Homeoffice-Pauschale laut Finanzamt nur wenn kein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber?

  • Liebe Community,

    seit Jahren setzen mein Ehemann und ich problemlos die Homeoffice-Pauschale an. Bei der letzten Einkommensteuererklärung gab es aber Stress mit dem Finanzamt: Es will die Pauschale nur anerkennen, wenn ich beim Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung habe. Der Hinweis, dass dies aus EStG §4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c unseres Erachtens nicht hervorgeht, fruchtete nur halb. Für 2023 wurde die Pauschale zwar anerkannt. Aber das Finanzamt schrieb zugleich:

    "Mit dem Einkommensteuerbescheid 2023 wurden Sie darauf hingewiesen, dass die Homeoffice-Pauschale nur berücksichtigt werden kann, wenn beim Arbeitgeber kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Zusätzlich wurden Sie gebeten, dies mit der Einkommenssteuererklärung 2024 anhand geeigneter Unterlagen nachzuweisen. Ich bitte diese Unterlagen dann einzureichen bzw. Ihre Rechtsauffassung darzulegen. Diese wird dann i. R. d. Veranlagung geprüft und kann ggf. im Einspruchsverfahren angefochten werden."

    Das steht demnächst an, daher meine Fragen:

    1. Ist das Nicht-Vorliegen eines Arbeitsplatzes beim AG eine (neue?) Voraussetzung? Wo steht das in Gesetzestexten? Und wenn das nicht der Fall sein sollte: Wie kann/soll ich meine Rechtsauffassung darlegen? Ich hatte schon erklärt, dass ich an den angegebenen Tagen überwiegend im Homeoffice gearbeitet habe.

    2. Welche Unterlagen von AG sollte ich vorlegen, damit das von mir genutzte Homeoffice anerkannt wird? Ich verfüge dort ja über einen Arbeitsplatz, auch wenn ich nicht vor Ort bin. Sollte ich mir bspw. eine Bescheinigung über mobiles Arbeiten erstellen lassen?

    (3. Wir geraten mit unserer Sachbearbeiterin fast jährlich aneinander und ich weiß nicht, ob diese Auseinandersetzungen wg. Überarbeitung, Inkompetenz oder aus bösem Willen entstehen. So langsam tendiere ich zu Letzterem. Hat jmd. Erfahrung damit, das Finanzamt zu ersuchen, uns eine andere Person als Sachbearbeitung zuzuteilen?)

    Zur Situation vielleicht noch: Seit Mitte 2023 pendle ich zwischen Bayern und NRW, nahezu wöchentlich. I.d.R. arbeite ich 2 Tage die Woche ganz im Homeoffice, 1 Tag überwiegend im Homeoffice (d.h. ich steige am späten Nachmittag in den Zug, wobei ich darin weiterarbeite) und 2 Tage im Büro in NRW. Die Fahrtkosten setze ich ab, ebenso die Zweitwohnung in NRW, im Rahmen der doppelten Haushaltsführung. Diese mir durch meine Arbeitstätigkeit entstehenden Kosten anzugeben war aufwändig, u.a. musste ich eine Liste nachreichen, wann genau ich hin- und wieder zurückgefahren bin. Teilweise arbeite ich auch am Wochenende im Homeoffice, kurz gesagt: Es kommen mehr Arbeitstage im Homeoffice zustande als im Büro. Insgesamt ist die Erstattung relativ groß - entsprechend der Kosten, die ich habe, um einer Arbeit nachgehen zu können -, das scheint das Finanzamt zu stören. Die Sachbearbeitung hatte bspw. versucht, mir im Rahmen der doppelten Haushaltsführung etliche Posten zu streichen (was nicht gelang). Und sie hatte eine Stelle zu einer Dienstreise in der ESt fehlgelesen und wollte dann wissen, was ich 47 Tage in der Schweiz gemacht hätte (es waren 2 angegeben).

    Tausend Dank für Hilfe und Einschätzungen!

  • Kater.Ka 20. Juni 2025 um 19:21

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Nur zur Sicherheit: es geht um die Homeoffice-Pauschale und nicht um ein häusliches Arbeitszimmer, da beim letzteren mMn die genannte Voraussetzung besteht.

    Die Voraussetzung für häusliches Arbeitszimmer besteht womöglich. Gemacht haben wir es bislang nicht, denn: Es steht ein Gästebett im Arbeitszimmer; da es sich (seit kurzem) um das Eigenheim handelt, schien uns die Berechnung der Kosten aufwändig; im Arbeitsvertrag steht nicht explizit, dass ich zu Hause arbeite (wiewohl ich mir eine Bescheinigung für mobiles Arbeiten holen könnte); und das Finanzamt ist schon jetzt sehr penibel. Daher würden wir, wie bisher, für Homeoffice-Pauschale optieren.

  • Guten Abend.

