Gemeinschaftsdepot eine Ehepaars: Vorabpauschale und "halbe" Kirchensteuer?

  • Wie schaut das eigentlich bei einem Gemeinschaftsdepot aus, wenn einer der Ehepartner nicht kirchensteuerpflichtig ist, der andere schon? Kann dies die Bank überhaupt wissen und berücksichtigen? Oder wird der Kirchsteueranteil grundsätzlich erst bei der Steuererklärung nachbelastet? Aktuell befinden wir uns mit der Vorabpauschale gerade noch innerhalb des Freistellungsauftrags (2.000 EUR).

  • Kennst du eigentlich in Deutschland? Das ewige Bündnis von Thron und Altar ?

    Weißt du, dass alle regierenden Parteien keinerlei Interesse daran haben, dieses System zu ändern?


    Aber jetzt ernsthaft::


    Banken sind seit dem 1. Januar 2015 verpflichtet, die Kirchensteuer auf Zinserträge ihrer Kunden automatisch an das Finanzamt abzuführen. Hierzu erkundigt sich die Bank jedes Jahr zwischen dem 1. September und 31. Oktober beim Bundeszentralamt für Steuern nach der Religions- bzw. Konfessionszugehörigkeit ihrer Kunden.

  • Einen kleinen Vorteil hast du allerdings bei der Kirchensteuer auf Kapitalerträge.

    Hier kommt der in vielen Bundesländern praktizierte Fall des „Besonderen Kirchgeldes“ nicht zum Tragen.

    Das bedeutet, die Kirchensteuer, die auf Kapitalerträge abgeführt wird, wird nicht mehr künstlich auf Wunsch der betreffenden „Saugekirche“ durch das Finanzamt bei der Einkommensteuererklärung erhöht.