Hallo zusammen,
eine Frage zu der ab Januar geltenden Einkommensgrenze von 175.000 TEUR. Es zählt ja das zu versteuernde Einkommen und nicht das Bruttoeinkommen. Wenn ein Kind zB im September 25 geboren wird, welcher Zeitraum wird dann für die Ermittlung der Grenze herangezogen? Das zu versteuernde Einkommen für 2025 ist ja final erst mit dem Steuerbescheid 2026 feststellbar.
Es ist mein Verständnis, dass für die Höhe des Elterngeldes als solches die letzten 12 Monate gelten und dort die Nettozahlen die sich aus den Werten aus dem Elterngeldantrag ergeben bzw. dort angegeben worden sind.
Wie ist das aber der Ermittlung der Grenze?
Kennt sich hier jemand aus? Die Seiten des zuständigen Ministeriums haben mich leider nicht schlauer gemacht.
Ich freue mich auf Eure Hilfe!