    Die Home Office Pauschale in Höhe von 6€ pro Tag kannst du ohne besondere Voraussetzungen beantragen. Für den gleichen Tag kannst du dann allerdings die Fahrtkostenpauschale nicht mehr ansetzen. Wenn du ein Arbeitszimmer absetzen willst dann gelten strengere Voraussetzungen.

    Argumentieren kannst du entsprechend mit dem §4 Abs. 5 Nr. 6c EStG in Verbindung mit §9 Abs. 5 EStG. Lediglich wenn am Arbeitort dauerhaft kein Arbeitsplatz zu Verfügung steht kannst Du beides (Fahrtkosten und Home Office Pauschale ) absetzen. Das ist typischerweise bei Lehrern der Fall.

    Der Vollständigkeit halber: keine Steuerberatung :)

    Viele Grüße

  • Danke für die Bestätigung! So hatte ich es gemacht: §4 Abs. 5 Nr. 6c EStG zum Homeoffice und §9 Abs. 5 EStG zur doppelten Haushaltsführung.

    Wenn ich 6h im Homeoffice arbeite (also an dem Tag überwiegend) und dann 5h im Zug sitze, um am nächsten Tag im Büro in NRW zu arbeiten, gebe ich die Fahrt über 'Familienheimfahrt' im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten an. Das war kein Problem, ich musste nur jede Fahrt nachträglich angeben.

    Das Problem war, dass trotz meiner Angabe von EStG §4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c von der Sachbearbeiterin behauptet wurde, es müssten eben doch Voraussetzungen vorliegen, damit ich die Homeofficepauschale geltend machen darf: Dass mein AG mir keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Wie argumentiere ich hiergegen? Oder geht es dann nur über häusliches Arbeitszimmer? (Und dennoch stellt mir mein AG ja einen Arbeitsplatz zur Verfügung: nur ist er 600km von meinem Wohnort entfernt).

  • Du gibst die Fahrten abends zum Büro als Familienheimfahrten im rahmen der doppelten Haushaltsführung an? Liegt überhaupt eine doppelte Haushaltsführung vor? Aber das wird eben das Problem sein du gibst für gewisse Tage beides an.

    Du sagst ja selbst, dass dir dein Arbeitgeber einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Der ist halt sehr weit weg aber das ist halt leider dein Problem.

    Um wieviel Tage geht es hierbei überhaupt? Das wirst du ja nicht 3 mal die Woche oder öfter machen.

  • Entschuldigung, das war irritierend formuliert.

    Typische Woche: Mo Homeoffice Bayern. Di Homeoffice und Zugfahrt von Bayern nach NRW. Mi Büro NRW. Do Büro NRW und Heimfahrt nach Bayern (=Familienheimfahrt/Werbungskosten). Fr. Homeoffice Bayern.

    Ja, es liegt eine doppelte Haushaltsführung vor. Und grob 3 Tage Homeoffice in der Woche, manchmal sind es auch nur 2, dafür dann 3 Tage im Büro.

  • Seit Jahren setzen mein Ehemann und ich problemlos die Homeoffice-Pauschale an. Bei der letzten Einkommensteuererklärung gab es aber Stress mit dem Finanzamt: Es will die Pauschale nur anerkennen, wenn ich beim Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung habe.

    Das ist typischerweise nicht die Voraussetzung für die Anerkennung der Homeoffice-Pauschale.

    1. Ist das Nicht-Vorliegen eines Arbeitsplatzes beim AG eine (neue?) Voraussetzung? Wo steht das in Gesetzestexten? Und wenn das nicht der Fall sein sollte: Wie kann/soll ich meine Rechtsauffassung darlegen? Ich hatte schon erklärt, dass ich an den angegebenen Tagen überwiegend im Homeoffice gearbeitet habe.

    2. Welche Unterlagen von AG sollte ich vorlegen, damit das von mir genutzte Homeoffice anerkannt wird? Ich verfüge dort ja über einen Arbeitsplatz, auch wenn ich nicht vor Ort bin. Sollte ich mir bspw. eine Bescheinigung über mobiles Arbeiten erstellen lassen?

    3. Wir geraten mit unserer Sachbearbeiterin fast jährlich aneinander und ich weiß nicht, ob diese Auseinandersetzungen wg. Überarbeitung, Inkompetenz oder aus bösem Willen entstehen. So langsam tendiere ich zu Letzterem. Hat jmd. Erfahrung damit, das Finanzamt zu ersuchen, uns eine andere Person als Sachbearbeitung zuzuteilen?

    Meine Frage ist immer: Um wieviel Geld geht es? Lohnt der Ertrag den Streit?

    Um Deine Sachbearbeiterin kommst Du ganz einfach herum: Du legst einfach gegen Deinen Steuerbescheid Einspruch ein. Den Einspruch bearbeitet jemand anderes.

    Seit Mitte 2023 pendle ich zwischen Bayern und NRW, nahezu wöchentlich. I.d.R. arbeite ich 2 Tage die Woche ganz im Homeoffice, 1 Tag überwiegend im Homeoffice (d.h. ich steige am späten Nachmittag in den Zug, wobei ich darin weiterarbeite) und 2 Tage im Büro in NRW. Die Fahrtkosten setze ich ab, ebenso die Zweitwohnung in NRW, im Rahmen der doppelten Haushaltsführung.

