Guten Tag zusammen,
ich hätte mal eine Frage ans Forum zu einer Anforderung durch meine Hausbank (eine VR-Bank).
Ich hatte dort in 2020 ein Wertpapierdepot eröffnet und damals die dazu wohl üblichen Fragen zu meiner Risikobereitschaft, Kenntnissen und Erfahrungen zu bestimmten Wertpapieren usw. beantwortet und hinterlegt.
Meine Order hatte ich im Folgenden immer mit Legitimation telefonisch aufgegeben (anfangs auch Aktien, heute nur noch Anleihen, derzeitiger Depotwert ca. 100 k).
Ich habe nun ein Schreiben bekommen (Betreff: „Wichtige Änderung für Ihre Wertpapiergeschäfte“), laut dem ich aufgrund rechtlicher Vorgaben eine Kenntnisermittlung für die Bank durchführen soll. Laut weiterer eingeholter Auskunft würde ich ab Mitte April ohne die Kenntnisermittlung keine Order mehr erteilen können.
Der angegebene Link in eine Online-Plattform, um dies zu erledigen, funktioniert nicht. Ich habe bewusst bisher kein Online-Banking (aber immerhin ein elektronisches Postfach mit Login) und vermute mal, es liegt daran. Dazu steht im Schreiben aber nichts.
Ich muss also zu einer Filiale gehen, um es dort zu erledigen.
Nicht weiter schlimm, aber ich wollte mal wissen, ob der Vorgang denn tatsächlich rechtlich wieder erforderlich ist (also eine Wiederholung nach jetzt 5 Jahren) ?
Ein bisschen habe ich den Eindruck, man hätte mich gerne in der Filiale (Gründe, dies anzunehmen, gibt es durchaus), denn ich frage mich z. B. auch, warum der Link nicht funktioniert, nur weil ich kein Online-Banking habe. Kann das sein ?
Kann also jemand sagen, ob der ganze Vorgang rechtlich tatsächlich erforderlich ist ?
Wenn nicht, werde ich es trotzdem um des lieben Friedens Willen machen, aber dabei noch etwas mehr aufpassen.
Grüße