Hallo,
Wenn man im öffentlichen Dienst angestellt ist und Wohngeld bezieht wird zum normalen Bruttogehalt die ZVK-Umlage als Einkommen dazugerechnet. Das ist der Betrag der insgesamt, also Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, bei der VBL eingezahlt wird.
Und jetzt ist meine Frage, ob der Anteil den man selbst zur VBL dazuzahlen muss vom Bruttogehalt abzuziehen wäre.
Gruss
Zucchini2025