei mir die Alarmglocken geschrillt. Vor einer Zahnersatzbehandlung wird regelmäßig ein Kostenvoranschlag erstellt, ein sog. "Heil- und Kostenplan". Den hätte ich vorab bei meiner Versicherung zur Prüfung eingereicht.

    Nun, das war mir klar und eigentlich kein Problem, denn ich sehe die Versicherung eigentlich als genau das, eine Versicherung um wenigsten die dicksten Brocken zu übernehmen.

    Nur kommt jetzt der Schock.

    Die Versicherung übernimmt fast gar nichts.

    So isses. :(

    Weil der Zahnarzt lauter Leistungsnummern verwendet hat, die angeblich nicht von den Versicherungsunternehmen anerkannt werden.

    Und ja, ich gebe zu, ich war blauäugig, denn in meinen ganzen Unterlagen finde ich nichts, was mir als Laien sagt, dass man vor der Behandlung alles einreichen muss, oder dass es irgendwo Vertragsbestandteil sei, dass nur Behandlungen versichert sind, deren "Nummern" in diesem GOZ Katalog von der Versicherung anerkannt werden.


    Bei mir steht nur: "Erstattungsfähig sind nur Gebühren, die den jeweils geltenden Gebührenordnungen entsprechen"

    Eben. Und wenn der Zahnarzt Analogberechnungen vornimmt, also Maßnahmen, die in der Gebührenordnung nicht vorgesehen sind, durch ähnliche Ziffern ersetzt, dann ist das nicht erstattungsfähig.


    Ich mach mal ein Beispiel:

    Du willst Dir in Deinem Auto die Frontscheibe ersetzen lassen. Der Handwerker rechnet aber keine Frontscheibe ab, sondern analog eine Motorhaube. Dann würde eine Versicherung, die den Fensteraustausch bezahlen müßte, die Rechnung auch zurückgehen lassen.

    Das würde aber eben alles ausschließen, was nicht ausdrücklich in den GOZ auch als "normale und notwendige Behandlung" anerkannt sei.

    So ist es.

    Ein paar Recherchen im Netz klärten mich darüber auf, dass das Problem der "analogen Abrechnung" inzwischen ein weit bekanntes Problem ist.

    Analogabrechnung ist allgemein gängig und auch notwendig, weil die Gebührenordnung aus den 1980ern stammt und alles, was seitdem neu entwickelt worden ist, keine Gebührenziffer hat.


    Scann die Rechnungen anonymisiert ein und lad sie hoch. Wenn man nicht weiß, worum es geht, kann hier kein guter Rat herauskommen.

  • Hallo Zusammen, und vielen Dank für die bisherigen Antworten.


    Dachte mir schon, dass ich der Versicherung ein Scheunentor geöffnet habe, nicht zu bezahlen, indem ich nicht vorher alles geklärt habe. Selber schuld....:rolleyes:

    Teures Lehrgeld, kann man wohl sagen.



    Ich bin leider schon wieder unterwegs und die Rechnungen liegen zu Hause, wenn ich wieder da bin werde ich die mal hochladen.


    MfG

    Mikel