Liebes Forum,
ich weiss, die Frage wurde schon einmal gestellt., aber die Antworten haben mir nicht weitergeholfen.
Unser Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid wurde nun (nach 3 Jahren!!) mit einem Schreiben vom Finanzamt beantwortet, dass der Einsspruch keine Aussicht auf Erfolg habe.
Mein Einspruch beruht darauf, dass als Bodenrichtwert Baulandpreise genommen wurden, aber mehr als die Hälfte des Grundstücks §35-Gebiet ist - jegliche Bebauung ist absolut und dauerhaft ausgeschlossen. Der Gutachterausschuss des Landes Sachsen hat das komplette Grundstück jedoch als baureifes Land ausgewiesen, weil innerhalb eines Flurstückes nicht unterschieden wird.
Das FA kommentiert dies freundlich mit: dem Gesetzgeber war bewusst, dass mit dem Ansatz eines durchscnitttlichen Wertes für eine Vielzahl von Grundstücken Unschärfen für das einzelne Grundstück verbunden sein können - teilweise auch zulasten der Eigentümer.
Vielen Dank, das tröstet uns ungemein.
Die Grundsteuer hat sich für uns nun mehr als verzehnfacht.
Einen externen Gutachter zu beauftragen kostet uns auch schon einmal 2000.-.
Was passiert, wenn ich den Einspruch aufrecht erhalte?
Wo kann ich am besten verfolgen, wie der Stand der multiplen Klagen ist?
Gibt es Klagen gegen das Bewertungsgesetz?
Dank für Eure Antworten!