Riester-Bausparer vorzeitig zurückzahlen?

  • Hallo zusammen,

    Meine Frau und ich haben vor 10 Jahren für unseren Hausbau u.a. zwei Kredite aufgenommen. Für diese beiden Kredite wurde je ein Riester-Bausparvertrag abgeschlossen, die an die Sparkasse abgetreten wurden. Die Zinbsbindungsfrist der beiden Hausbaukredite läuft dieses Jahr aus und die Riester-Bausparverträge werden zuteilungsreif. Heißt: Die Bausparverträge tilgen die beiden Hausbaukredite. Übrig bleiben die Darlehen aus den Riester-Bausparverträgen, die ab Ende des Jahres dann zu bedienen sind.

    Wenn ich das richtig verstehe, erhalte ich bei den Riestern auch während der Darlehensphase noch Zulagen. Nun habe ich festgestellt, dass ich die beiden Riester-Darlehen jederzeit sondertilgen oder vorzeitig komplett tilgen kann. Bringt mir das was? Nach meinem Verständnis erhalte ich dann ja weniger Zulagen (weil Laufzeit kürzer), muss also im Alter auch weniger Steuern zahlen und ggf weniger Gebühren, weil ich vorzeitig das Darlehen abbezahlt habe?


    Und noch etwas: Bisher laufen die Kinderzulagen in meinen Riester mit rein. Wenn ich den vorzeitig abbezahle, könnte ich dann die Kinderzulagen in den Riester meiner Frau laufen lassen?


    Und eine letzte Frage: Um die Wohnriester-Förderung zu erhalten, muss ich die Immobilie besitzen und darin wohnen. Wenn ich beide Rieser abbezahlt habe, kann ich dann gleich auch die Steuern zurückzahlen, so dass ich dem Staat nichts mehr schuldig bin und das Haus verkaufen kann?


    Sorry für die vielen Fragen... keine Ahnung, warum wir uns damals so ein kompliziertes Konstrukt aufschwatzen haben lassen...

  • Kater.Ka

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Meine Frau und ich haben vor 10 Jahren für unseren Hausbau u.a. zwei Kredite aufgenommen. Für diese beiden Kredite wurde je ein Riester-Bausparvertrag abgeschlossen, die an die Sparkasse abgetreten wurden. Die Zinsbindungsfrist der beiden Hausbaukredite läuft dieses Jahr aus und die Riester-Bausparverträge werden zuteilungsreif. Heißt: Die Bausparverträge tilgen die beiden Hausbaukredite. Übrig bleiben die Darlehen aus den Riester-Bausparverträgen, die ab Ende des Jahres dann zu bedienen sind.

    Diese Konstruktion war entweder pfiffig oder provisionsmaximiert.

    Wenn ich das richtig verstehe, erhalte ich bei den Riestern auch während der Darlehensphase noch Zulagen. Nun habe ich festgestellt, dass ich die beiden Riester-Darlehen jederzeit sondertilgen oder vorzeitig komplett tilgen kann. Bringt mir das was?

    Muß man sich im Einzelfall ausrechnen, vermutlich nicht.


    Wenn Du mehr als den Durchschnittslohn verdienst, bekommst Du per saldo ohnehin keine Zulage, weil die Zulage in voller Höhe von den Steuervorteilen abgezogen wird. Wenn Deine Frau Kinder auf ihre Riesterkappe nimmt, könnte es bei ihr besser aussehen (je nach Verdienst).


    Welchen Zins hast Du für die Bauspardarlehen?

    Nach meinem Verständnis erhalte ich dann ja weniger Zulagen (weil Laufzeit kürzer), muss also im Alter auch weniger Steuern zahlen und ggf weniger Gebühren, weil ich vorzeitig das Darlehen abbezahlt habe?

    Ich verstehe nicht ganz, was Du mir sagen willst. Vermutlich nicht.

    Bisher laufen die Kinderzulagen in meinen Riester mit rein. Wenn ich den vorzeitig abbezahle, könnte ich dann die Kinderzulagen in den Riester meiner Frau laufen lassen?

