Guten Abend,
da eBay wieder gerade die Daten an das Finanzamt weitermeldet und wir etwas verunsichert sind, daher die folgende Frage.
Auf den ersten Blick handle ich gewerblich, denn ich habe knapp über 300 Artikel im Wert von 5.000€ im Kalenderjahr 2024 verkauft. Das könnte wohl das Finanzamt genau so sehen.
Im Allgemeinen werde ich mir wohl unnötig einen Kopf machen, aber für den Fall der Fälle interessiert es mich dennoch.
1. Der größte Teil des finanziellen Betrages bezieht sich auf eine Auflösung der privaten Münzsammlung, die bereits seit 15 Jahren im Besitz ist und dem Alter entsprechend jetzt stückweise veräußert wird.
2. Der weitere größte Teil der Anzahl der Artikel bezieht sich auf Sammelkarten, die einen geringen Wert von je 1-3 Euro haben.
3. Zudem sind noch ein paar gebrauchte Artikel vom Haushalt verkauft worden.
Zu 1. Der Verkauf der Münzen/Edelmetalle ist ja nach einem Jahr steuerfrei und es werden keine Münzen an und weiterverkauft, sondern aus der langjährigen Sammlung veräußert.
Zu 2. Bei der großen Anzahl der Artikel von Karten handelt es sich um ein aktuelles Hobby. Auf jede Karte fallen Kosten i.H. von 5 Euro für das geschlossene Pack an. Nicht vorhandene Karten werden in die Sammlung aufgenommen und behalten, doppelte weiterverkauft. Ergo, es fällt für jeden verkauften Artikel ein Minus von etwa 3-4 Euro an.
Zu 3. Das sind alte Spielsachen und Gegenstände vom Dachboden.
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Aufgrund der hohen Anzahl der Verkäufe könnte mich jetzt nun das Finanzamt anschreiben und einen gewerblichen Handel unterstellen. Das würde dazu führen, dass ich ein Kleingewerbe anmelden muss.
Aus meiner Haupttätigkeit als Arbeitnehmer zahle ich etwa 10.000 Euro Lohnsteuer im Jahr.
Bei einem Kleingewerbe werden ja nicht nur die Einnahmen angegeben, sondern auch die Ausgaben.
D.h. bei 200 verkauften Karten entstand eine Einnahme von etwa 600 Euro. Demgegenüber entstehen Ausgaben in der Anschaffungshöhe von etwa 1.500 Euro, also ein Verlust von 900 Euro.
Bei einer gewerblichen Anmeldung könnte ich zudem die Frau einstellen als Hilfskraft, das Auto als gewerblich für die Einkaufsfahrten absetzen und auch den Besuch der Fachmesse in Honolulu absetzen. Ebenso Ausgaben für Arbeitszimmer etc.
D.h. bei den Einnahmen von 5.000 Euro könnten gut und gerne 20.000 Euro Ausgaben gegenüber stehen.
Der Verlust würde meine Lohnsteuer reduzieren, was eigentlich ein schönes Geschenk des Finanzamtes wäre.
Um es zusammen zu fassen, ich lebe von meiner Haupttätigkeit und hab durch meine Verkäufe keine Gewinnerzielungsabsicht.
Wenn sich nun das Finanzamt meldet und einen gewerblichen Handel unterstellt, können die verlangen, dass ich mich gewerblich anmelde? Auch wenn ich keine Gewinnerzielungsabsicht habe und den Einnahmen hohe Anschaffungskosten entgegenstehen? Ich kann auch meine Verkäufe komplett einstellen und nur noch die Ausgaben dann absetzen, wie gesagt, ich lebe von meiner Haupttätigkeit. Das verunsichert mich gerade, würde mich aber freuen, wenn ich durch meine teuren Hobbys dadurch fast meine komplette Lohnsteuer wieder zurückerhalte.
Die Freigrenze von privaten Veräußerungsgeschäften (Kauf und verkauf innerhalb eines Jahres) von 600 Euro (Gewinn) erreiche ich nicht.
Wie antworte ich bei einen möglichen Fall dem Finanzamt?
Aktuell bin ich mir sicher, dass es sich hier um eine umfangreiche Liebhaberei handelt. Selbstständig dürfte ich in der gegenwärtigen Situation kein Kleingewerbe eröffnen, da ich weiß, dass die Ausgaben die Einnahmen um Längen ständig übertroffen werden, da es sich einfach um Hobbys handelt. Ich habe auch nicht die Absicht ins Plus zu kommen.
Aber, wenn das Finanzamt das verlangt und den Hintergrund kennt? Dann müsste ich schreiben, ich melde ein Kleingewerbe an, mit dem ich Verlust erziele und Sie sollen mir bestätigen, dass die Steuer nicht nur vorläufig festgesetzt wird.
Danke schonmal für Eure Antworten, für das doch sehr verwirrende Thema