im Jahr 2022 erlitt ich einen Arbeitsunfall mit anschließendem Überfall, der eine PTBS-Störung zur Folge hatte. Bis Sommer 2024 erhielt ich Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft. Anschließend nahm ich meine Arbeit wieder auf und beantragte eine Reha über die DRV, die im Februar 2025 für fünf Wochen begann. Ich gehe davon aus, dass ich arbeitsfähig entlassen werde, da ich dies auch bei Beginn der Reha war. Ein Schreiben meiner Krankenkasse erwähnte im Sommer eine Blockfrist, die im Mai 2022 endete. Nun befinde ich mich jedoch aufgrund der Diagnose erneut in Behandlung. Meine Frage lautet: Was würde geschehen, wenn ich nach der Reha beispielsweise aufgrund der Diagnose erneut von meinem Arzt krankgeschrieben werde? Ich bekäme dann weder Lohnfortzahlung noch Krankengeld. Oder welche Leistungen erhalte ich, wenn ich nach sechsmonatiger Arbeitsaufnahme aufgrund der Diagnose erneut krank werde? Ich bin etwas verzweifelt. Dazu hab ich einen SB von 50.
Böockfrist oder neue ?
- MariaBe
- Erledigt
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Elena H.
Hat das Thema freigeschaltet. -
Bitte nicht verzweifelt sein.
Im Mai 22 kann die 3-jährige Blockfrist nicht geendet haben.
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Hallo.
Wenn es dieselbe Diagnose ist, müsste dann nicht das Verletztengeld aufleben?
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Bitte nicht verzweifelt sein.
Im Mai 22 kann die 3-jährige Blockfrist nicht geendet haben.
Nein die Blockfrist würde zum 22.05.2025 enden laut KK. Aber aktuell befinde ich mich ja in einer Reha wegen der Diagnosen