    Das müßte man sich im Einzelfall anschauen, braucht dann aber zur Beurteilung mehr Info als die, daß sowohl Du, als auch Deine Frau Riesterverträge haben, in die Kinderzulagen "mit reinlaufen".

    Um die Wohnriester-Förderung zu erhalten, muss ich die Immobilie besitzen und darin wohnen. Wenn ich beide Riester abbezahlt habe, kann ich dann gleich auch die Steuern zurückzahlen, so dass ich dem Staat nichts mehr schuldig bin und das Haus verkaufen kann?

    Das ist möglich, aber das ist vermutlich nicht das, was Du mit dieser ganzen Riesterei bezwecken wolltest. Das wäre eine förderschädliche Verwendung, bei der Du alle staatlichen Förderungen und Steuervorteile zurückzahlen müßtest. An Dir blieben dann nur noch die vermutlich hohen Kosten der Konstruktion hängen, alle Vorteile wären dann neutralisiert.

  • tom70794: Vielen Dank für den Link zum Infoportal. Da werde ich mich mal durchwühlen.


    Achim Weiss: Vielen Dank auch dir für die Informationen.

    Der Sollzinssatz des Bauspardarlehens liegt bei 2,45%. Meine Frau und ich bekommen jeweils die Grundzulage. Bei mir sind die beiden Kinder mit drin, also bekomme ich noch zweimal Kinderzulage.

    Erhalte ich diese Zulagen auch in der Darlehensphase des Riester-Bausparers? Oder nur in der Ansparphase?

    Wenn ich die Zulagen auch in der Darlehensphase bekomme:

    - Falls ich die Darlehensphase durch Sondertilgungen verkürze, erhalte ich folglich auch weniger Zulagen, korrekt? Beispiel: Die Darlehensphase läuft 5 Jahre. Ich erhalte 5 Jahre lang die Zulagen. Verkürze ich die Darlehensphase durch Sondertilgungen auf 4 Jahre, erhalte ich nur 4 Jahre lang Zulagen. Folglich wäre das Wohnförderkonto geringer und ich müsste später weniger versteuern. Korrekt?

    Und: Wenn ich bei meinem Riester die Darlehensphase um 1 Jahr verkürze, könnten die Kinderzulagen für den Rest der Zeit auf den Riester meiner Frau gehen. Korrekt?


    Sorry.... ich kapiere es vielleicht einfach nicht.


    Ich muss aber feststellen, dass diese Riester-Bausparer offensichtlich nur für lebenslange Ehen an einem Ort gedacht sind. Wenn ich mich scheiden lasse oder auf Weltreise gehe, und das Haus vor der Rente verkaufen will, muss ich alles zurückzahlen.

  • Der Sollzinssatz des Bauspardarlehens liegt bei 2,45%. Meine Frau und ich bekommen jeweils die Grundzulage. Bei mir sind die beiden Kinder mit drin, also bekomme ich noch zweimal Kinderzulage.


    Erhalte ich diese Zulagen auch in der Darlehensphase des Riester-Bausparers? Oder nur in der Ansparphase?


    Sorry.... ich kapiere es vielleicht einfach nicht.

    Also:

    Ein Riestervertrag besteht logisch aus drei Einzelverträgen.

    1. Einem Sparvertrag (meist miserabel verzinst, denn die Deutschen sind Sicherheitssparer)

    2. Einem Auszahlplan für die Lebensjahre 65 bis 85.

    3. Einer Rentenversicherung für die Lebensjahre nach 85.


    Für die ganze Konstruktion gilt die nachgelagerte Besteuerung, das heißt: Die Einzahlungen sind unversteuert, die Auszahlungen werden versteuert. Das ist nicht anders als bei den Beiträgen zur gesetzlichen Rente, aber bei Riesterverträgen werden die Steuervorteile aus Marketinggründen von den Finanzprodukteverkäufern besonders hervorgehoben.


    Selbst wohlmeinende Anbieter werden von den gesetzlichen Garantieanforderungen schier erwürgt - letztlich zahlt sie der Riestersparer. Für die Rentenversicherung (3) werden regelmäßig sehr reichliche 30% des Kapitals reserviert. Ein Riestersparer muß uralt werden (mindestens dreistellig), damit sich die Chose für ihn lohnt.


