Krankenkassenbeiträge auf Einmalzahlung der Betrieblichen Rentenversicherung bei teilweise privater Krankenversicherung

  • Hallo liebe Finanz-Genies!

    Anfang 2026 wird meine Betriebliche Altersversorgung fällig. Der Vertrag wurde lange vor 2004 abgeschlossenen. Ich plane eine Einmalauszahlung (voraussichtlich ca. 90.000 Euro, statt monatlich rund 360 Euro)

    Während der Einzahlphase war ich teils in der gesetzlichen Krankenversicherung, teils privat Krankenversichert. Allerdings war ich zuletzt (und auch aktuell) in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die günstigere Krankenversicherung für Rentner kann ich wegen der 9/10 Regelung nicht in Anspruch nehmen. Da bin ich also schon mal schlecht dran…😟

    Muss ich nun auch auf die gesamte Auszahlungssumme den vollen Versicherungsbeitrag entrichten? Vielleicht gibt es in der Community einen Experten/eine Expertin für solche „Spezialfälle“ - ich würde mich über eine Info freuen😊

  • Elena H. 10. März 2025 um 19:52

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Sorry, mein Verständnis der gesetzlichen Regelung ist, dass allein der Versicherungsstatus zum Zeitpunkt der Auszahlung entscheidend ist, und die Frage, ob damals Beiträge gespart wurden oder nicht, völlig ohne Belang ist.

    Kannst Du Rentenbeginn und Auszahlungszeitpunkt der bAV noch so steuern, dass Du doch noch in die KVdR kommst?

    Aktuell bist Du pflichtversichert oder freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse?

  • Sorry, mein Verständnis der gesetzlichen Regelung ist, dass allein der Versicherungsstatus zum Zeitpunkt der Auszahlung entscheidend ist, und die Frage, ob damals Beiträge gespart wurden oder nicht, völlig ohne Belang ist.

    Das sehe ich auch so. Für die Versicherungszeiten in der PKV gibt es keinen entsprechenden Beitragsnachlass (oder Mehrbeitrag wegen fehlender Beitragszeiten) von der GKV/SPV. Umgekehrt wäre das genauso der Fall.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977