Stimmt es, dass die Arbeitgeberabgaben zur Rentenversicherung eines Minijobbers (15%) NICHT konkret dem Rentenkonto des Minijobbers gutgeschrieben werden, sondern in einem Allgemeintopf der DRV „verschwindet“?
Rentenbeitrag bei Minijob
- BamAud80
- Erledigt
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Elena H.
Hat das Thema freigeschaltet. -
Stimmt es, dass die Arbeitgeberabgaben zur Rentenversicherung eines Minijobbers (15%) NICHT konkret dem Rentenkonto des Minijobbers gutgeschrieben werden, sondern in einem Allgemeintopf der DRV „verschwindet“?
Nein, das stimmt nicht.
Das Beitragsgeld wird dem Minijobber korrekt angerechnet, egal ob er aufzahlt oder nicht, aber die Versicherungszeit zählt nur zum kleinen Teil*, wenn der Minijobber selbst nicht aufzahlt.
*Ich habe nicht herausbekommen, zu welchem geringen Teil.
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Stimmt es, dass die Arbeitgeberabgaben zur Rentenversicherung eines Minijobbers (15%) NICHT konkret dem Rentenkonto des Minijobbers gutgeschrieben werden, sondern in einem Allgemeintopf der DRV „verschwindet“?
Kommt darauf an.
Bis Erreichen der Regelaltersgrenze werden definitiv Entgeltpunkte auch aus den pauschalen Beiträgen des AG ermittelt.
Ab Erreichen der Regelaltersgrenze ist dies nur der Fall, wenn keine Vollrente bezogen wird.
Bei Bezug einer Vollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze liegt Versicherungsfreiheit vor und es werden keine zusätzlichen Entgeltpunkte ermittelt. Im ersten Moment sagt die Versichertengemeinschaft "Danke!", im zweiten Moment würden sich die zusätzlichen Beiträge akkumilieren und (theorethisch) dafür sorgen, dass der Beitragssatz stabil bleibt und künftige Rentenanpassungen in der Tendenz höher ausfallen.
Wem das zu theorethisch ist, kann ja eine Teilrente beantragen.
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Bis Erreichen der Regelaltersgrenze werden definitiv Entgeltpunkte auch aus den pauschalen Beiträgen des AG ermittelt.Alles anzeigen
Ab Erreichen der Regelaltersgrenze ist dies nur der Fall, wenn keine Vollrente bezogen wird.
Bei Bezug einer Vollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze liegt Versicherungsfreiheit vor und es werden keine zusätzlichen Entgeltpunkte ermittelt. Im ersten Moment sagt die Versichertengemeinschaft "Danke!", im zweiten Moment würden sich die zusätzlichen Beiträge akkumulieren und (theoretisch) dafür sorgen, dass der Beitragssatz stabil bleibt und künftige Rentenanpassungen in der Tendenz höher ausfallen.
Wem das zu theoretisch ist, kann ja eine Teilrente beantragen.
Eine Teilrente beantragt man vermutlich nicht mehr, wenn man jenseits der gesetzlichen Altersgrenze ist, auch eine 99,99%ige nicht.
Generell gilt, daß man jenseits der gesetzlichen Altersgrenze versicherungsfrei ist. Wer weiterarbeitet (beispielsweise in seinem altgewohnten Job), muß keine Rentenversicherungsbeiträge mehr zahlen, der Arbeitgeber aber wohl. Er darf aber Rentenversicherungsbeiträge zahlen.
Im ersten Fall fallen die Rentenversicherungsbeiträge in den großen Topf und der Mitarbeiter hat nichts davon.
Im zweiten Teil erwirtschaftet der Mitarbeiter (wie gewohnt) Rentenpunkte von den seinen Beiträgen seines Arbeitgebers.
Vermutlich ist das bei Minijobs genauso, allerdings beträgt hier der Beitrag des Arbeitgebers 15% und der Beitrag des Mitarbeiters 3,6%.
Es wäre interessant zu erfahren, wie die Entgeltpunkte gerechnet werden, die nach dem gesetzlichen Renteneintrittsalter dazukommen. Streng genommen müßten die um 0,5% erhöht werden für jeden Monat, die sie nach dem gesetzlichen Renteneintrittsalter dazukommen.