Computer (+ Peripheriegeräte) von der Steuer absetzen

  • Hallo, ich bin IT-Specialist + Informatikstudent.

    Ich habe mir letztes Jahr einen PC gekauft und möchte den von der Steuer absetzen. Ich habe mir die Komponenten an verschiedenen Orten gekauft und ihn selbst zusammengebaut.


    Wie soll ich das jetzt in die Software eingeben? Muss ich das auf 3 Jahre verteilen? Denn der Computer selbst kostet über 1200 € (aber die teuerste Komponente allein kostet 600 €) + Monitor 250 € und Tastatur 70 €.


    Danke! :)

  • Hallo, ich bin IT-Specialist + Informatikstudent.


    Ich habe mir letztes Jahr einen PC gekauft und möchte den von der Steuer absetzen. Ich habe mir die Komponenten an verschiedenen Orten gekauft und ihn selbst zusammengebaut.

    Hast Du im Jahr 2024 Geld verdient?


    Ich frage aus folgendem Grund: Grundsätzlich ist ein Computer für einen Informatiker ein Arbeitsmittel. Er braucht das Gerät für seinen Beruf. Man nennt Dinge, die man für seinen Beruf braucht, Werbungskosten. Man kann Werbungskosten von seinem Einkommen abziehen und braucht diese dann nicht zu versteuern bzw. bekommt eine bereits bezahlte Steuer zurück. Bei Studenten mag es im Detail etwas anders sein, könnte sein, daß man diese Kosten hier Sonderausgaben nennt, könnte sein, daß das im Jahr maximal 6.000 € sein dürfen. Das muß man sich im Detail anschauen.


    Beispiel: Du hast im Jahr 2024 20.000 € verdient und hast für Studium und Beruf 3.000 € ausgegeben. Also zahlst Du Steuer nicht für 20 T€, sondern nur für 20 T€ - 3 T€ = 17 T€.


    Steuer zurück bekommt aber nur der, der mal Steuer bezahlt hat.


    Wenn Du (beispielsweise mit einem HiWi-Job 5.000 € verdient haben solltest, wäre der steuerfrei. Wenn Du von den 5.000 € die obigen 3.000 € abziehst, bleibt das steuerfrei. In diesem Fall kannst Du Dir die Geschichte mit der Steuersoftware sparen.


    Solltest Du überhaupt nichts verdient haben, kannst Du das trotzdem machen. Dann gibst Du beim Finanzamt einen Verlust an. 0 € verdient, 3.000 € fürs Studium ausgegeben, gibt zusammen -3.000 €. Die kannst Du beim Finanzamt angeben.


    Die wird dann beim nächsten Mal abgezogen, wenn Du Geld verdienst. Aber aufgepaßt: Wenn Du dieses Jahr 5.000 € für den HiWi-Job kassierst, wird der Verlust gegengerechnet und er verpufft somit. Das heißt: Auch in diesem Fall hättest Du Dir die Mühe eigentlich sparen können.


    Bevor Du Dich ans Werk machst, Deine Werbungskosten zusammenzustellen, kläre bitte erstmal das Grundsätzliche. Wenn Du tatsächlich eine Chance auf Steuererstattung hast, wird es vermutlich nicht bei Deinem PC bleiben. Da finden sich sicherlich noch andere Dinge, die Du dann angeben könntest. Aber halt erst dann.

  • Denn der Computer selbst kostet über 1200 € (aber die teuerste Komponente allein kostet 600 €) + Monitor 250 € und Tastatur 70 €.

    Laut Steuerrecht alles zusammenzählen, eigentlich auch mit Kabel, evtl. neuem Drucker, externem Laufwerk etc. (Das FA wollte bei mir immer die ganze Einheit zusammengerechnet.)

    Und dann abschreiben über 3 Jahre.

  • [Computer abschreiben]

    Laut Steuerrecht alles zusammenzählen, eigentlich auch mit Kabel, evtl. neuem Drucker, externem Laufwerk etc. (Das FA wollte bei mir immer die ganze Einheit zusammengerechnet.)

