Ich habe einen Bausparvertrag von Schwäbisch Hall (Tarifprogramm F von 1996). Im Vertrag wurde kein Regelsparbeitrag vermerkt!!!
Der Bausparvertrag wurde bisher unregelmäßig bespart und mit 67% Ansparung ist die Zuteilungsreife bereits erreicht.
Mit dem Kontoauszug 2016 kam eine Forderung von Schwäbisch Hall plötzlich einen festgelegten monatlichen Regelsparbeitrag zu zahlen.
Eine Erhöhung der Beiträge nach erreichen der Zuteilungsreife macht für mich jedoch keinen Sinn, da es die abzurufende Darlehenssumme verringert und so den Zweck der Bausparvertrages ad absurdum führt. Zudem wäre er ratzfatz überspart und damit von der Bausparkasse kündbar.
Auf meine Rückfrage hin, hat mir Schwäbisch Hall, mit der Kündigung gedroht, wenn ich den monatlichen Beitragszahlungen nicht nachkomme.
Ich dachte immer, dass ich den Vertrag sogar Beitragsfrei ruhen lassen kann - was zum Abschlusszeitpunkt (wärend meines Studiums) für mich auch ein entscheidendes Kriterium war.
In vielen Verbraucherportalen wird sogar explizit dazu geraten, Altverträge ab 80% Ansparung gar nicht mehr zu besparen, um länger in Genuss des guten Zinssatzes zu kommen.
Bin ich nun zur Zahlung der monatlichen Regelsparbeiträge verpflichtet?