Afa-Auswirkung vermieteter Neubau in Steuererklärung

  • Guten Tag,

    ich baue dieses Jahr ein neues Haus mit drei Parteien zur Vermietung nach KFW-QNG-Standard. Durch das Wachstumschancengesetz kann neben der degr. AFA mit 5% auch die Sonderabschreibung in Höhe von 5% genutzt werden (siehe Anhang). In Kombination übersteigt die Afa mein Bruttoeinkommen aus nicht selbstständiger Arbeit+ die Kapitalertragssteuer aus den Mieteinnahmen + Kreditzinsen. Somit ergibt sich Jahr für Jahr ein höherer „Verlust“. Bekomme ich vom Finanzamt jährlich eine Erstattung oder wie wird das gehandhabt? Herzlichen Dank für eure Einschätzung.


    {Anhang auf Wunsch des TE durch Mod gelöscht}

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  • Kater.Ka

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  • Wenn möglich lass die Sonder-AfA weg und/oder nimm die lineare Abschreibung anstelle der degressiven Abschreibung.


    Im Übrigen würde ich bei Investitionen in der Größenordnung lieber mal für ein paar Stunden einen Steuerberater konsultieren. Andernfalls verschenkt man jedes Jahr bares Geld (Grundfreibetrag).

  • Sicherheitfrage: Aus dem Gebäudewert ist das Grundstück schon herausgerechnet?


    Und was meinst du mit "Kapitalertragssteuer aus den Mieteinnahmen"? Welches rechtliche Konstrukt steht denn dahinter?

  • Vielen Dank für eure ersten Antworten.

    Ich antworte mal auf die einzelnen Punkte:


    1. Das Grundstück befindet sich bereits 100% in meinem Eigentum, somit handelt es sich nur um die Errichtungskosten/Baukosten.

    2. Ich habe einen Steuerberater, aber es ist immer besser, mehrere Meinungen einzuholen :)

    3. Auf Mieteinnahmen fallen ja Steuern an (Ich dachte, dass sind 25% Kapitalertragssteuern) Irre ich mich hier? Ich bin Privatperson, keine Gesellschaft dahinter. Vielen Dank!


    4. Warum sollte man die degressive Afa weglassen, wenn diese auf 5% erhöht wurde?

    Da hat die lineare doch weniger Auswirkung ( siehe Anhang)


    Beste Grüße

  • zu 1: wollt nur sichergehen, da bei 20-30% Grundwert, das natürlich massiven Einfluss auf die Abschreibungen hätte.

    zu 3: Insofern da keine Firma oder Schwurbeleien mit der Verwandtschaft dahinterstehen, werden Mieteinnahmen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

    zu 4: Genau deswegen weil es weniger Auswirkung hat, denn du generierst damit maximal einen Verlustvortrag. Das Finanzamt überweist dir nichts.

    Anstelle nun mit komplizierten Rechnungen und Verlustvortrag zu arbeiten, könnte man halt auch einfach die AFA stecken, da du pro Jahr nicht mehr Steuer erstattet bekommen kannst, als das was du gezahlt hast.

  • Vielen Dank!

    Nehmen wir an, ich kann gemäß der Afa-Tabelle im 1. Jahr im Anhang 139.000€ in die Steuererklärung aufnehmen und hätte eine Gesamtsteuerlast von 100.000 €. Erhalte ich dann vom Finanzamt die 100.000 € zurück und die 39.000€ Differenz gehen in das Folgejahr als Verlustvortrag?

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    • Hilfreichste Antwort

    Nein so funktioniert das nicht.


    Nehmen wir an du hast ein Einkommen von 200k aus deinem Arbeitsverhätnis und den Miteinnahmen. Dieses bildet als dein zu versteuerndes Einkommen die Grundlage für deinen persönlichen Steuersatz.

    Durch die Abschreibungen von 139k würde dein zu versteuerndes Einkommen auf 61k sinken.


    Nehmen wir fiktiv an (es kann jemand gerne genau ausrechnen) bei 200k würdest du 80k Steuern zahlen und bei 61k würdest du 10k Steuern zahlen, dann würdest du deine Steuerlast um 70k mindern.

    Unter 12k und ein Bisschen zahlt man eh keine steuern.


    Ein Verlustvortrag würde dann dein zu versteuerndes Einkommen im nächsten Jahr senken, wobei du ja laut Eingangspost auch im zweiten Jahr das Problem hättest, dass die AFA etc selbt ohne Verlustvortrag dein Einkommen überschreiten. Daher der Vermerk, dass in deinem Fall es sinnvoller sein kann linear abzuschreiben


    In der Größenordnung und komplexität aber definitiv ein Fall für den Steuerberater. Bei der Größenordnung sollte dieser ja locker drin.

