Betriebliche Altersvorsorge (bAV) privat weitergeführt – steuerlich absetzbar?

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur steuerlichen Behandlung meiner betrieblichen Altersvorsorge (bAV):

    Bis zu meinem Arbeitgeberwechsel wurde die bAV wie vorgesehen zum Teil von meinem Arbeitgeber übernommen - 50€ und ich selbst 30€, vom Bruttogehalt denke ich.

    Seit dem Arbeitgeberwechsel zahle ich die bAV privat weiter (80 € monatlich, also 960 € im Jahr).

    Frage:

    Kann ich diese privat weitergeführten Beiträge in meiner Steuererklärung absetzen?
    Falls ja, in welcher Anlage müsste ich das eintragen?

    Danke euch schon mal für eure Hilfe!

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Also sobald der Arbeitgeber nicht involviert ist, ist somit auch keine staatliche Förderung involviert, völlig egal ob es Altersvorsorge in meinen Kosten gelabelt ist, da nicht generell absetzbar?

    Sprich nur irgendeine monatliche private Zahlung?

  • Du solltest aber zusehen, dass die Versicherung die Beiträge korrekt labelt. Sprich die Zahlungen früher waren Entgeltumwandlung , jetzt sind es Einzahlungen aus dem Netto. Das bedeutet, du hast im Gegensatz zu früher auch schon die Steuern und die SV-Beiträge auf deine monatliche Einzahlung gezahlt. Wenn es dann zur Auszahlung kommt, solltest du tunlichst darauf achten, dass der Betrag wieder entsprechend aufgeteilt wird. Ansonsten zahlst du nämlich die Steuer und die SV-Abgaben doppelt.