Riester DWS TopRenteDynamik kurz vor Auszahlphase - welche Variante dafür wählen?

  • Wie liefe so eine Kündigung eigentlich praktisch ab? Da ergibt sich ja schon noch die eine und andere Frage im Vorfeld, finde ich.

    Wenn ich der DWS nun die Kündigung schriftlich per E-Mail mitteile, mit welchen Kursen rechnen die dann ab, also wie schnell wird das umgesetzt und wann wird der Fondsbestand verkauft? Ist ja nicht so ganz unwichtig zu wissen.

    Und wie läuft das mit den erhaltenen Steuerermäßigungen ab? Wird deren Summe zusammen mit den Zulagen seitens der DWS nach Mitteilung der ZfA einfach vom vorhandenen Wert abgezogen und gut ist, das war’s oder werden sämtliche betreffende Steuerbescheide in denen die Steuerermäßigungen über die gewährten Zulagen hinaus zum Tragen kamen wieder neu aufgerollt und damit um den neuen Tatbestand der schädlichen Verwendung korrigiert? Weiß das hier vielleicht jemand oder kann dazu eventuell sogar aus eigener Erfahrung berichten, wie das in der Praxis tatsächlich abläuft? Das wäre natürlich klasse!

  • Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Steuerbescheide nicht noch mal neu berechnet werden.

    Das Finanzamt hat ja in jedem Jahr die Steuer schon mit und ohne Einzahlung berechnet und dabei die jährliche Einzahlung und die davon abhängigen möglichen Zulagen unter Beachtung der Höchstbeträge zusammengerechnet.


    Die Zulagen für die Einzahlungen werden schon im Mai des Folgejahres (vom Finanzamt oder vielleicht sogar der Bank?) dem Vertrag gutgeschrieben.
    Wenn dann die Steuererklärung unter Umständen auch (z.B. bei Steuerberatung) zwei Jahre später) beim FA eintrifft, prüft dieses, ob die Steuerermäßigung höher ist als die schon gewährten) Zulagen, und vermerkt das in dem Steuerbescheid: "keine oder übersteigende Steuerersparnis".
    Von der gewährten Steuerersparnis werden dann im übersteigenden Fall die schon auf dem Sparkonto gutgeschriebenen Zulagen (selbstverständlich) abgezogen.

    Ich habe im Auftrag meiner (in solchen Sachen immer noch gerne unselbständigen Kinder (43 und 53) die Verträge (Kündigungsfrist 3 Monate zu einem Quartalsende) per E-Mail zum 30.06.2025 gekündigt.

    Im ersten Fall kam dann mit der Post ein Formular an die Adresse meines Sohnes, auf dem auch die Gebühr von 150 € (natürlich noch nicht die Abzüge oder Auszahlungssumme) vermerkt war. Das Fomular hat mein Sohn unterschrieben. Ich habe es gescannt und per E-Mail an die Bank geschickt, die den Eingang sofort per E-Mail bestätigt hat.

    Auf der Grund der Diskussion hier konnte ich auch meiner Tochter mit ebenso voller Überzeugung wie 2011 zum Abschluss) raten, den Riestervertrag "förderschädlich zu beenden". Gekündigt wurde gestern bei einer anderen Bank.

    Jetzt will ich noch mal in beiden Fällen berechnen, welche Summen sich nach 14 Jahren ergeben hätten, wenn die monatlichen Einzahlungen mit welchen Zinsen auch immer verzinslich oder auch in Aktien oder ETFs angelegt worden wären.

    berghaus 06.03.25

  • Ich habe zu meinem letzten Post hier wegen einer möglichen Kündigung und somit schädlichen Verwendung noch eine ergänzende Frage, vielleicht kann die hier auch jemand beantworten:

    Ich habe hier gelernt, dass ich, wenn ich statt komplett zu kündigen 100% des ungeförderten Kapitals und zusätzlich 30% des geförderten zum Beginn der Auszahlphase entnehme, diese Beträge brutto ausgezahlt bekomme und die steuerliche Belastung erst im Folgejahr über die Steuererklärung erfolgt.

    Ist das bei schädlicher Verwendung durch Komplettkündigung auch so, dass brutto ausgezahlt würde, also vom Gesamtkapital „nur“ die Förderung in Form der erhaltenen Zulagen und Steuerermäßigungen abgezogen und der Rest zunächst komplett brutto ausgezahlt wird?

  • Bei der Kündigung werden die Zulagen und die Steuerermäßigungen von der ZfA an deinen Anbieter übermittelt. Der zieht die Beträge von deinem Guthaben ab zusätzlich noch die Kündigungsgebühr und evt. noch sonstige Gebühren. Der Betrag wird dann auf ein Konto ausbezahlt, das noch angegeben werden muss. Im Jahr darauf muss dann der reine Ertrag/Wertsteigerung voll zum persönlichen Steuersatz versteuert werden. Der zu versteuernde Betrag, den auch das Finanzamt elektronisch bekommt, wird vom Anbieter an dich übermittelt.

