Ausländische Aktien

  • Hallo Gemeinde,

    ich habe eine Frage zu ausländischen Aktien.


    Aus einem früheren Arbeitsverhältnis (welches bereits in den 90er Jahren endete) habe ich Aktien in den USA, die auch nur dort gehandelt werden. Es läuft alles über Computershare. Die Dividenden habe ich immer direkt wieder in Aktien investiert da die Gebühr für die eingereichten Schecks immer höher waren als die Dividende selbst.

    Nun habe ich im Sommer alle Aktien verkauft und frage mich nun, wo ich die Summe in der Steuererklärung angeben muss, denn eine Steuerbescheinigung habe ich nicht. Es handelt sich um eine sehr niedrige vierstellige Summe, falls das wichtig ist.

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Aus einem früheren Arbeitsverhältnis (welches bereits in den 90er Jahren endete) habe ich Aktien in den USA, die auch nur dort gehandelt werden. Es läuft alles über Computershare. Die Dividenden habe ich immer direkt wieder in Aktien investiert da die Gebühr für die eingereichten Schecks immer höher waren als die Dividende selbst.

    Nun habe ich im Sommer alle Aktien verkauft und frage mich nun, wo ich die Summe in der Steuererklärung angeben muss, denn eine Steuerbescheinigung habe ich nicht. Es handelt sich um eine sehr niedrige vierstellige Summe, falls das wichtig ist.

    Alles, was Du vor 2009 gekauft hast, ist steuerlich irrelevant.


    Die Dividenden hättest Du jeweils melden und versteuern müssen, allerdings gibt es auch dort eine Verjährungsfrist von 10 Jahren: Alles vor 2014 ist verjährt.


    Die "sehr niedrige vierstellige Summe" wäre zur steuerlichen Beurteilung relevant, vor allem auch deren Struktur. Ich hoffe doch, daß Du Dir über all die Jahre die jeweiligen Kaufdaten aufgeschrieben hast.

  • Die Dividenden hättest Du jeweils melden und versteuern müssen, allerdings gibt es auch dort eine Verjährungsfrist von 10 Jahren: Alles vor 2014 ist verjährt.

    Nun habe ich im Sommer alle Aktien verkauft und frage mich nun, wo ich die Summe in der Steuererklärung angeben muss, denn eine Steuerbescheinigung habe ich nicht.

    Eine Steuerbescheinigung gibt es bei "Computershare“ auch nicht, denn von den Dividenden wurden keine Steuern einbehalten und die deutschen Gepflogenheiten interessieren die amerikanischen Broker nicht.


    Eventuell hast du von "Computershare" Abrechnungen erhalten. Das wäre z.B. eine gute Grundlage für's Finanzamt, wenn du sie brauchen würdest.


    Im kommenden Jahr ist die Steuererklärung für 2024 dran. In der Anlage KAP gibst du bei ausländischen Kapitalerträgen, für die noch keine Kapitalertragsteuern (KESt) die entsprechenden Dividenden für das Jahr 2024 in EUR an. Die Beträge in USD solltest du kennen. US-Dividenden werden regelmäßig vierteljährlich ausgezahlt, bzw. in deinem Fall wieder angelegt. Die jeweiligen Umrechnungskurse (EUR/USD) kannst du kostenfrei im Internet finden.

    Dazu machst du einfach für dich eine kleine Aufstellung mit den entsprechenden Werten und setzt die Summe ein.

    Zwar hast du keine Beträge ausgezahlt bekommen, doch der Gegenwert für die Wiederanlage in Aktien ist auch steuerpflichtig.


    Alles, was Du vor 2009 gekauft hast, ist steuerlich irrelevant.

    Das ist jetzt ein bisschen "tricky" .

    Die Kursgewinne der Aktien(-anteile), die vor 2009 erworben wurden sind steuerfrei. Die Kursgewinne für alle Aktien(-anteile), die nach 2008 -aus den Dividenden- gekauft wurden, sind steuerpflichtig.

    Auch hier hilft dir eine Aufstellung. Das Ergebnis (positiv oder negativ) gehört ebenfalls in die Steuererklärung für 2024. Sind die Kursgewinne positiv, dann sind es Erträge wie die Dividende und müssen in die Steuererklärung für 2024. Sind es Verluste, dann lieferst du deine selbst erstellte Aufstellung mit.

    Wenn dein Finanzamt das so akzeptiert, können diese Verluste mit künftigen Aktiengewinnen verrechnet werden, denn du bekommst einen Verlust eingebucht


    Ja, mir ist es bewusst, dass es einige Zeit in Anspruch nimmt, bis du alles sauber zusammengetragen hast und dass diese Aufstellung nicht mal eben nebenbei erstellt werden kann, aber "wat mut, dat mut" ....

  • Alles, was Du vor 2009 gekauft hast, ist steuerlich irrelevant.

    Das ist jetzt ein bisschen "tricky".

    Nein, das ist es nicht ...

    Die Kursgewinne für alle Aktien(-anteile), die nach 2008 gekauft wurden, sind steuerpflichtig.

    ... denn die Aktien, die nach 2008 gekauft worden sind, sind schließlich (siehe oben) nicht vor 2009 gekauft.


    Ich hätte gern gewußt, was die "kleine vierstellige Summe" ist. Steuerpflichtig ist ja nur der Gewinn, nicht das Kapital.

