Depot voller Einzelaktien - verkaufen?

  • Den Thread hab ich von Anfang an gelesen...

    ... dabei aber offensichtlich die Postings #83, #88 ff überlesen, wo Deine Frage bereits von mehreren Foristen beantwortet worden war.

    Im Gegensatz zu Lenas Vater hat meiner die Aktien NICHT auf meinen Namen angelegt, sondern sie 2015 an mich übertragen. Kann es sein, dass das Datum der Übertragung zählt und nicht, wann er sie gekauft hat?

    Das kann eigentlich nicht sein.

  • Copperplate

    Du musst doch irgendwann, eigentlich zu Ende jedes Jahres eine AUfstellung deines Depots bekommen (Das ist ein bisschen ausführlicher als die Online-Anzeige.) Da müsste bei dem Stand der Anteile ein Hinweis stehen, wie z.B. "davon Altanteile: xxxx", wenn der Depotbetreiber das weiß.


    Bei dir gilt wahrscheinlich der Wert der Übertragung (2015). Da wahrscheinlich NICHT ausdrücklich "Schenkung" vereinbart wurde.

    Auszug aus Sparkasse.de: https://www.sparkasse.de/pk/ra…n-aktien-so-funktionierts


    "2. Informieren Sie Ihre Bank oder Sparkasse vorab schriftlich über die Schenkung

    Wechseln Wertpapiere die Besitzerin oder den Besitzer, gehen Broker, Banken und Sparkassen grundsätzlich erst einmal von einem „Verkauf“ aus. Dann fällt die sogenannte „Abgeltungssteuer“ an, die für Kapitalerträge und Zinseinkünfte für seit dem Jahr 2009 gekaufte Wertpapiere gilt. Die Abgeltungssteuer liegt zurzeit bei 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und, wenn zutreffend, Kirchensteuer) und wird automatisch vom „Verkaufspreis“ abgezogen. Damit dies nicht passiert, sollten Sie Ihren Anbieter schriftlich über die Schenkung informieren, bevor Sie den Depotübertrag durchführen. Schließlich gibt es bei einer Schenkung keinen Erlös, der versteuert werden müsste.

    Übrigens: Übertragen Sie mit Ihrem Depot Wertpapiere, die Sie vor 2009 erworben haben, überträgt sich die Steuerbefreiung gleich mit. Dies ist unter anderem ein Vorteil für Großeltern, die ihr vor Jahrzehnten angelegtes Depot auf ihre Kinder oder Enkelkinder übertragen möchten."


    Pech gehabt, wahrscheinlich. ;(

  • Bei dir gilt wahrscheinlich der Wert der Übertragung (2015). Da wahrscheinlich NICHT ausdrücklich "Schenkung" vereinbart wurde.

    Ja das fürchte ich auch... mal sehen ob mein Vater noch irgendwelche Unterlagen findet...


    Da müsste bei dem Stand der Anteile ein Hinweis stehen, wie z.B. "davon Altanteile: xxxx", wenn der Depotbetreiber das weiß.

    Leider steht da nichts konkretes :(

    dabei aber offensichtlich die Postings #83, #88 ff überlesen, wo Deine Frage bereits von mehreren Foristen beantwortet worden war.

    Ja danke die habe ich gelesen.

  • Bei dir gilt wahrscheinlich der Wert der Übertragung (2015). Da wahrscheinlich NICHT ausdrücklich "Schenkung" vereinbart wurde.

    Nichts ist unmöglich.


    Bei einer Übertragung von Vater zu Sohn würde man aber üblicherweise von einer Schenkung ausgehen und nicht von einem Verkauf. Typischerweise schenken Eltern ihren Kindern Vermögenswerte (auch aus steuerlichen Gründen) und verkaufen sie meistens nicht.


    Heutzutage fragt die Depotbank ausdrücklich bei Depotübertragungen mit Gläubigerwechsel (so heißt das amtlich), ob es sich um einen Verkauf oder um eine Schenkung handelt, fragt auch die Steuer-IDs der Beteiligten ab und meldet die Übertragung ggf. dem Finanzamt. Damals auch schon?


    Wie das bei unserem TE ist oder war?

    Wie soll ich das wissen, wenn er es noch nicht einmal selbst weiß?