Hallo zusammen.
Die Flexirente ist noch neu, daher ein paar Erläuterungen zu den Neuregelungen:
1. Rehabilitation
(in Kraft seit 14.12.2016)
Die Leistungen zur Rehabilitation sind nun Pflichtleistungen und keine Ermessensleistungen mehr. Der Präventionsgedanke wurde ebenfalls gestärkt.
Zusammengefasst kann man sagen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Leistungsgewährung nun höher ist.
Also im Zweifel einfach den Antrag stellen und schauen, ob die Leistung bewilligt wird. (Das galt aber schon immer.)