Hallo,
mein Kind, erwachsen, verheiratet,
möchte ihrem Kind, 16 Jahre, eine Vollmacht für ärztliche Auskunft über ihre Mutter geben.
Hintergrund ist, dass das Kind, nicht der Ehemann, im Falle gesundheitlicher Probleme der Mutter Auskunft zB an Ärzte geben soll/kann und ggf. Entscheidungen treffen soll/kann.
Mindestens aber Auskunft.
Die Mutter hat mehr Vertrauen in das Kind, das Kind ist bestens über die gesundheitliche Situation, Medikamente usw der Mutter informiert.
Entscheidende Frage:
Muss das Kind volljährig sein?
Vorgesehenen Muster: