Rentenfreibetrag bei Renteneintritt vor 2005

  • Ich möchte prüfen, ob meine Mutter 2024 in die Einkommenssteuerpflichtigkeit "gerutscht" ist.

    Sie 1936 geboren und bezieht seit 2001 eine gesetzliche Rente.

    Der Besteuerungsanteil liegt lt. Gesetz bei Renteneintritt vor 2005 bei 50%.

    Der Rentenfreibetrag wird im Jahr nach der ersten Rentenzahlung (also eigentlich 2002) ermittelt; Er ist ein konstanter Betrag in Euro und bleibt lebenslang konstant.

    Meine Frage:

    Nehme ich zur Berechnung ihres Rentenfreibetrages 50% ihrer Jahresrenteneinkommen des Jahres 2002 oder des Jahres 2005?. Anders gefragt: zählt bei Renteneintritt vor 2005 prinzipiell die Rentensumme ebendieses Jahres oder je nach Renteneintritt das entsprechende Folgejahr (also 2002)?

    Danke für eure Hinweise

    Gruß brauseflyer

  • Elena H. 21. März 2025 um 09:53

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo.

    Es zählt grundsätzlich der Betrag aus 2005.

    Wo Grundsatz, da auch Ausnahme:

    Die Mütterrente macht es in der Variante noch etwas komplizierter, durch die erhöhte sich nachträglich der steuerfreie Teil der Rente.

    Sie kann sich von der Rentenversicherung eine Brscheinigung mit den steuerlich relevanten Daten zuschicken lassen. Damit lässt sich leichter rechnen.