  • Jetzt will ich noch mal in beiden Fällen berechnen, welche Summen sich nach 14 Jahren ergeben hätten, wenn die monatlichen Einzahlungen mit welchen Zinsen auch immer verzinslich oder auch in Aktien oder ETFs angelegt worden wären.

    Jetzt habe ich das mal überschläglich ausgerechnet:
    Zur Erinnerung:

    Die SPK Detmold hat bei Vertragsabschluss vorgerechnet, weche Guthaben sich bei einer Einzahlung von 1.200 €/Jahr bei 2%, 4% und 6% Zinsen nach 10 Jahren ergeben würden.

    Nun war der tatsächliche Anfangszins noch 1,8 %, nach einem Jahr schon nur noch 1,2 %, sank ständig weiter auf 0,01% (2018 bis 2021) und ist inzwischen wieder auf etwa 0,25% gestiegen.
    Dazu gab es ab dem 6. Jahr (2016) einen Bonuszins von 0,5% und ab dem 11. Jahr (2021) einen Bonuszins von 1,0%. (16. Jahr 1,25%, 21.Jahr 1,5%) Da wurde noch mal geknausert.
    Der Schlussbonus (2032, Tochter 60) auf alle Einzahlungen und Zulagen würde noch mal 5,5% betragen.

    Nach 14 Jahren, die jetzt rum sind, habe ich ohne Zulagen und Steuerersparnisse folgende Guthaben bei jährlicher Einzahlung von 1.200 errechnet (ohne Gewähr)

    bei 2% 17.800
    bei 4% 20.300
    bei 6% 23.300
    mit ETFs ??.???

    Das tatsächliche Guthaben Ende 2024 beträgt 24.500 + 2.500 (Summe der über die Zulagen hinausgehenden Steuermäßigungen (2013 - 2023)) = 27.000


    Es sieht so aus, dass mit den Zulagen (5.400), der zusätzlichen Steuerersparnis (2.400) und den mickrigen Zinsen (1.300) eine bessere Rendite als 6 % erzielt wurde.

    Wenn man die Zahlungen von 1.200/J jetzt einstellt und den Vertrag ruhend stellt, kommen bis 2032 (Tochter 60) ja noch steigende Zinsen hinzu und der Schlussbonus von etwa 800.

    Da fragt sich der Vater, ob die Kündigung vom 03.05.2025 nicht verfrüht war, und, ob man mit der Ende Juni 2025 erwarteten Auszahlung von 16.000 € z.B. bei der Anlage in ETFs bis 2032 ein höheres Guthaben als etwa 29.000 erzielen könnte.

    Ergänzend die Überlegung, was besser ist:

    1.200 J in den Riestervertrag weiter einzuzahlen oder (bei Ruhestellung) die 1.200 (100 €/M) in einen ETF-Sparplan einzuzahlen.

    Das 2032 (Tochter 60) erwartete Guthaben (bei Stopp der Einzahlungen) von 26.500 wird sicher zu hoch sein, um es wegen zu kleiner Rente von dann vielleicht 40 €/M ganz ausbezahlt zu bekommen.

    Vergleichen muss man dann auch noch die Versteuerung der wahlweisen Sofortauszahlung von 30 % und die der dann verbleibenden Rente (wie hoch Herr Janders?) mit der Versteuerung der Erträge und Gewinne der ETFs.

    Sodann kennt man noch nicht die Kosten für die Abzweigung von 25 % des Guthabens für die Rente ab 85 und weiß auch nicht, wie alt man wird.

    Möglicherweise stellt meine Tochter diese Überlegungen an, um möglichst viel an ihre Tochter zu vererben.

    Tatsächlich braucht sie in Kürze dringend ein neues Auto und müsste dafür einen Kredit von 12.000 € aufnehmen, zu welchen Zinsen auch immer.

    Tatsächlich hat sie den Riestervertrag per E-Mail gekündigt, aber noch keine Antwort.

    Und dann die schöne Frage, ob sie die Kündigung zum 30.06.2025 noch zurücknehmen könnte.

    Jetzt seid Ihr dran! :)

    berghaus 28.03.25

  • Bevor deine Tochter einen Kredit aufnimmt sollte das Geld aus dem Riesterbanksparplan geholt werden.

    Mit dem Ding wird Sie nie auf grünen Zweig kommen . Bei Zinsen unterhalb der Inflation ist Armsparen nicht zu umgehen.

    Beim Weiterbesparen ist der mögliche Rentenanspruch voll zu versteuern und dürfte nicht viel über 60€ pro Monat liegen.

    Spart sich deine Tochter bis zum 60igsten Geburtstag noch selber knapp 20000€ an kann sie sich auch selber daraus 40 Jahre lang 60€ monatliche Rente bezahlen.

    Entnahmeplan online berechnen