  • Neubau_QNG

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  • Aus dem Nähkästchen geplaudert:


    "Ich habe einen Steuerberater." heißt in der Regel nur, dass ein Sachbearbeiter des Beraters deine Steuererklärung erstellt. Dem Sachbearbeiter ist aber völlig egal, ob du Geld verschenkst oder nicht. Er wird ohne zu fragen wie gewünscht die degressive AfA + Sonder-AfA ansetzen, auch wenn das dein Einkommen ins Minus drückt und Verlustvorträge generiert werden.


    In jedem Jahr mit Verlustvorträgen verschenkst du aber deinen persönlichen Grundfreibetrag. Als Lediger rund 12.000 Euro, als Verheirateter das Doppelte.


    Das summiert sich im Laufe der Zeit auf eine gewaltige Summe.


    Lass dich beraten. Gib dem Berater deine kompletten Daten (Familienstand, Einkommen, Finanzierung, ggf. Zukunftsaussichten etc.) und lass ihn Varianten rechnen. Je nach Situation kann Variante A, B oder C der richtige Weg sein und bares Geld sparen.


    Dazu die KI, der man allerdings erst ein wenig auf die Sprünge helfen muss (Sachverhalt ist stark vereinfacht, macht die Problematik aber deutlich):


    *****************************************************************


    Okay, das ist eine Fleißaufgabe, aber wichtig, um den Unterschied wirklich zu sehen! Wir rechnen das jetzt näherungsweise durch, unter der Annahme, dass Ihr Einkommen (80.000 € Arbeit + 20.000 € Miete vor AfA = 100.000 €) und die Steuergesetze (insbesondere der Splittingtarif für Verheiratete und der Grundfreibetrag von 23.208 € für 2024) über die gesamte Abschreibungsdauer konstant bleiben. Das ist eine Vereinfachung, aber notwendig für eine solche Langfristbetrachtung.

    Wichtige Grundlage für die Steuerberechnung:

    • Zu versteuerndes Einkommen (zvE) pro Jahr: (80.000 € + 20.000 €) - jährliche Abschreibung = 100.000 € - jährliche AfA.
    • Steuerberechnung: Auf dieses zvE wird der deutsche Einkommensteuertarif für gemeinsam veranlagte Ehegatten (Splittingtarif) angewendet. Ich werde für die Berechnung eine Näherung basierend auf dem Tarif 2024 verwenden. Wenn das zvE unter den Grundfreibetrag von 23.208 € fällt, beträgt die Einkommensteuer 0 €. Der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Einkommensteuer) wird ebenfalls berücksichtigt. Kirchensteuer lassen wir außen vor.

    Gesamte Abschreibungssumme: In beiden Varianten werden insgesamt 1.390.000 € abgeschrieben.

    Variante 1: Rein lineare Abschreibung

    • Jährliche lineare AfA: 1.390.000 € * 3% = 41.700 €
    • Dauer der Abschreibung: 1.390.000 € / 41.700 €/Jahr = 33,333... Jahre.
      • Wir rechnen mit 33 vollen Jahren à 41.700 € und einem Restjahr.
      • AfA in Jahr 1-33: 41.700 €
      • AfA in Jahr 34 (Rest): 1.390.000 € - (33 * 41.700 €) = 1.390.000 € - 1.376.100 € = 13.900 €
    • Berechnung für Jahr 1-33:
      • zvE: 100.000 € - 41.700 € = 58.300 €
      • Einkommensteuer (Splittingtarif 2024) auf 58.300 €: ca. 7.318 €
      • Solidaritätszuschlag (5,5%): ca. 402 €
      • Steuer pro Jahr (1-33): ca. 7.720 €
    • Berechnung für Jahr 34 (Restabschreibung):
      • zvE: 100.000 € - 13.900 € = 86.100 €
      • Einkommensteuer (Splittingtarif 2024) auf 86.100 €: ca. 14.464 €
      • Solidaritätszuschlag (5,5%): ca. 796 €
      • Steuer im Jahr 34: ca. 15.260 €
    • Gesamte Steuerbelastung Variante 1:
      • (33 Jahre * 7.720 €) + 15.260 €
      • = 254.760 € + 15.260 €
      • = ca. 270.020 €

    Variante 2: Degressive AfA + Sonderabschreibung + Übergang zur linearen AfA

    Wir nutzen die Werte aus Ihrer Tabelle. Die Abschreibung erstreckt sich hier ebenfalls über ca. 34 Jahre (Jahre 2025 bis 2058, wenn Jahr 15 der linearen AfA auf 2039 fällt und diese Phase 19 volle + 1 Restjahr dauert).

