Verlustvortrag und Werbungskostenpauschale

  • Hallo zusammen,


    ich bin gerade dabei, für die Zeit meines Masterstudiums, nach und nach meine Einkommenssteuererklärungen nachzuholen. Währenddessen hatte ich kein Einkommen, aber natürlich ein paar kleine Ausgaben wie Semesterbeitrag etc.


    So komme ich insgesamt auf einen Verlustvortrag von 5000€, den ich gerne für das Jahr 2025 nutzen möchte. Seit Februar dieses Jahres bin ich nun voll berufstätig und verdiene entsprechend.


    Meine Frage ist, ob bei Anwendung des Verlustvortrags zunächst die Werbungskostenpauschale (1230€) von diesem Verlust abgezogen wird, oder der Verlust direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird?


    Von der Antwort hängt ab, ob ich versuchen sollte zukünftige Werbungskosten noch in diesem Jahr zu tätigen. Wie es ausschaut komme ich nämlich dieses Jahr mit meinen tatsächlichen Werbungskosten kaum an die Pauschale ran (kurzer Arbeitsweg, kein Homeoffice,...).


    Lieben Dank und Viele Grüße :)

  • Erststudium/-ausbildung? Dann gehen die Kosten ins Leere, da nur als SA absetzbar. Kein VV.


    Beim Zweitstudium sieht es besser aus. Da sind die Kosten Werbungskosten.


    Hat man mal gesetzlich geändert.

  • Hallo.

    Der Verlustvortrag wird vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen.

    Das heißt, dass der Werbubgskostenpauschbetrag von deinem Bruttolohn abgezogen wird sofern deine restlichen Werbungskosten unter dem Pauschbetrag liegen.

    Von diesen Einkünften wird der Verlustvortrag abgezogen. Erst danach werden zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens die Sonderausgaben wie Krankenversicherung , Rentenversicherung etc. abgezogen.

  • brains Danke für deine Antwort!


    Ich habe einen "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31.12.2023" vorliegen. Eine Steuererklärung für 2024 muss ich nur noch machen.


    Es geht also nicht mehr ums "ob", sondern darum wie der Verlustvortrag in 2025 verrechnet wird.

  • Bitte beachten, dass der Verlustvortrag sofort (anteilig) verrechnet wird, sobald du Einkunfte >0 Euro hast. Wenn du also z.B. 2024 bereits einen Nebenjob hattest, könnte der Verlustvortrag bereits (anteilig) 2024 verrechnet werden, selbst wenn du im Jahr unterm Freibetrag von 11.604 Euro liegst. In dem Fall verpuffen die vorher schon angesammelten Verlustvorträge nämlich wirkungslos.