Liebe Community,
unsere minderjährigen Kinder haben Junior-Depots und Tagesgeldkonten (=Extra-Konto) bei der ING.
Girokonten haben sie nicht. Eine Nichtveranlagungsbescheinigung wurde (noch) nicht eingereicht.
Im Jahr 2024 hatten sie Kapitaleinkünfte oberhalb von 1000 Euro und es wurde von der ING Kapitalertragssteuer eingezogen. Wir möchten diese mittels einer Steuererklärung wieder ,,zurückholen" und fragen uns, ob wir in der Steuererklärung als Auszahlungskonto das Extra-Konto der ING angeben können oder ob es unbedingt ein ,,echtes" Girokonto sein muss.
Hat diesbezüglich schon jemand Erfahrung? Danke!
Anmerkung: Wir könnten auch das Girokonto der Eltern angeben, allerdings wäre es uns lieber, wenn die Zahlung direkt an die Kinder ginge.