HanseMerkur BU-Versicherung erhöhen

  • Hallo zusammen,

    ich möchte bei der HanseMerkur meine BU-Versicherung erhöhen.


    Bei Eintritt von bestimmten Ereignissen wie Heirat oder Geburt eines Kindes kann bis 6 Monate später die Versicherugnssumme erhöht werden. Diesen Zeitpunkt habe ich leider verpasst.


    Mit Durchführung einer erneuten Gesundheitsprüfung ist eine Erhöhung wohl möglich. Hat dies bereits einer der hier versammelten durchgeführt und kann berichten, wie dieser Prozess abläuft?


    Alternative wäre, die BU zu kündigen und über einen Versicherungsmakler neue Angebote einzuholen und eine neue BU-Versicherung abzuschließen.


    Grüße

    Mischi

  • Hallo Mischi,


    im Allgemeinen würde ich behaupten, dass es keinen Sinn macht, eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zu kündigen – vorausgesetzt, die Versicherung ist gut und erfüllt ihre Zwecke. Dies lässt sich leicht vergleichen, indem man Leistungen, Bedingungen und Kosten der Altversicherung analysiert. Eine Kündigung sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn die bestehende Versicherung erhebliche Mängel aufweist oder durch eine neue Police deutlich bessere Konditionen erzielt werden können.


    Nun zu deinem Problem: Normalerweise wird bei einer BU eine Dynamik vereinbart, die es ermöglicht, die BU-Rente jährlich um einen bestimmten Prozentsatz zu erhöhen (je nach Vereinbarung). Diese Option dient dazu, die Rente an die Inflation und steigende Lebenshaltungskosten anzupassen - die Dynamik kann jährlich ablehnt werden. Falls diese Dynamik nicht vorhanden ist und beispielsweise ein Kind mit abgesichert werden soll oder andere finanzielle Verpflichtungen hinzukommen, könnte es sinnvoll sein, eine zusätzliche BU abzuschließen. Dies ist jedoch nur möglich und sinnvoll, wenn die Gesamtleistung aus beiden Versicherungen nicht dazu führt, dass du finanziell besser gestellt bist als während deiner aktiven Berufstätigkeit. Das sogenannte Bereicherungsverbot verhindert eine Überversicherung und stellt sicher, dass die Absicherung lediglich den Einkommensverlust ausgleicht.


    Beispiel für Bereicherung durch Überversicherung:

    Angenommen, du hattest vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ein monatliches Nettoeinkommen von 3.000 €. Du hast zwei BU-Versicherungen abgeschlossen:

    • Erste BU: Monatliche Rente von 1.800 €
    • Zweite BU: Monatliche Rente von 1.500 €


    Die Gesamtleistung beträgt somit 3.300 € monatlich. Da diese Summe dein ursprüngliches Einkommen übersteigt, liegt hier eine Bereicherung vor. In diesem Fall könnte der Versicherer der zweiten BU-Leistungen kürzen oder verweigern, da das Bereicherungsverbot verletzt wird. Obwohl das Bereicherungsverbot im strengen Sinne des § 200 VVG nicht direkt auf die BU-Versicherung als Summenversicherung anwendbar ist, führen Versicherer bei der Antragsstellung eine Angemessenheitsprüfung durch. Diese Prüfung soll sicherstellen, dass die gesamte versicherte BU-Rente in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen von dir steht.


    Natürlich musst du bei einer neuen BU erneut Gesundheitsfragen beantworten. Ein verschlechterter Gesundheitszustand könnte selbstverständlich zu höheren Beiträgen oder Ausschlüssen führen. Da man aber lediglich die Lücke füllen muss und in Zukunft mit Dynamiken arbeiten kann, kann man sehr flexibel an die Sache heran gehen.


    Ansonsten hoffe ich, dir weitergeholfen zu haben. Sollten sonst noch Fragen aufkommen, kannst du dich jederzeit bei mir melden.


    Viele Grüße

    Steffen Andrée (LL.B)

    Wirtschaftsjurist / Finanzberater


    Hinweis:

    Meine Angaben habe ich nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch übernehme ich keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen.

  • Das sogenannte Bereicherungsverbot verhindert eine Überversicherung und stellt sicher, dass die Absicherung lediglich den Einkommensverlust ausgleicht.


    Beispiel für Bereicherung durch Überversicherung:

    Angenommen, du hattest vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ein monatliches Nettoeinkommen von 3.000 €. Du hast zwei BU-Versicherungen abgeschlossen:

    Erste BU: Monatliche Rente von 1.800 €
    Zweite BU: Monatliche Rente von 1.500 €


    Die Gesamtleistung beträgt somit 3.300 € monatlich. Da diese Summe dein ursprüngliches Einkommen übersteigt, liegt hier eine Bereicherung vor. In diesem Fall könnte der Versicherer der zweiten BU-Leistungen kürzen oder verweigern, da das Bereicherungsverbot verletzt wird. Obwohl das Bereicherungsverbot im strengen Sinne des § 200 VVG nicht direkt auf die BU-Versicherung als Summenversicherung anwendbar ist, führen Versicherer bei der Antragsstellung eine Angemessenheitsprüfung durch. Diese Prüfung soll sicherstellen, dass die gesamte versicherte BU-Rente in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen von dir steht.

