Vorgezogenes Altersruhegeld und Hinzuverdienst

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  • Hallo,

    Seit 01.01.2023 beziehe ich ein vorgezogenes Altersruhegeld (63 Jahre) und habe Ansprüche auf Ruhegeld gegenüber meinem Arbeitgeber.

    Aufgrund von Hinzuverdienst kürzt mein alter Arbeitgeber das Ruhegeld auf NULL; basierend auf einem alten Tarifvertrag aus den 80ern,

    Das wäre doch für den Arbeitsmarkt und das Fachkräfteproblem ein absoluter Anachronismus.

    Hat hierzu jemand Erfahrungen, Quellen oder Hinweise ?

    Vielen Dank

    Uwe B. {Klarname vom Mod gekürzt}

  • Kater.Ka

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo Referat Janders,

    es gibt Ansprüche aus der DRV (Altersruhegeld), Pensionskasse (Verein) und gegenüber dem Arbeitgeber (Ruhegeld).

    Um die letztgenannten Bezüge geht es.

    Uwe B.

  • Hallo Referat Janders,

    es gibt Ansprüche aus der DRV (Altersruhegeld), Pensionskasse (Verein) und gegenüber dem Arbeitgeber (Ruhegeld).

    Um die letztgenannten Bezüge geht es.

    Uwe B.

    Okay, Rente und Betriebsrente sind klar.

    Das "Ruhegeld" des Arbeitgebers ist noch nicht viel klarer geworden.


    Wenn es da um eine Zahlung als Vorruhestand geht, dann wäre der Wegfall mit Rentenbeginn nachvollziehbar.


    Im Vorruhestand scheidet man aus dem Erwerbsleben aus und wird aber bis Rentenbeginn weiter entlohnt. (Das war damals die Idee. Und das war deutlich vor Flexirente usw.) Und ähnlich wie man Altersteilzeit und Rentenbezug nicht kombinieren kann, funktionieren Vortuhestand und Rente nicht parallel.