Steuern bei Verkauf ETF - ETF umgewandelt

  • Hallo in die Community,


    ich bin in der glücklichen Lage, dass Vorfahren von mir einen Trust in der Schweiz aufgebaut haben (die meisten Verwandten waren aus der Schweiz und GB). Da mein Bruder und ich die letzten waren, die in diesem Trust waren, wurde dieser 2008 aufgelöst und die Aktien/Fonds auf eine deutsche Bank übertragen, Steuern sind hier angefallen und bezahlt worden.


    Diese Bank hat das Vermögen verwaltet, bestimmte Wertpapiere wurden verkauft und die Bank hat mit Depotgebühren und Hin-und-her-macht-Tasche-leer ihren Raibach gemacht. Egal, das ist Vergangenheit, hätte mich ja auch kümmern können.


    Nachdem ich mich 2023 mit der „Finanzen einfach“-Strategie kundig gemacht habe, habe ich viel verkauft (vllt. wegen Steuerfreiheit Altaktien nicht so klug) und das meiste ist nun in ETFs angelegt (Trade Republic), wenige Aktien sind zur IngDiba gewandert. Da ein ETF (iShares Japan, A2AUCH) bei der IngDiBa nicht gehandelt wird, habe ich ihn von der vormaligen Bank verkaufen lassen. Das Einstellungsdatum der restlichen Aktien (2008) ist korrekt hinterlegt.


    Am 22.03.2024 habe ich 302 St. MSCI Japan zum Kurs von 66,53€ verkauft, es wurden KAPST 6.710,26€, KIST 536,82€, SOLZ 369,06€ abgezogen und wurden demnach 12.475,82€ überwiesen.


    Da ich in der Annahme war, das wäre ein Alt-ETF, habe ich bei der Bank nachgefragt, warum Steuern anfallen. Diese wollte oder konnte mir nicht antworten ("wir bieten keine Steuerberatung").


    Also habe ich recherchiert, wo dieser ETF herkommt. Dabei ist mir aufgefallen, dass 2008 1.210 Stück "iShares MSCI Japan Index (DE)" (US4642868487 / 905572; Letzter Einkauf 15.12.2008 (Übertragsdatum?!)) vom Trust zur Bank in Deutschland übertragen wurde. Dieser hatte ab 2010 keinen Wert mehr, die 1.210 Stück verschwanden 2016 aus meinem Depot, stattdessen tauchten 302 st. eines iShares MSCI Japan ETF US46434G8226 (A2AUCH) auf. Ich habe nachgeforscht, weder konnte ich einen Verkauf des 905572 finden, noch einen Kauf des A2AUCH. Ich habe die Kontoauszüge euch hier aufgelistet:

    Für 2021 und 2022 fehlen mir die Kontoauszüge.


    Nun habe ich mehrere Fragen:

    • 1) Kann mir jemand sagen, ob US4642868487 / 905572 in US46434G8226 (A2AUCH) umgewandelt wurde?
    • 2) Falls ja, ist damit wohl die Steuerfreiheit verloren gegangen (wie beim steuerfeindlichen Amunbo-Switch dieses Jahr)
    • 3) Falls 2) ein Ja ist, wieso zahle ich dennoch beim Verkauf von US46434G8226 (A2AUCH) soviele Steuern, eigentlich müsste doch nur die Differenz von Einstiegskurs 46,79$ und Verkaufskurs 66,53 (€/$?) versteuert werden. Es wurden mir jedoch gleichmal 38% vom Gesamtwert Steuer abgezogen und nicht (66,53-46,79)*ca. 30%= 933€. Von 70% Teilfreistellung bei ETFs mal abgesehen, dafür sind ja Regularien hinterlegt.

    Es geht hier nicht um korrekte Zahlen (waren es Euro oder US-Dollar?), sondern um die Größenordnung, d.h. die Steuern, selbst wenn 2) ein Ja ist, wäre die abgezogenen Steuer >10x mehr als von mir gedacht.


    Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen oder es erklären kann. Auch, wie ich eventuell zu viel bezahlte Steuer wieder zurückbekomme. Eigentlich wollte ich die Steuer für 2024 endlich mal allein („Steuer ganz einfach“) machen, da ich seit Jahren schon für WISO zahle und um die ca. 1.000€ Steuerberater zu sparen, aber vllt. solls noch nicht sein. Vllt kostet mich der Steuerberater für 2024 auch viel mehr, da ich meine Finanzen nun selber mache und mein sichtbares Vermögen eklatant gewachsen ist (Verkauf unwirtschaflicher vor-2005-LV, Bausparer etc.; AktienHausse 2024).


    Grüße ins Land


    PS.: Falls ich den falschen Unterpunkt gewäht habe, bitte ändern. Ebenso auch bei Bedarf den Titel anpassen

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Sind die tatsächlichen Anschaffungskosten nicht bekannt wird 30% als Gewinn des Veräußerungs- oder Einlösungsbetrages angenommen (Ersatzbemessungsgrundlage). Auf diesen fiktiven Gewinn wird Abgeltungssteuer fällig. Sofern das abgebende Kreditinstitut die Anschaffungsdaten nachliefert, erfolgt die Korrektur der Steuerlast.

  • ... das meiste ist nun in ETFs angelegt (Trade Republic), wenige Aktien sind zur IngDiba gewandert. Da ein ETF (iShares Japan, A2AUCH) bei der IngDiBa nicht gehandelt wird, habe ich ihn von der vormaligen Bank verkaufen lassen. Das Einstellungsdatum der restlichen Aktien (2008) ist korrekt hinterlegt.


    Am 22.03.2024 habe ich 302 St. MSCI Japan zum Kurs von 66,53€ verkauft, es wurden KAPST 6.710,26€, KIST 536,82€, SOLZ 369,06€ abgezogen und wurden demnach 12.475,82€ überwiesen.

    Ich finde das - wie Du - unplausibel. Das würde ich mir von der Bank erklären lassen.


    Brutto-Verkaufserlös: 302 Stück * 66,53 € = 20.092 €


    6.710,26 € Abgeltungsteuer mußt Du für einen Gewinn von 26.841 € zahlen. Das paßt also nicht zusammen. Ein Papier von 20 T€ kann keine 27 T€ Gewinn enthalten.

    Da ich in der Annahme war, das [sei] wäre ein Alt-ETF, habe ich bei der Bank nachgefragt, warum Steuern anfallen. Diese wollte oder konnte mir nicht antworten ("wir bieten keine Steuerberatung").

    Steuerberatung müssen die freilich nicht bieten. Darum geht es aber ja auch nicht. Eine Erklärung für ihre offenkundig unplausible Rechnung müssen sie sehr wohl geben.

    Also habe ich recherchiert, wo dieser ETF herkommt. Dabei ist mir aufgefallen, dass 2008 1.210 Stück "iShares MSCI Japan Index (DE)" (US4642868487 / 905572; letzter Einkauf 15.12.2008 (Übertragsdatum?!)) vom Trust zur Bank in Deutschland übertragen wurde. Dieser hatte ab 2010 keinen Wert mehr, die 1.210 Stück verschwanden 2016 aus meinem Depot, stattdessen tauchten 302 [Stück] eines iShares MSCI Japan ETF US46434G8226 (A2AUCH) auf.

    Genau ein Viertel der Stückzahl.

    1. Frag doch mal bei Blackrock. :)

    2. Das ist möglich.

    3. Das kann ich mir auch nicht erklären. Ich sehe das wie Du. Siehe oben.

    Würde mich freuen, wenn mir jemand helfen oder es erklären kann.


    Auch, wie ich eventuell zu viel bezahlte Steuer wieder zurückbekomme. Eigentlich wollte ich die Steuer für 2024 endlich mal allein („Steuer ganz einfach“) machen, da ich seit Jahren schon für WISO zahle und um die ca. 1.000€ Steuerberater zu sparen, aber vllt. solls noch nicht sein. Vllt. kostet mich der Steuerberater für 2024 auch viel mehr, da ich meine Finanzen nun selber mache und mein sichtbares Vermögen eklatant gewachsen ist (Verkauf unwirtschaftlicher vor-2005-LV, Bausparer etc.; AktienHausse 2024).

