Steuerliche Behandlung von Verlusten bei Altbestands Aktien - Verlusttopfeintrag möglich?

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
  • Hallo liebes Finanztip Forum,


    ich habe eine spezielle Steuerfrage zu Aktien und hoffe jemand kann mir diesbezüglich weiterhelfen:


    Stimmt es, dass Verluste aus dem Verkauf von Altbestands-Aktien, also Aktien, die vor dem 1.1.2009 gekauft wurden, NICHT in den „Verlusttopf Aktien“ eingetragen werden können?


    Hintergrund: Ich habe kürzlich eine Aktienposition einer Firma verkauft, die zu gleichen Teilen aus Altbestands-Aktien (vor 2009 gekauft) und neueren Aktien (Kauf 2018) bestand.


    Separat betrachtet erzielten die Altbestandsaktien 10.000 Euro Verlust, die neueren Aktien 10.000 Euro Gewinn.

    Die Gesamtposition war demnach +- 0. Ein Gesamtgewinn wurde nicht erzielt.


    Beim Verkauf der Gesamtposition wurde der Verlust der Altbestands-Aktien nicht berücksichtigt und nicht in den Verlusttopf eingetragen bzw nicht mit dem Gewinn der neueren Aktien verrechnet. Der Gewinn (10.000 Euro) der neueren Aktien musste voll versteuert werden, obwohl die Gesamtposition kein Gewinn erzielt hat.


    Ist das korrekt und ich muss in den sauren Steuerapfel beißen oder liegt hier ein Fehler der Bank vor?


    Beine bisherige Recherche ergab leider, dass das wahrscheinlich korrekt ist. Es würde mich aber freuen, wenn mir das noch jemand mit Expertise bestätigen könnte.


    Herzlichen Dank vorab!


  • Kater.Ka

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Stimmt es, dass Verluste aus dem Verkauf von Altbestands-Aktien, also Aktien, die vor dem 1.1.2009 gekauft wurden, NICHT in den „Verlusttopf Aktien“ eingetragen werden können?

    Das ist so und gilt auch umgekehrt für Gewinne aus dieser Zeit.
    Wenn du Wertpapiere (Aktien und Fonds) vor dem 01.01.2009 gekauft hast, dann sind alle Kursgewinne auch heute noch steuerfrei, wenn diese Wertpapierbestände verkauft werden.


    Seinerzeit blieben diese Kursgewinne immer steuerfrei, wenn bestimmte Haltfristen zwischen An- und Verkauf eingehalten wurden. Auch die Verluste waren nach Ablauf der Haltefrist "steuerfrei", so wie jetzt in deinem geschilderten Beispiel.

  • Hallo

    Gewinne und Verluste bei Aktienverkäufe aus Altbeständen (vor 2009) sind nicht steuerrelevant.

    Mischpositionen sollte man vermeiden etwa durch ein Unterdepot.