Abfindungszahlung Lohnsteuerbescheinigung - Prüfung ob 5tel-Regelung grds. anwendbar wäre

  • Hallo,

    folgendes Beispiel.

    Mitarbeiter tritt 31.01.2025 aus und erhält eine Abfindungszahlung. Diese Zahlung ist geringer als das entgangene Entgelt, dass er erhalten hätte, wenn er bis zum Ende der Kündigungsfrist bleiben würde.

    Bis Ende 2024 hätten wir den Betrag in Zeile 19 der LSTB ausgewiesen.

    Ab 2025 wird dieser Betrag (wie auch in 2024) als normaler EMZ versteuert und landet - nach meinem Verständnis nicht in Zeile 10.


    Wie sieht die Community das?


    VG

    Bärbel

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • "Die Zeile 19 ist ab 2025 unbesetzt. Leistungen, die dem Grunde nach ermäßigt besteuert werden können, sind vom Arbeitgeber in Zeile 9 und 10 einzutragen. Daher gilt für die Lohnsteuerbescheinigung 2024 letztmalig:


    Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, die nicht unter Anwendung der Fünftelregelung ermäßigt besteuert wurden, können in Nummer 19 an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Dieser Arbeitslohn muss daneben im steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn laut Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sein.

    ..."


    Lohnsteuerbescheinigung: Erstellung, Korrektur und Inhalt / 6.15 Nummer 19 (nur bis ...
    Die Zeile 19 ist ab 2025 unbesetzt. Leistungen, die dem Grunde nach ermäßigt besteuert werden können, sind vom Arbeitgeber in Zeile 9 und 10 einzutragen. Daher…
    www.haufe.de

  • Die Leistung unterliegen ab 2025 dem regulären Lohnsteuerabzug.

    Der betroffenen Person entstehen jedoch nur Liquiditätsnachteile, weil mit der Einkommensteuererklärung 2025 im Jahre 2026 das Finanzamt dann alles durchrechnet.