Privatrechnung erstellen?

  • Hallo, liebe Forumgemeinde.

    ich war im Mai 2024 auf einem Musikfestival als Helfer auf dem Campingplatz tätig. Das Festival wurde dann kurzfristig wegen Regen abgesagt.

    Nach einiger Zeit des Wartens auf meinen Lohn hieß es, es gäbe keinerlei Personalunterlagen mehr, da der eigentliche Veranstalter sein Unternehmen verkauft hat. Da der neue Verantwortliche des Festivals uns aber unseren Lohn gerne ausbezahlen würde, machte er mir den Vorschlag, ich solle ihm eine Rechnung schreiben. Dann könnte er mir das Geld überweisen. Ich solle lediglich meine zu bezahlende Steuern "oben drauf hauen".

    Es handelt sich um 830€ (46 Stunden ´a 18€). Ich bin kein Selbstständiger oder Gewerbetreibender.

    Wie könnte ich vorgehen? Ein Steuerberater lohnt sich in meinem Fall nicht.

    Hat mir jemand freundlicherweise einen Tipp.

    Vielen Dank und schöne Weihnachten

  • Elena H. 20. Dezember 2024 um 13:02

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich war im Mai 2024 auf einem Musikfestival als Helfer auf dem Campingplatz tätig. Das Festival wurde dann kurzfristig wegen Regen abgesagt.

    Wie warst Du da denn angestellt? Hast Du denn darüber irgendwas Schriftliches?

    Nach einiger Zeit des Wartens auf meinen Lohn hieß es, es gebe keinerlei Personalunterlagen mehr, da der eigentliche Veranstalter sein Unternehmen verkauft hat.

    Da der neue Verantwortliche des Festivals uns aber unseren Lohn gerne ausbezahlen würde, machte er mir den Vorschlag, ich solle ihm eine Rechnung schreiben. Dann könnte er mir das Geld überweisen. Ich solle lediglich meine zu bezahlende Steuern "oben drauf hauen".

    Es handelt sich um 830€ (46 Stunden à 18€).

    Das ist für einen Helfer ein schöner Stundenlohn.

    Du schreibst der Firma einfach eine Rechnung:

    "Für geleistete Dienste beim Musikfestival xx vom xx bis xx stelle ich Ihnen in Rechnung

    46 Stunden à 18 € 830 €.

    Überweisung bitte auf mein Konto xxx bei der yyy,

    Mit freundlichen Grüßen"

    Dann hoffst Du, daß Du das Geld kriegst.

    Wenn das tatsächlich der Fall sein sollte, überlegst Du Dir, welche Kosten Du im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit hattest, etwa Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegung. Diese Kosten kannst Du vom Lohn abziehen (also steuerlich geltend machen). Wenn der Saldo unter 410 € ist, brauchst Du die Zahlung nicht in Deiner Steuererklärung anzugeben, hefte Deine Aufstellung (vorzugsweise mit Belegen) aber schön ab, damit Du sie unproblematisch hervorziehen kannst, wenn einer nachfragen sollte. Wenns mehr ist, trägst Du Lohn und Kosten in die nächste Steuererklärung ein. Für weitere Details könnte ein Steuertip-Buch wie etwa KONZ 1000 ganz legale Steuertricks weiterhelfen.