Hallo,
Seit 01.01.2023 beziehe ich ein vorgezogenes Altersruhegeld (63 Jahre) und habe Ansprüche auf Ruhegeld gegenüber meinem Arbeitgeber.
Aufgrund von Hinzuverdienst kürzt mein alter Arbeitgeber das Ruhegeld auf NULL; basierend auf einem alten Tarifvertrag aus den 80ern,
Das wäre doch für den Arbeitsmarkt und das Fachkräfteproblem ein absoluter Anachronismus.
Hat hierzu jemand Erfahrungen, Quellen oder Hinweise ?
Vielen Dank
Uwe B. {Klarname vom Mod gekürzt}