    Soweit die Standardkonstruktion.


    Nun kommt der Wohnriester ins Spiel: Der Riesterer kann in diesem Fall das (unverzinste) Geld aus seinem Riestervertrag entnehmen und in ein Immobiliendarlehen stecken, auch weitere Sparraten, auch weitere staatliche Zulagen. Es fragt sich nun, wie die nachgelagerte Besteuerung in diesem Fall realisiert wird.


    Das geht so:


    Es wird parallel zu diesem Immobiliendarlehen bis zum Renteneintritt ein fiktives Wohnförderkonto geführt, auf das auch seine Einzahlungen und auch die staatlichen Zulagen fiktiv gebucht werden. In Wirklichkeit wandert das Geld in die Tilgung des Immodarlehens. Steckte das Geld weiterhin im Riestervertrag, würde es sich dort verzinsen. Das wird im Wohnförderkonto nachvollzogen, indem dieses fiktive Konto jährlich um 2% erhöht wird.


    Der Riestersparer kann sein Immodarlehen auch über seine Riesterzahlungen hinaus tilgen. Wenn Du aber keine Riesterzahlungen mehr leistest, weil das Darlehen abgegolten ist, bekommst Du auch keine staatlichen Zuschüsse mehr und keine Steuervorteile. Willst Du weiter riestern, mußt Du dieses Geld in einen anderen Vertrag stecken.


    In diesem Fall stellst Du auch Dein Wohnförderkonto quasi beitragsfrei. Es erhöht sich dann nur noch um die 2% jährlich. Das wäre bei einem beitragsfrei gestellten Riestervertrag sinngemäß genauso.


    Dann gehst Du mit 67 in Rente. Echtes Geld steckt im Wohnförderkonto nicht, denn das hast Du ja vorzeitig entnommen und ins Haus gesteckt. Dennoch kommt nun der Fiskus und will das fiktive Guthaben des Wohnförderkontos versteuern. Das geht entweder auf einmal (mit 30% Nachlaß) oder auf monatlicher Basis, bis Du 85 bist. Der Fiskus teilt dazu das fiktive Kapital des Wohnförderkontos durch 18 und rechnet Dir diesen Betrag dann als Einkommen an.


    Die Konstruktion ist nicht so schwierig, wie es scheint, wenn Du den Geldfluß nachvollziehst. Beantworte Dir einfach die Frage, was passieren würde, wenn Du das Geld eben nicht aus dem Riestervertrag herausnehmen würdest, sondern weiter drinlassen würdest. Das Kapital würde sich dort dann weiter verzinsen, weitere Einzahlungen und staatliche Zuschüsse würden dann weiter in den Riestervertrag wandern, und es würde Bilanz gezogen, wenn Du in Rente gingest.


    Hier endet die Analogie: Ein echtes Riesterguthaben kannst Du nicht komplett entnehmen (wobei Du es versteuern müßtest), sondern nur zu 30%, den Rest bekämest Du dann als Rente bis zum Lebensende, die Du Monat für Monat versteuern müßtest.


    Das ist mit dem Wohnförderkonto also sehr ähnlich mit dem einen Unterschied, daß Du in diesem Fall kein Geld herausbekommst, weil Du das ja schon viele Jahre vorher in Dein Immodarlehen gesteckt hast.


    Ist Dir die Sache jetzt klar?

  • Hallo PeterRickmer,


    ja, du kannst die Riester-Darlehen vorzeitig tilgen – das spart dir Zinsen und reduziert die spätere Steuerlast, da du weniger Zulagen bekommst. Das kann sich also durchaus lohnen.


    Nach der Tilgung kannst du die Kinderzulagen auf den Vertrag deiner Frau übertragen lassen, sofern sie förderberechtigt ist.


    Wenn du das Haus verkaufen willst, musst du vorher das Wohnförderkonto versteuern. Das geht per Einmalversteuerung mit 30 % Abschlag – danach bist du raus aus der Förderung und kannst frei über die Immobilie verfügen.


    Viele Grüße

    ParagrafenCheck