Reihenendhaus seid zwanzig Jahren gemietet. Vermieter will verkaufen. Welche Kündigungsfrist muss der Vermieter einhalten?
Reihenendhaus kündigungsfrist
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Gast -
14. Oktober 2014 um 08:51 -
Erledigt
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- Offizieller Beitrag
Gemäß der Quelle beim Mieterverein Bochum finde ich folgende Information:
"Außerdem müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten
werden. Sie betragen:
– bei einer Wohndauer bis zu fünf Jahren drei Monate,
– bei einer Wohndauer von fünf bis acht Jahren sechs Monate,
– bei einer Wohndauer von mehr als acht Jahren neun Monate." -
Darüber hinaus gibt es gesetzliche Härtefälle, die die Kündigsfrist verlängern und somit zu mehr Spielraum führen, um eine gute Alternative zu finden. Beispielsweise bei einem Schwerbehindertengrad des Mieters.