    Am Schluss bekommen Sie noch etwas die Kurve. Es gibt in der Berufsunfähigkeitsversicherung kein Bereicherungsverbot! Die BU ist eine Summenversicherung, keine Schadenversicherung. Es gibt durchaus völlig legale Wege, mehr als das Nettoeinkommen zu versichern. Ist es korrekt versichert, leistet die BU auch. Eine Angemessenheitsprüfung wird nur bei Antragstellung durchgeführt.


    Aber danach fragte Mischij ja auch gar nicht. ;)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Mit Durchführung einer erneuten Gesundheitsprüfung ist eine Erhöhung wohl möglich. Hat dies bereits einer der hier versammelten durchgeführt und kann berichten, wie dieser Prozess abläuft?


    Alternative wäre, die BU zu kündigen und über einen Versicherungsmakler neue Angebote einzuholen und eine neue BU-Versicherung abzuschließen.

    Die BU der Hanse Merkur ist qualitativ mau (in unserer Terminologie ein "Dacia", siehe unsere Seite "Was ist die für Sie beste Berufsunfähigkeitsversicherung?", die man beim Googeln nach diesem Stichwort leicht findet).


    Wenn sie dann wenigstens aufgrund des frühen Eintritts besonders billig ist, kann man überlegen sie zu behalten und nur den fehlenden Teil aufzustocken. Neuere BUs sind aufgrund des intensiven Wettbewerbs jedoch häufig besser und günstiger. Im Zweifel ist außerdem auch die weitere Konfiguration der HM unzureichend - Endalter, Leistungsdynamik etc.


    Wenn Sie weiterhin gesund genug für einen Neuabschluss sind (mit dem Warnhinweis, dass bei der alten BU schon Fristen für die Geltendmachung einer VVA teilweise abgelaufen sind), würde ich deshalb die alte BU im Rahmen eines fachkundigen BU-Checks (auch danach kann man googeln) komplett auf den Prüfstand stellen.

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  • Es gibt in der Berufsunfähigkeitsversicherung kein Bereicherungsverbot!

    Vielen Dank für den Hinweis.

    Ich wollte das vorhin selbst schreiben, hatte dann aber keinerlei Lust auf diesen „Verkäufer“ einzugehen.

    Auch was mit der Inbrunst der Überzeugung vorgetragen wird, muss hinterfragt werden.

  • Hier der Auszug dazu aus unserer Seite, die man beim Googeln nach "BU Bereicherungsverbot" gut findet:


    Gibt es für die BU ein „Bereicherungsverbot“?


    Was passiert, wenn Sie zunächst eine Berufsunfähigkeitsversicherung über z.B. 3.500 EUR abschließen, Sie nach ein paar Jahren aber Elternzeit oder eine sonstige Auszeit nehmen bzw. nur noch Teilzeit arbeiten und/oder promovieren oder sich selbstständig gemacht haben und für eine gewisse Zeit deutlich weniger verdienen? Wird im Leistungsfall dann trotzdem die volle BU Rente ausgezahlt, oder zahlt die Versicherung dann nur eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe des aktuellen Einkommens wegen „Überversicherung“?


    In § 200 VVG steht unter der Überschrift „Bereicherungsverbot", dass „die Gesamterstattung die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen“ dürfen. Diese Vorschrift gilt jedoch, wie die Einordnung im 8. Kapitel des Versicherungsvertragsgesetzes zeigt, nur für die Krankenversicherung und nicht generell für alle Versicherungssparten. Außerdem ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung keine Schadensversicherung, sondern eine sog. „Summenversicherung“. Das heißt wenn Sie eine bestimmte BU Höhe korrekt versichert haben, wird dieser Betrag im Fall der BU auch geleistet, unabhängig davon, wie hoch zu diesem Zeitpunkt Ihr Einkommen ausfällt.

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  • Ich habe wohl etwas zu weit ausgeholt. Den Begriff des Bereicherungsverbots habe ich herangezogen, um nachvollziehbar darzulegen, dass Versicherer bei Antragstellung das Verhältnis zwischen BU-Rente und Einkommen anhand einer Angemessenheitsprüfung bewerten


    Vielen Dank für Ihre Präzisierung. :)

    Steffen Andrée (LL.B)

    Wirtschaftsjurist / Finanzberater


    Hinweis:

    Meine Angaben habe ich nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch übernehme ich keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen.