BSQ (Ex - Quelle) Q12 Bonus

  • Kündigt man den Vertrag vor dem 01.03.22 mit dem Zusatz "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" oder ergibt sicher dieser automatisch durch eine 3 monatige Kündigungsfrist beiderseits? Oder muss man hier nochmal zusätzlich darauf verweisen, dass man keine frühzeitige Auszahlung möchte?!


    § 15 Kündigung des Bausparvertrages durch den Bausparer, Rückzahlung des Bausparguthabens
    (1) Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit kündigen. Er kann die Rückzahlung seines Bausparguthabens frühestens 3 Monate nach Eingang seiner Kündigung verlangen. Auf Wunsch des Bausparers zahlt die Bausparkasse das Guthaben vorzeitig unter Einbehaltung eines Diskonts von bis zu 3,0 Prozent des Guthabens aus.
    (2) Solange die Rückzahlung des Bausparguthabens noch nicht begonnen hat, führt die Bausparkasse auf Antrag des Bausparers den Bausparvertrag unverändert fort.
    (3) Reichen 25 Prozent der für die Zuteilung verfügbaren Mittel nicht für die Rückzahlung der Bausparguthaben gekündigter Verträge aus, können Rückzahlungen auf spätere Zuteilungstermine verschoben werden.


    Wie sollte der Passus auf Verzicht des Darlehens genau lauten? Gabs da spezielle Anforderungen mit Bezug auf einen bestimmten Paragrafen?


    Gruß

  • Die Änderung tritt ja schon am 1.3. in Kraft, weswegen ich nicht bis zum 31.3. warten würde.

    Deswegen werde ich meinen Vertrag (9.800/10.000€) vor 1.3. zum 31.12.22 kündigen und auf das Darlehen verzichten.

    Hallo, versuche mich gerade mit der Anwendung des Tools zu recht zu finden. Meine zuvor erstellten 3 Zitate nicht berücksichtigen. Ich habe die 3 Zitate oben schon zum Löschen gemeldet. Sorry.


    JohnJackJim

    Hast du nun vor dem 1.3. mit den alten ABB gekündigt und gibt es schon eine Reaktion von der BSQ? Viele Grüße

  • Vertragssituation - Beratung Hotline


    Hiermit möchte ich meine Vertragssituation mitteilen und was mir von der Hotline empfohlen wurde. Zu einer Dame der Hotline habe ich schon seit Jahren Kontakt und wurde nach meiner Meinung neutral beraten. Natürlich macht mich auch die sehr kurze Zeitspanne zwischen Information und Gültigkeit der neuen ABB zum 1.3.2022 stutzig und misstrauisch. Bei diesem Vertrag ist mir das Risiko zu klagen und dann zu verlieren mit der Folge die Bonuszinsen zu verlieren zu hoch. Wenn ich alles ausgereizt hätte würde ich 6 Monate länger die Zinsen erhalten.


    Ich habe einen Q12 mit Bausparsumme 25000€, 24600€ angespart. Empfehlung der Hotline. Zuteilung annehmen und Verzicht auf Darlehen (ist nicht notwendig weil mit der neuen 1000€ Regel kein Darlehensanspruch besteht) und einen Auszahlungstermin mit angeben. Mit dieser Vorgehensweise soll ich einen Zinsanspruch bis 30.06.2022 besitzen. Erfolgt die Auszahlung früher soll es den Schlussbonus geben.


    Es soll keine Kündigung ausgesprochen werden. Begründung Hotline: weil kein Darlehensanspruch besteht ist der Zweck des Bausparers hinfällig und die BSQ hat ein Kündigungsrecht und somit die Möglichkeit bei einer Kündigung durch die BSQ die Auszahlung der Bonuszinsen zu verweigern.


    Ich möchte darauf hinweisen:

    ich bin kein Jurist und dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine unmaßgebliche Meinung als Privatperson und Betroffener. Ich habe mich jedoch ausführlich damit beschäftigt.


    Schönes Wochenende

  • Ich hab vor dem 1.3. gekündigt und verzichtet (Zieltermin 31.12.22), aber seitdem keine Rückmeldung.

    Sobald sich was tut kann ich es euch gerne mitteilen.


    Es soll keine Kündigung ausgesprochen werden. Begründung Hotline: weil kein Darlehensanspruch besteht ist der Zweck des Bausparers hinfällig und die BSQ hat ein Kündigungsrecht und somit die Möglichkeit bei einer Kündigung durch die BSQ die Auszahlung der Bonuszinsen zu verweigern.

    Du meinst damit nach den neuen ABB? Nach den alten würde das mMn nicht funktionieren.


    Und diese 1000€ Regel findet sich glaub ich auch nur im Handbuch der Hotline?

  • Mich macht das einfach stutzig, warum man nicht selbst kündigen soll und vor allem, warum das dann zum Bonusverlust führen soll.


    Ich hab `s oben schon mal geschrieben, aber gerne nochmal:

    Der § 3 Abs. 1 - Abs. 3 hat sich in den neuen ABBs nicht geändert, es kam lediglich der Abs. 4 dazu, der ausführt, wie bei Ablehnung oder Nichtannahme der letzten Zuteilung seitens der Bausparkasse verfahren wird. Mit der Kündigungsfolge des § 3 Abs. 2 und dem Bonus hat das meiner Meinung nach garnichts zu tun.


    Warum sollte also jetzt plötzlich eine Kündigung eine andere Rechtsfolge haben als vor dem 01.03.22?


    @ JohnJackJim:


    Wegen der 1.000 Euro-Regelung:

    Steht leider nicht nur im Handbuch der Hotline, sondern im § 6 Abs. 1 ABB. Allerdings ist der Schluss, der durch die Hotline-Mitarbeiter daraus gezogen wird meiner Meinung nach nicht zulässig.


    Wäre nett, wenn du die Reaktion auf deine Kündigung hier bekannt geben könntest. Was meinst du übrigens mit Zieltermin 31.12.2022? Wie hast du das denn formuliert, dass erst am 31.12.22 abgerechnet werden soll?

  • Hallo, möchte über den aktuellen Status berichtet. Folgendes Schreiben habe ich am 20. März verschickt.


    hiermit nehmen wir für die genannte Bausparvertragsnummer die Zuteilung zum 31.03.2022 an und verzichten auf das Bauspardarlehen.

    Bitte die Überweisung auf das Konto bis zum 15.06.2022 vornehmen.


    Laut anschließender Info von der Hotline erhalte ich bis 31. Juli 2022 Zinsen. Für den Zeitraum vom 15. Juni bis 31.7. erhalte ich den Schlussbonus. Der 31.7. wurde begründet mit der vollständigen Besparung von 25000€ mit den monatlichen Regelsparbeiträgen.




  • Schlussbonus müsste doch was anderes sein als der "normale" Bonus, oder? Also zumindest verstehe ich das so und demnach müsste der Schlussbonus zusätzlich gezahlt werden.

    Da Bausparfuchs_BSQ auf das Darlehen verzichtet hat sehe ich keinen Grund für eine Nichtzahlung oder verkürzte Zahlung des Bonus.


    Hat sich denn die BSQ bzw. Hotline von selbst gemeldet oder hast du dort nochmal nachgefragt?


    JohnJackJim:

    Immer noch keine Reaktion des BSQ?

  • Wie? Der Bonus soll nur für sechs Wochen gezahlt werden?

    Verzinsung + Bonus läuft ganz normal bis zum 15.6.2022. In den neuen AGB ist noch ein Schlussbonus geregelt §3 Nr. 4, nicht zu verwechseln mit dem bekannten Bonus. Anhand des Regelsparbeitrags wird das Datum der Vollbesparung ermittelt und das sei der frühestmögliche Kündigungstermin durch die BSQ. Bis zu diesem Datum bekommst du den Schlussbonus. Bei mir bis 15.6.2022 Standard Berechnung und ab 16.6. - 31.7. Schlussbonus.

  • Bei der Hotline habe ich nachgefragt.

  • Verzinsung + Bonus läuft ganz normal bis zum 15.6.2022. In den neuen AGB ist noch ein Schlussbonus geregelt §3 Nr. 4, nicht zu verwechseln mit dem bekannten Bonus. Anhand des Regelsparbeitrags wird das Datum der Vollbesparung ermittelt und das sei der frühestmögliche Kündigungstermin durch die BSQ. Bis zu diesem Datum bekommst du den Schlussbonus. Bei mir bis 15.6.2022 Standard Berechnung und ab 16.6. - 31.7. Schlussbonus.

    Das hört sich doch erstmal gut an. Aber sicherheitshalber die Verbraucherberatung oder einen Fachanwalt mit hineinnehmen. Bei dieser Einrichtung musst du alles gefasst sein.

  • Hallo zusammen,


    ich habe zum 31.12. gekündigt, da ich die 3 Monate Kündigungsfrist wie bei anderen Verträgen als den "Mindestabstand" zum Zieltermin gedeutet hab. Da wäre ich mit 10 Monaten natürlich weit weg, aber so kommt die Kündigung nach den alten ABB zu Stande. Ich erhoffe mir dadurch die Zinsen bis zum Schluss und Rückendeckung durch die "alte" Rechtsprechung.


