Hallo,
ich sitze gerade an meiner ersten Elster Steuererklärung.
Seit 2024 bin ich als Teilselbständig gemeldet. Im ersten Jahr hatte ich nur Ausgaben (Weiterbildungskosten, Laptop, Werbung, Material usw.- kam einiges zusammen) und keinerlei Einnahmen. Die EÜR fällt also negativ aus.
Wo und wie werden die angefallenen Ausgaben jedoch berücksichtigt bzw kann ich dafür Steuervorteile erhalten?
Reicht die negative EÜR oder sollte ich die Ausgaben bei der Anlage N bei den Werbungskosten angeben.
Verständlicherweise möchte ich, meine mir zustehenden Vorteile nutzen. Habe ich denn welche?
Hat jmd. einen guten Rat/ kennt sich jmd aus?
Vielen Dank!