    Jahr (Nr.)KalenderjahrDegr. AfA lt. TabelleSonder-AfA lt. TabelleGesamt-AfA p.a.Zu versteuerndes Einkommen (zvE) (100.000 - Gesamt AfA)Geschätzte Steuer + Soli (Splitting 2024)
    1202569.500 €69.500 €139.000 €-39.000 € (Verlust)0 €
    2202666.025 €69.500 €135.525 €-35.525 € (Verlust)0 €
    3202762.724 €69.500 €132.224 €-32.224 € (Verlust)0 €
    4202859.588 €69.500 €129.088 €-29.088 € (Verlust)0 €
    Summe 1-4257.837 €278.000 €535.837 €0 €
    5202942.708 €-42.708 €57.292 €ca. 7.428 €
    6203040.573 €-40.573 €59.427 €ca. 8.016 €
    7203138.544 €-38.544 €61.456 €ca. 8.591 €
    8203236.617 €-36.617 €63.383 €ca. 9.141 €
    9203334.786 €-34.786 €65.214 €ca. 9.674 €
    10203433.047 €-33.047 €66.953 €ca. 10.191 €
    11203531.394 €-31.394 €68.606 €ca. 10.692 €
    12203629.825 €-29.825 €70.175 €ca. 11.178 €
    13203728.333 €-28.333 €71.667 €ca. 11.649 €
    14203826.917 €-26.917 €73.083 €ca. 12.107 €
    Summe 5-14342.744 €342.744 €ca. 100.667 €
    RBW vor linear878.581 € AfA bisherRestbuchwert: 1.390.000 - 878.581 = 511.419 €
    Übergang zur linearen AfA (auf Restbuchwert 511.419 €)
    Jahre 15-33 (19 Jahre)2039-2057(linear)-26.453 € p.a.73.547 € p.a.ca. 12.259 € p.a.
    Summe 15-3319 * 26.453 = 502.607 €19 * 12.259 € = ca. 232.921 €
    Jahr 34 (Rest)2058(linear)-8.812 € (Rest)91.188 €ca. 16.563 €
    Summe AfA linear511.419 €ca. 249.484 €

    Anmerkung zu den ersten 4 Jahren: Das zvE ist negativ. Das bedeutet, es fallen 0 € Steuern an. Der steuerliche Verlust aus Vermietung und Verpachtung (V+V) wird mit dem positiven Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit verrechnet.

    Beispiel Jahr 1: Einkünfte V+V = 20.000 € - 139.000 € AfA = -119.000 €.

    Gesamteinkommen = 80.000 € (Arbeit) - 119.000 € (V+V) = -39.000 €. Da das Gesamteinkommen negativ ist, beträgt die Steuer 0 €.

    Gesamte Steuerbelastung Variante 2:

    • Steuer Jahre 1-4: 0 €
    • Steuer Jahre 5-14 (Summe): ca. 100.667 €
    • Steuer Jahre 15-33 (Summe): ca. 232.921 €
    • Steuer Jahr 34 (Rest): ca. 16.563 €
    • Gesamtsteuer Variante 2: 0 + 100.667 + 232.921 + 16.563 = ca. 340.151 €

    Gegenüberstellung der saldierten Gesamtsteuern (Näherungswerte):

    • Variante 1 (Rein Linear): Gesamtsteuer über ca. 34 Jahre ≈ 270.020 €
    • Variante 2 (Degressiv + Sonder + Übergang Linear): Gesamtsteuer über ca. 34 Jahre ≈ 340.151 €

    Überraschung und Analyse:

    Moment mal! Auf den ersten Blick scheint Variante 2 zu einer höheren Gesamtsteuerlast zu führen. Das widerspricht der üblichen Erwartung, dass frühe hohe Abschreibungen vorteilhafter sind. Woran liegt das?