  • Ich hätte gern gewußt, was die "kleine vierstellige Summe" ist. Steuerpflichtig ist ja nur der Gewinn, nicht das Kapital.

    Grundsätzlich ist es egal, wie hoch die Kapitalerträge aus der "kleinen vierstelligen Summe" sind. Bei Kapitalerträgen, die im Ausland erzielt wurden, ist immer eine Steuererklärung mit einer Anlage KAP abzugeben, da für diese Erträge keine Steuern abgeführt wurden.


    Ob überhaupt Steuern anfallen werden, kann man nur beurteilen, wenn die übrigen Kapitalerträge bekannt sind. Unter Umständen bleiben die gesamten Kapitalerträge in Summe steuerfrei, wenn sie nicht mehr als EUR 1.000 bzw. EUR 2.000 (Verheiratete) betragen.

    Egal, trotzdem muss eine Steuererklärung erstellt werden.

  • Grundsätzlich ist es egal, wie hoch die Kapitalerträge aus der "kleinen vierstelligen Summe" sind.

    Nein, das ist nicht egal.

    Bei Kapitalerträgen, die im Ausland erzielt wurden, ist immer eine Steuererklärung mit einer Anlage KAP abzugeben, da für diese Erträge keine Steuern abgeführt wurden.


    Ob überhaupt Steuern anfallen werden, kann man nur beurteilen, wenn die übrigen Kapitalerträge bekannt sind. Unter Umständen bleiben die gesamten Kapitalerträge in Summe steuerfrei, wenn sie nicht mehr als EUR 1.000 bzw. EUR 2.000 (Verheiratete) betragen.

    Eben.

    Egal, trotzdem muss eine Steuererklärung erstellt werden.

    Wenn klar ist, daß die gesamten Kapitalerträge des Steuerpflichtigen unter dem Freibetrag sind, was passiert dann, wenn der Steuerpflichtige keine Steuererklärung abgibt?


    Kannst Du einen Fall nennen, in dem ein Steuerpflichtiger Kapitalerträge unter dem Freibetrag kassiert hat, darunter unversteuerte ausländische Kapitalerträge, der keine Steuererklärung eingereicht hat (oder eine Steuererklärung ohne Anlage KAP) und deswegen dann Probleme bekommen hat?

  • Nein, das ist nicht egal.

    Eben.

    Wenn klar ist, daß die gesamten Kapitalerträge des Steuerpflichtigen unter dem Freibetrag sind, was passiert dann, wenn der Steuerpflichtige keine Steuererklärung abgibt?


    Kannst Du einen Fall nennen, in dem ein Steuerpflichtiger Kapitalerträge unter dem Freibetrag kassiert hat, darunter unversteuerte ausländische Kapitalerträge, der keine Steuererklärung eingereicht hat (oder eine Steuererklärung ohne Anlage KAP) und deswegen dann Probleme bekommen hat?

    Wirtschaftlich betrachtet hat Achim Weiss natürlich vollkommen Recht, dass keine Steuern anfallen, wenn man unter den Freibeträgen liegt - aber es gibt den "Amtsschimmel". Der schreibt dazu nämlich:


    Mitteilungspflicht inländischer Steuerpflichtiger

    Inländische Steuerpflichtige haben ihrem zuständigen Finanzamt Sachverhalte mitzuteilen, die einen Bezug zum Ausland haben.

    Gibt man ausländisches Kapital nicht, unzureichend oder falsch an, kann dies als Steuerhinterziehung gewertet werden. Durch die Nichtangabe oder Falschangabe der steuererheblichen Tatsachen kann die zu entrichtende Steuer nicht korrekt ermittelt werden.


    Ob die Beträge steuerpflichtig sind, entscheidet letztendlich das Finanzamt und nicht der Steuerpflichtige.


    Es ist die gleiche Diskussion wie bei der Erteilung von Freibeträgen.

    Ich kann auch bei 10 Banken Freibeträge mit je EUR 1.000 erteilen. Wenn ich dann insgesamt nicht mehr als EUR 1.000 erziele, dann fallen auch keine Steuern an, nur Ich habe mich auch nicht korrekt verhalten.

  • Wirtschaftlich betrachtet hat Achim Weiss natürlich vollkommen Recht, dass keine Steuern anfallen, wenn man unter den Freibeträgen liegt - aber es gibt den "Amtsschimmel". Der schreibt dazu nämlich:

    ... und Papier ist bekanntlich geduldig.

    Ob die Beträge steuerpflichtig sind, entscheidet letztendlich das Finanzamt und nicht der Steuerpflichtige.

    Auch wenn der Amtschimmel das nicht mag, kann auch ein gut informierter Laie manches gut abschätzen.


    Vielleicht sollten wir - bevor wir uns die Köpfe heißreden - einfach warten, bis und ob der TE noch Info nachlegt.

  • Mal eine andere Frage: Bist du mit den Aktien und ihren Gewinnen in diesem offenbar US-Depot womöglich in den USA steuerpflichtig?

    Du bist mit deinem Welteinkommen in dem Staat steuerpflichtig, in dem du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast.

    Wenn der Anleger allerdings einen US Bezug hat (z.B. Staatsangehörigkeit) dann ja, als "normaler" Ausländer nein.