    Man macht den ersten Schritt vor dem zweiten. Erst klärst Du diese Abrechnung, dann reichst Du die Steuer ein. Den Rest der Steuererklärung kannst Du ja schon einmal vorbereiten.

    Deine Bank hat sich nach meinem Dafürhalten verrechnet. Ich würde dort nachhaken, im Zweifelsfall den Ombudsmann einschalten. Ob das in Deinem Fall möglich ist, kann ich nicht einschätzen, weil Du den Namen der Bank nicht nennst.


    Die Steuer kann man durchaus alleine machen, nicht nur ich mache das hier seit Jahrzehnten allein und spare mir das Geld für den Steuerberater. Die Leute hier waren anderen Leuten schon oft diesbezüglich behilflich. Voraussetzung dafür ist allerdings, daß die Karten auf den Tisch gelegt werden, sonst wird das unersprießlich zäh. Es macht keinen Spaß, wenn man einem Frager jede Einzelheit einzeln aus der Nase ziehen muß.

  • Sind die tatsächlichen Anschaffungskosten nicht bekannt wird 30% als Gewinn des Veräußerungs- oder Einlösungsbetrages angenommen (Ersatzbemessungsgrundlage). Auf diesen fiktiven Gewinn wird Abgeltungssteuer fällig. Sofern das abgebende Kreditinstitut die Anschaffungsdaten nachliefert, erfolgt die Korrektur der Steuerlast.

    Danke Tomarcy für die Antwort. Wie ich es verstanden, wird erstmal mit 0% Anschaffungskosten gerechnet und der Wert des Investments wird zu 100% als Gewinn gerechnet, richtig? Wohin bzw. an wen liefert das Kreditinstitut die Anschaffungsdaten?

  • Zur euch zur Info:

    Habe jetzt die Auswertung der Bank bekommen:


    A) Kurswert: 20.092€ bei Verkauf 22.03.2024


    Ermittlung steuerrelevanter Erträge:

    Veräußerung Altbestand (erster ETF): 5088,60€; dies könnte hinkommen bei ca. 30% Steuern

    Akkumulierter Mehrbetrag bei intransparenten Fonds (gem. §7 InvStG) (bis 31.12.2017): 22.289,25€; wird wohl der zweite ETF sein

    Berechnungsgrundlage für die Kapitalertragssteuer:

    27.377,85€ (Veräußerung Altbestand + akkumulierter Mehrbetrag intransparenter Fond)


    Aus dieser Berechnungsgrundlage ergeben sich dann die 12.475,82€


    B) Auf der Rückseite steht dann noch, denke als Erklärung der 5.088,60€:


    Einbuchung 302 st, 15.12.2008, AS-Kosten 15.003,36€, Erlös 20.091,96€, ant. Ergebnis 5.088,60€





    A) Hm, das sind dann 45% Steuern. Ich kann es mir nur so erklären, dass bei diesem ETF, weil intransparent der persönliche Steuersatz genommen wird, wie bei Mieteinnahmen (ist doch so bei Mieteinnahmen?).


    Jetzt ist es aber immer noch so, dass der "akkumulierte Mehrbetrag" voll als Gewinn versteuert wird und die Anschaffungskosten (14.130€; Veräußerung Altbestand ohne Steuer, die wurde ja erst 22.3.2024 hierfür berechnet) nicht abgezogen werden...

    Jetzt ist die große Frage, ob

    1) die errechneten 15.003,36€ Anschaffungskosten (B?) für den zweiten Fond für die Steuer bei der Steuererklärung nachträglich abgezogen wird und

    2) die Differenz zur Kapitalertragssteuer bei Steuererklärung zurückgezahlt wird? Sowas wie ne Günstigerprüfung?


    Bei 1) fände ich schon gerecht

    2) naja, kann ich nichts machen, wenn der Trust nicht für alle steuerlichen Auswirkungen für Deutschland bedacht hat