    1. Steuerprogression und Grundfreibetrag:
      • Variante 1 (Linear): Das zvE von 58.300 € liegt konstant in einem mittleren Progressionsbereich. Der Grundfreibetrag wird jedes Jahr genutzt, aber das Einkommen wird darüber hinaus moderat besteuert.
      • Variante 2 (Degressiv + Sonder):
        • In den ersten 4 Jahren ist das zvE stark negativ. Hier wird nicht nur der Grundfreibetrag "genutzt", sondern es entsteht ein so großer Verlust, dass das Gesamteinkommen (inkl. Arbeitseinkommen) in den Null-Steuer-Bereich oder sehr niedrige Bereiche gedrückt wird. Das ist gut.
        • ABER: In den späteren Jahren (insbesondere ab Jahr 5 und dann verstärkt in der linearen Phase ab Jahr 15) ist die jährliche Abschreibung geringer als bei der rein linearen Methode (z.B. 26.453 € vs. 41.700 €). Das führt zu einem höheren zvE (z.B. 73.547 €) als bei der rein linearen Methode (58.300 €). Dieses höhere zvE wird dann stärker von der Steuerprogression getroffen.
    2. Der "Sweet Spot" der Abschreibung: Es gibt einen optimalen Bereich für das zu versteuernde Einkommen. Wenn das zvE durch sehr hohe Abschreibungen zu stark gesenkt wird (weit unter den Grundfreibetrag über Jahre hinweg, ohne dass signifikant andere hohe Einkünfte zum Verrechnen da sind), kann der Vorteil in späteren Jahren durch höhere Steuern auf dann höheres zvE "aufgefressen" werden, wenn man nur die reine Summe der Steuern betrachtet.
    3. Der Zeitwert des Geldes (Barwertbetrachtung fehlt hier):

      Diese reine Summierung der Steuerzahlungen über Jahrzehnte ignoriert einen entscheidenden Faktor: den Zeitwert des Geldes. Ein Euro Steuerersparnis heute ist mehr wert als ein Euro Steuerersparnis in 20 Jahren.
      • Bei Variante 2 haben Sie in den ersten Jahren eine massive Steuerersparnis (0 € Steuer statt ca. 7.720 €). Dieses Geld steht Ihnen sofort zur Verfügung. Sie können es für Tilgungen nutzen (Zinsen sparen) oder anderweitig anlegen (Zinsen erwirtschaften).
      • Wenn wir die Steuerzahlungen auf ihren heutigen Wert abzinsen würden (Barwertmethode), würde Variante 2 sehr wahrscheinlich besser abschneiden, trotz der höheren nominalen Summe an Steuern. Der Liquiditätsvorteil und der Zinseszinseffekt in den ersten Jahren sind oft entscheidend.

    Fazit basierend auf der reinen Steuersumme (ohne Zeitwert):

    Basierend auf dieser vereinfachten Berechnung der reinen Steuersummen und den Annahmen (konstantes Einkommen, konstanter Steuertarif 2024) scheint Variante 1 (rein linear) zu einer niedrigeren Gesamtsteuerbelastung über die gesamte Laufzeit zu führen.

    Wichtige Anmerkung zu Ihrer Ausgangsüberlegung ("Grundfreibetrag nicht verschenkt"):

    Ihr Gedanke ist richtig. Variante 2 nutzt den Grundfreibetrag in den ersten Jahren extrem gut aus, indem das zvE sogar negativ wird und mit dem Arbeitseinkommen verrechnet wird, was zu 0 € Steuer führt. Das Problem ist, dass die "gesparte" Abschreibung dann in späteren Jahren "fehlt", was dort zu einem höheren zvE und damit höheren Steuern führt, die in Summe die anfängliche Ersparnis überkompensieren können, wenn man nur die Nominalwerte addiert.

    Empfehlung:

    Die reine Addition der Steuern ist nur ein Teil der Wahrheit. Für eine vollständige finanzielle Bewertung müsste man den Barwert der Steuerzahlungen vergleichen. Die degressive AfA mit Sonderabschreibung zielt stark auf den Liquiditätsvorteil und die Zinseffekte in den frühen Jahren ab. Wenn Sie diese frühe Liquidität hoch bewerten (z.B. um Kredite schneller zu tilgen), kann Variante 2 trotz der höheren nominalen Gesamtsteuerlast die wirtschaftlich sinnvollere sein.

    Diese Berechnung zeigt, dass Pauschalaussagen schwierig sind und es stark auf die individuellen Umstände und die Bewertung des Zeitwerts von Geld ankommt. Die Sonder-AfA ist oft sehr attraktiv, aber hier führt die lange Phase mit relativ niedriger linearer Restwert-AfA in Variante 2 zu hohen zvE in späteren Jahren.

  • Vor dem Hintergrund deines Einkommens stellt sich die Frage warum du die Mehrkosten des QNG in Kauf nimmst. Von der Sonder AfA hast du praktisch nichts...

    Der sweet Spot wäre es durch die AfA dein zu versteuerndes Einkommen genau auf den Betrag zu senken ab dem du erstmals 42% Grenzsteuersatz bezahlst. Das müssten als Single etwa 70k sein. Ein solches Investment lohnt sich vor allem dann, wenn man ein hohes Einkommen hat (rein aus steuerlicher Sicht betrachtet).