Berufsunfähigkeitsversicherung & Psyche / Psychotherapie

  • Das wäre übrigens selbst nach Ablauf der 10 Jahre nicht rechtssicher, wenn man extra so lange wartet, bis die Anfechtungsfrist rum ist:
    https://rsw.beck.de/aktuell/daily/…echtsmissbrauch

    Ja genau, aber wie hier dargestellt nur dann, wenn der Versicherungsfall (BU) innerhalb der 10 Jahre auftritt, aber die Berufsunfähigkeit extra erst danach gemeldet wurde.

    Angenommen bei einer unwissentlich „wackelig“ abgeschlossenen BU-Versicherung tritt die tatsächliche Berufsunfähigkeit erst nach 10,5 Jahren ein, dann gibt es eben auch keine Anfechtungsmöglichkeit mehr. Da besteht meinem Verständnis nach dann schon Rechtssicherheit nach 10 Jahren und der Vertrag kann dann eben nicht mehr angefochten werden.

  • Angenommen bei einer unwissentlich „wackelig“ abgeschlossenen BU-Versicherung tritt die tatsächliche Berufsunfähigkeit erst nach 10,5 Jahren ein, dann gibt es eben auch keine Anfechtungsmöglichkeit mehr. Da besteht meinem Verständnis nach dann schon Rechtssicherheit nach 10 Jahren und der Vertrag kann dann eben nicht mehr angefochten werden.

    Ja, so dürfte es sein. Und es sind damit ja zwei entscheidend voneinander abweichende Fälle. Umso besser, dass Ihr beiden, FinanztipUser und Wanderslust, das hier eruiert habt.

    :thumbup:

    Wobei in den Fällen "tatsächlich erst nach 10,5 Jahren" dieses "tatsächlich" die ein oder andere Bewährungsprobe zu überstehen hätte, gegebenenfalls vor Gericht.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Wobei in den Fällen "tatsächlich erst nach 10,5 Jahren" dieses "tatsächlich" die ein oder andere Bewährungsprobe zu überstehen hätte, gegebenenfalls vor Gericht.

    Naja, angenommen bis dahin würde diese Person durchgehend faktisch über 50% arbeiten und wäre nicht längere Zeit krankgeschrieben. Wie will der Versicherer dann glaubhaft argumentieren, dass bei der Person die BU schon vorher vorgelegen hat? :/

    Bei Arbeitslosigkeit, längeren Krankschreibungen, etc., dürfte es Diskussionen geben…