Liebe Community,
seit Jahren setzen mein Ehemann und ich problemlos die Homeoffice-Pauschale an. Bei der letzten Einkommensteuererklärung gab es aber Stress mit dem Finanzamt: Es will die Pauschale nur anerkennen, wenn ich beim Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung habe. Der Hinweis, dass dies aus EStG §4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c unseres Erachtens nicht hervorgeht, fruchtete nur halb. Für 2023 wurde die Pauschale zwar anerkannt. Aber das Finanzamt schrieb zugleich:
"Mit dem Einkommensteuerbescheid 2023 wurden Sie darauf hingewiesen, dass die Homeoffice-Pauschale nur berücksichtigt werden kann, wenn beim Arbeitgeber kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Zusätzlich wurden Sie gebeten, dies mit der Einkommenssteuererklärung 2024 anhand geeigneter Unterlagen nachzuweisen. Ich bitte diese Unterlagen dann einzureichen bzw. Ihre Rechtsauffassung darzulegen. Diese wird dann i. R. d. Veranlagung geprüft und kann ggf. im Einspruchsverfahren angefochten werden."
Das steht demnächst an, daher meine Fragen:
1. Ist das Nicht-Vorliegen eines Arbeitsplatzes beim AG eine (neue?) Voraussetzung? Wo steht das in Gesetzestexten? Und wenn das nicht der Fall sein sollte: Wie kann/soll ich meine Rechtsauffassung darlegen? Ich hatte schon erklärt, dass ich an den angegebenen Tagen überwiegend im Homeoffice gearbeitet habe.
2. Welche Unterlagen von AG sollte ich vorlegen, damit das von mir genutzte Homeoffice anerkannt wird? Ich verfüge dort ja über einen Arbeitsplatz, auch wenn ich nicht vor Ort bin. Sollte ich mir bspw. eine Bescheinigung über mobiles Arbeiten erstellen lassen?
(3. Wir geraten mit unserer Sachbearbeiterin fast jährlich aneinander und ich weiß nicht, ob diese Auseinandersetzungen wg. Überarbeitung, Inkompetenz oder aus bösem Willen entstehen. So langsam tendiere ich zu Letzterem. Hat jmd. Erfahrung damit, das Finanzamt zu ersuchen, uns eine andere Person als Sachbearbeitung zuzuteilen?)
Zur Situation vielleicht noch: Seit Mitte 2023 pendle ich zwischen Bayern und NRW, nahezu wöchentlich. I.d.R. arbeite ich 2 Tage die Woche ganz im Homeoffice, 1 Tag überwiegend im Homeoffice (d.h. ich steige am späten Nachmittag in den Zug, wobei ich darin weiterarbeite) und 2 Tage im Büro in NRW. Die Fahrtkosten setze ich ab, ebenso die Zweitwohnung in NRW, im Rahmen der doppelten Haushaltsführung. Diese mir durch meine Arbeitstätigkeit entstehenden Kosten anzugeben war aufwändig, u.a. musste ich eine Liste nachreichen, wann genau ich hin- und wieder zurückgefahren bin. Teilweise arbeite ich auch am Wochenende im Homeoffice, kurz gesagt: Es kommen mehr Arbeitstage im Homeoffice zustande als im Büro. Insgesamt ist die Erstattung relativ groß - entsprechend der Kosten, die ich habe, um einer Arbeit nachgehen zu können -, das scheint das Finanzamt zu stören. Die Sachbearbeitung hatte bspw. versucht, mir im Rahmen der doppelten Haushaltsführung etliche Posten zu streichen (was nicht gelang). Und sie hatte eine Stelle zu einer Dienstreise in der ESt fehlgelesen und wollte dann wissen, was ich 47 Tage in der Schweiz gemacht hätte (es waren 2 angegeben).
Tausend Dank für Hilfe und Einschätzungen!