Versteuerung E-Auto

  • Hallo,


    wie ist ein E-Auto mit einem Bruttolistenpreis von 65.700 EUR bei der Lohnabrechnung zu versteuern?
    Erstzulassung bei einem anderen Unternehmen: 2023

    Beginn Leasingvertrag im Unternehmen: 10.12.2024

    Übergabe an den Arbeitnehmer: 1.1.2025


    Unser Lohnprogramm rechnet mit 0,5% ab und weicht nicht davon ab. Die behaupten die Erstzulassung sei 2023 und somit 0,5%. :/


    Auszug aus §6 ESTG Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 Nr. 3:


    …bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 nur zu einem Viertel anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer hat und der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 70 000 Euro beträgt, oder…


    Danke für die Unterstützung!


    VG Goldfischerl :)

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Sind das nicht zwei unterschiedliche Aspekte?

    Das eine ist der Bruttolistenpreis bzw. laut deinem Zitat ein Viertel davon.


    Und davon wird ein bestimmter Prozentsatz monatlich dem Einkommen zugerechnet und versteuert, laienhaft formuliert.

    Früher war das mal der Bruttolistenpreis, z.B. 50 k€ und davon wurde jeden Monat 1 % dem Gehalt zugerechnet (also 500 €) und der Gesamtbetrag (monatliches Bruttogehalt + 500 €) versteuert. (Bei den Ausnahmen für E-Autos bin ich allerdings raus.)


    Was ist denn dein Zweifel an der Erstzulassung 2023, wenn du selbst schreibst, dass das Auto 2023 die Erstzulassung hatte? Ein Verkauf + anschließende Ummeldung ändert an der Erstzulassung nichts mehr.

  • Relevant ist das Datum der Erstzulassung.

    Und die Grenze des BLP für die 0,25% lag bis Ende 2023 bei 60k€.


    Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von über 70.000 Euro schlagen mit 0,5 Prozent zu Buche. Zum Vergleich: Bei Verbrennern wird ein Prozent angesetzt. Auslaufen wird diese Sonderbedingung für E-Autos nach aktuellem Stand Ende 2030. Bis Ende 2023 betrug der Listenpreis für die 0,25-Prozent-Regel höchstens 60.000 Euro.

    Quelle ADAC https://www.adac.de/rund-ums-f…auto-firmenwagen-steuern/