    Bis jetzt kam leider keinerlei Rückmeldung dazu.

  • Für manche bestimmt interessant:

    Ich habe über Monate keine Kündigungsbestätigung bekommen und deswegen im November nachgefragt. Dann kam die Bestätigung und ein PostIdent Formular für die abschließende Überweisung.

    Das Geld ist seit gestern auf dem Konto und am wichtigsten: mit Bonuszinsen.


    Es hat also alles funktioniert, auf die genaue Abrechnung warte ich noch. Viel Erfolg an alle, die noch in ihren Verträgen sind.

  • Hallo,


    unser Vertrag nach Q12 wurde bereits 2021 von der BSQ gekündigt, zum Januar 2022 ausgezahlt. Leider fiel erst jetzt mit dem letzten BSQ Kontoauszug in 2023 auf, dass auch uns der Bonus nicht gezahlt wurde. Uns wurde in der Kündigung geschrieben, dass wir "bis heute ... das Bauspardarlehen nicht beansprucht" haben. Daher gingen wir davon aus, dass der BSQ der Verzicht bekannt ist.


    In 2011 erhielten wir ein Schreiben zur Zuteilungsreife. In der Annahmeerklärung gibt es exakt 2 Optionen. Option 1 ist die Auszahlung des Bausparguthabens und die Ergänzung, dass man das "Bauspardarlehen in Anspruch nehmen" möchte. Option 2 ist die Auszahlung des Bausparguthabens und das "verzichte(n) auf das Bauspardarlehen". Wenn hier das "in Anspruch nehmen" das Gegenteil von "verzichten" ist, so lesen wir den Satz aus dem Kündigungsschreiben, wir hätten "bis heute ... das Bauspardarlehen nicht beansprucht" natürlich genau so, dass die BSQ bestätigt, dass Ihnen ein Verzicht bzw. die Nichtinanspruchnahme bekannt ist.


    Unfassbar ärgerlich, dass man sich auf dem Kleingedruckten ausruht und den Kunden ins offene Messer laufen lässt, dieser sich aber in Sicherheit wiegt, weil alles geklärt zu sein schien.


    Als Antwort erhielten wir ein Schreiben mit unfassbar vielen Verweisen auf Urteile. Ein Hauch von "mundtot machen".


    Was meint ihr, besteht noch eine realistische Hoffnun auf den Bonuszins? Es geht um fast 3000 Euro.


    Danke für eine Einschätzung, falls möglich.

  • Hallo ErikaSteiger ,


    Willkommen im Forum. Leider winden sich die Bausparkassen um die Bonuszinsen.

    Ich meine irgendwo gelesen zu haben ( Verbraucherzentrale? ) das ihr explizit darauf hinweisen müsst das ihr auf das Darlehen verzichtet um die Bonuszinsen zu bekommen.


    Bausparkassen sind leider keine wohltätigen Unternehmen.

    Wenn es um 3000€ geht lohnt da auch wohl mal der Blick eines Rechts-Experten…..

  • So, ich habe inzwischen auch den Kontoauszug für 2022 bekommen und geprüft und ich muss sagen, ich bin positiv überrascht.

    Die Abrechnung von Zinsen, Bonuszins, Abschlussgebühr und Schlussbonus stimmte bis auf einige Cent mit meinen Berechnungen überein. Die Überweisung auf das angegebene Konto erfolgte ausgesprochen zeitnah.


    Alles in Allem muss ich sagen, dass ich jetzt wirklich froh bin, dieses Thema endlich abhaken zu können, war ja bedingt durch das Verhalten der BSQ über die ganzen Jahre hinweg nicht gerade stressfrei. :( Letztendlich aber war der Bausparvertrag angesichts der so sicher nicht erwartbaren Zinsentwicklung eine ausgesprochen gute Geldanlage und das Durchhalten hat sich sicher ausgezahlt. :)


    Allen die noch in laufenden Verträgen drinstecken wünsche ich viel Erfolg und vor allem das nötige Durchhaltevermögen.

  • Leider gibt es ein Urteil des OLG Nürnberg, dass der Verzicht auf das Darlehen ausdrücklich erklärt werden muss. Vorhergehende Urteile, die besagen, dass konkludentes Handeln, in dem Fall also das Nichtabrufen des Darlehens als Verzichtserklärung ausreichend ist, dürften damit wohl hinfällig sein.


    Noch schwieriger dürfte es werden wenn der Vertrag durch die BSQ gekündigt wurde und ihr nicht auf die Kündigung reagiert habt.


    Allerdings würde ich mich bei 3.000 Euro auch dem Rat von Talski anschließen.

    Viel Erfolg!