Steuerfreibetrag bei Schüler

  • Hallo, ich habe eine Frage zum Depot meines Sohnes. Es ist, dank euch, schon schön angewachsen. Nächstes Jahr wird er 18 und benötigt ein Auto. Meine Frage ist ob es vielleicht sinnvoll wäre dieses Jahr, also 2024, nach den Steuerfreibetrag, also circa 10.000 € Von den ETFs zu verkaufen, damit nächstes Jahr nicht so viel Abgeltungssteuer anfällt. Weil das Auto wird mehr als 10.000 € kosten. Und zur Zeit verdient er ja noch kein Geld, weil er noch Schüler ist.

    Ich hoffe, ihr versteht meine Frage. Viele liebe Grüße, Petra

  • Hallo, ich habe eine Frage zum Depot meines Sohnes. Es ist, dank euch, schon schön angewachsen. Nächstes Jahr wird er 18 und benötigt ein Auto. Meine Frage ist ob es vielleicht sinnvoll wäre dieses Jahr, also 2024, nach den Steuerfreibetrag, also circa 10.000 € Von den ETFs zu verkaufen, damit nächstes Jahr nicht so viel Abgeltungssteuer anfällt. Weil das Auto wird mehr als 10.000 € kosten. Und zur Zeit verdient er ja noch kein Geld, weil er noch Schüler ist.

    Ich hoffe, ihr versteht meine Frage. Viele liebe Grüße, Petra

    Hallo Petra,

    der Steuerfreibetrag hat etwas damit zu tun, wieviel Ertrag für seine ETF Anteile angefallen ist. Nur der Ertrag wird besteuert.

    Wenn er also im kommenden Jahr ETF-Anteile für € 10.000,00 verkauft, dann ist darin auch ein gewisser Anteil an Erträgen enthalten. Es sind also nicht die € 10.000,00 zu versteuern, sondern nur die Erträge, die angefallen sind.


    Wie hoch dieser Betrag sein wird, kann ich dir nicht beantworten, da ich nicht weiß, um welchen ETF es sich handelt und wann er mit dem Sparen angefangen hat. (Einmalbetrag oder Sparplan...???)

  • Ja, ihr könnt die Freibeträge, also sparerpauschbetrag von 1000€ und den Grundfreibetrag der Einkommensteuer in diesem Jahr schon mal ausnutzen, so wie dann wohl auch im kommenden Jahr. Dann spart ihr euch sicherlich große Teile der fälligen Abgeltungssteuer auf die Kapitalerträge.

    Natürlich müsst ihr sicherstellen, dass das auch klappt wie ihr euch das vorstellt. Falls ihr nicht bereits eine NV Bescheinigung bei der Depotbank hinterlegt habt, hilft für dieses Jahr vermutlich nurnoch das zurückholen per Steuererklärung für 2024 (Günstigerprüfung).

    Bedenkt auch ggf. die Einkommensgrenzen der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, falls ihr Familienversichert seid. Über den Daumen gepeilt sind das (inkl. Sparerfreibetrag) maximal 7000€ an Einkommen pro Jahr, danach wird’s teuer.