    Und dann abschreiben über 3 Jahre.

    Das ist so möglich, man kann Computer aber auch wahlweise (unabhängig vom Wert) in 1 Jahr abschreiben.


    Details sind hier und hier beschrieben.

  • Wie Achim schon geschrieben hat, können Computer inzwischen immer innerhalb eines Jahres abgeschrieben werden.

    Somit ist es auch egal, ob du alle Teile addierst und als einen Computer abschreibst, oder ob due alle Teile einzeln abschreibst.

  • Ich habe etwas in den alten Beiträgen von razzy gestöbert. Er ist seit 2019 vollzeitig beschäftigt, also braver Lohnsteuerzahler, habe einen Minijob und studiere nebenher im Fernstudium.


    Er habe sich im letzten Jahr vermutlich einen Gamer-PC zusammengebaut. Die genannte teuerste Komponente mit 600 € dürfte eine potente Graphikkarte gewesen sein. Jetzt möchte er den Rechner bei der Steuer unterbringen.


    Kosten für eine Zweitausbildung sind Werbungskosten. Ein gewisser Haken bei den Werbungskosten ist der Werbungskostenpauschbetrag von aktuell 1230 €, der im Tarif eingearbeitet ist. Das heißt: Werbungskosten wirken sich steuerlich nur aus, sofern sie über 1230 € im Jahr liegen (Zahlen immer für Ledige angegeben).


    Kosten für eine Erstausbildung wären Sonderausgaben. Sie sind auf 6000 €/a gedeckelt, dafür wirken sie sich ab dem ersten Euro steuerlich aus.


    razzy fragt, wie er diese Kosten in seiner Steuersoftware angeben soll. Mir waren Steuersoftware und Steuerformulare immer zu feinziseliert (Nachguck: Die brandaktuellen sind es immer noch). Wenn die Zahl der Eingabefelder für die Werbungskosten nicht ausreichend war, habe ich mir bisher eine Liste aller Werbungskosten gemacht, in die ich auch einzelne Erläuterungen geschrieben habe. Die Summe unter "Sonstige Werbungskosten" eingetragen und meine Liste der Steuererklärung beigelegt.


    Die Finanzämter fordern mittlerweile ausdrücklich dazu auf, das nicht zu tun, keine zusätzliche Belege oder Ergänzungen beizulegen. Das habe ich bei meiner letzten Steuererklärung beherzigt - und es bereut. Bei mir lag in diesem Jahr ein eher seltener Umstand vor, den ich korrekt in den Formularen deklariert hatte. Von mir aus hätte ich diesen Umstand erläutert, ich habe diese Erläuterung dieses Jahr aber erstmals bewußt weggelassen. Der Steuerbeamte ist meiner Steuererklärung dann (fälschlich) nicht gefolgt, sondern hat den Posten einfach gestrichen.


    Ein Rattenschwanz von Rückfragen, Erläuterungen, Belegnachforderungen etc. folgte.

    Das war mir eine Lehre.


    Wenn ich in der Zukunft in meiner Steuererklärung wieder einen erläuterungsbedürftigen Umstand sehe, werde ich wie ehedem ein Beiblatt mit einer entsprechenden Erläuterung beilegen. Das ist für mich letztlich einfacher und spart mir Arbeit.


    Fun fact am Rande: Vor vielen Jahren habe ich mir einen Computer zusammengebastelt, den ich damals auch absetzen konnte. Der Finanzbeamte hat allerdings Anstoß an der Bezeichnung Videokarte genommen (Für mich waren Videokarte und Graphikkarte synonym). Er beschied: Eine Videokarte sei nicht beruflich einzusetzen, sondern dem Privatbereich zuzuordnen. Zu diesem Zeitpunkt war der Rechner schon weiterverkauft. Ich habe dann in der nächsten Steuererklärung den Preis für die private Videokarte aus dem Verkaufserlös herausgerechnet, damit stimmte die Rechnung dann wieder.