Eigenbedarfskündigung

  • Naja, ich weiß gar nicht, warum ich mich überhaupt rechtfertige, don't feed the troll...

    Eben, eben. Du fütterst ihn, obwohl Du weißt, daß es Dich nicht weiterbringt. Du fährst besser, wenn Du Dir das verkneifst.


    Emotionen sind schlechte Ratgeber, auch hier im Forum. Ich habe es oben schon erwähnt.

  • Hey Hans2000,


    erstmal Glückwunsch zum Nachwuchs – und ja, das Timing könnte echt besser sein. Zur Sache: Ein Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung ist möglich, wenn die Kündigung für euch eine besondere Härte bedeutet (§ 574 BGB). Und genau das scheint bei euch der Fall zu sein: Neugeborenes, lange Mietdauer, schwierige Wohnsituation, realistischer Umzugstermin absehbar.


    Die Gerichte sehen sowas nicht pauschal, aber ein Härtefall kann anerkannt werden, vor allem wenn ein „unnötiger Zwischenumzug“ mit Baby und all dem wirklich unzumutbar wäre. Wichtig ist, dass ihr den Widerspruch rechtzeitig schriftlich einlegt (spätestens zwei Monate vor Auszugstermin!) und gute Belege mitliefert (Nachwuchs, geplanter Hauskauf, Bauzeit etc.).


    Ein Richter könnte dann z. B. den Auszug bis Mitte/Ende 2026 erlauben – das ist in vergleichbaren Fällen schon vorgekommen.


    Tipp: Holt euch rechtlichen Beistand (Mieterverein oder Anwalt), damit das sauber begründet wird.


    Viel Erfolg – und starke Nerven!


    Viele Grüße

    Chartchamp