Abgabefristen Steuererklärung

  • Guten Tag, der Abgabetermin für die EStE 2024 ist Mitte des Jahres 2025. Ich habe eine vermietete Eigentumswohnung, die Hausverwaltung liefert mir die Abrechnung für die Wohnung erst im Oktober 2025.

    Ich kann natürlich die Mieteinnahmen 2024 fristgerecht auf der Einahmenseite dem Finanzamt mitteilen, aber für alles, was mich entlastet, habe ich dann noch keine Belege. Wie handhabt man sowas?

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Es gilt das Ab- und Zuflussprinzip. Wenn du also noch keine finale Abrechnung für 2024 hast, dann gibst du nur deine Anschlagszahlungen an. Außerdem noch das Delta aus der Abrechnung für 2023, welches du ja dann 2024 entweder nachgezahlt oder erstattet bekommen hast.


    Disclaimer: Bin kein Steuerberater oder sonst wie in der Branche unterwegs. Daher ist das meine private Laienmeinung.


    Nachtrag: Wie hast du das denn mit der Steuererklärung für 2023 gemacht?

  • Nachtrag: Wie hast du das denn mit der Steuererklärung für 2023 gemacht?


    Derzeit hab ich noch einen Steuerberater. Eigentlich ist meine Einkommenssteuererklärung recht einfach und deshalb wollte ich sie wieder selbst machen.

  • Die finale Abrechnung der Hausverwaltung ist für die Steuererklärung nicht erforderlich.

    Naja, ist sie schon. Allerdings erst für das Steuerjahr 2025 (für welches man die Steuererklärung in 2026 abgeben muss). Auswr natürlich die Vorauszahlungen passen zu 100% zu den tatsächlichen Kosten. Ist aber seeeehr unwahrscheinlich.

  • Naja, ist sie schon. Allerdings erst für das Steuerjahr 2025 (für welches man die Steuererklärung in 2026 abgeben muss). Auswr natürlich die Vorauszahlungen passen zu 100% zu den tatsächlichen Kosten. Ist aber seeeehr unwahrscheinlich.

    Ja, aber dafür benötigt man nicht die Nebenkostenabrechnung selber, sondern die Nach- oder Rückzahlung sollte auf dem eigenen Konto sichtbar sein. Einfach die Ab- und Zuflüsse vom Kontoauszug abschreiben - fertig ;)