    Diese mir durch meine Arbeitstätigkeit entstehenden Kosten anzugeben war aufwändig, u.a. musste ich eine Liste nachreichen, wann genau ich hin- und wieder zurückgefahren bin. Teilweise arbeite ich auch am Wochenende im Homeoffice, kurz gesagt: Es kommen mehr Arbeitstage im Homeoffice zustande als im Büro.

    Insgesamt ist die Erstattung relativ groß - entsprechend der Kosten, die ich habe, um einer Arbeit nachgehen zu können -, das scheint das Finanzamt zu stören.

    Die Sachbearbeitung hatte bspw. versucht, mir im Rahmen der doppelten Haushaltsführung etliche Posten zu streichen (was nicht gelang). Und sie hatte eine Stelle zu einer Dienstreise in der ESt fehlgelesen und wollte dann wissen, was ich 47 Tage in der Schweiz gemacht hätte (es waren 2 angegeben).

    Man sagt immer: sich ärgern. Du ärgerst Dich, und just das lohnt sich vermutlich nicht. Mach Deine Steuererklärung mit möglichst geringem Aufwand und streite Dich nicht mit Deiner Sachbearbeiterin herum. Wenn sie Dir zu Unrecht was streicht, legst Du halt Einspruch ein.

    Das bißchen Protokoll, wann Du im Büro warst und wann zuhause, bekommst Du auch noch hin.

    So viel, wie Du Zug fährst, lohnt sich vermutlich eine Bahncard 100. Frag mal Deinen Arbeitgeber, vielleicht übernimmt er die für Dich.

  • Also ist bei dir ja maximal 1 Tag pro Woche strittig. Bei ca. 45 Wochen wären das 276€ Werbungskosten (45 x 6€). Sofern die doppelte Haushaltsführung tatsächlich anerkannt ist und du am Arbeitsort eine Zweitwohnung unterhältst und die Kosten hierfür auch abgesetzt werden musst du ggf. in einem Einspruchsverfahren nichts weiter begründen da du mit der Begründung die Pauschale anerkannt bekommen wirst.

    Um Deine Sachbearbeiterin kommst Du ganz einfach herum: Du legst einfach gegen Deinen Steuerbescheid Einspruch ein. Den Einspruch bearbeitet jemand anderes.

    Kleine Anmerkung hierzu. Die Aufteilung der Bearbeitung der Steuererklärungen ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

    In Hessen werden aber 99% der Steuererklärungen von Mitarbeitern bearbeitet ( mittlerer Dienst) und nicht von Sachbearbeitern (gehobener Dienst).

  • Danke für die Rückmeldungen. Ich war mir auch ziemlich sicher, dass ich die Homeoffice-Pauschale unter den genannten Voraussetzungen ansetzen darf.

    Gehofft hätte ich, dass ich ohne Einspruch, direkt im Voraus bei der Einreichung der Unterlagen sicherstellen kann, dass die Pauschale anerkannt wird - insbesondere, wenn grundlos angezweifelt wird, dass es rechtens ist.

    Erfahrungsgemäß komme ich um die Sachbearbeiterin nicht herum - wir hatten schon öfter Stress und haben dann Einspruch eingelegt (wurde auch anerkannt), aber das wurde stets von ebendieser Person bearbeitet.

    (Bahncard 100 hatte ich im ersten Jahr, aber aus eigener Tasche gezahlt - mein AG ist eine Universität, da wird das nicht übernommen. Spartickets+Bahncard 25 sind inzwischen für mich steuerlich die bessere Variante.)

  • Danke für die Rückmeldungen. Ich war mir auch ziemlich sicher, dass ich die Homeoffice-Pauschale unter den genannten Voraussetzungen ansetzen darf.

    Im Endeffekt zählt das, was hinten herauskommt.

    Im Maximum (das Du ohnehin nicht erreichst!) kann man mit der Homeoffice-Pauschale im Jahr 1260 € absetzen, zahlst also im Maximum an die 600 € Steuer weniger. Du berichtest von maximal 2 Tagen pro Woche Home-Office, also geht es bei Dir um übersichtliche 240 € im Jahr.

    Wäre ich betroffen, würde ich dem nachgehen, allerdings ohne große Erregung schlichtweg Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Bei uns hier bearbeitet eine andere Person den Einspruch, insoweit kommt man auf diese Weise unproblematisch an irgendwelchen individuellen Spezialmeinungen vorbei. Bei Dir scheint das anders zu sein, Du berichtest, daß die gleiche Person den Einspruch bearbeitet. Aber auch hier gibt es Möglichkeiten.

    Durch Deine spezielle Beschäftigung hast Du vergleichsweise hohe Werbungskosten (und verbringst eine ärgerlich lange Zeit im Zug), da sollte der oben genannte Betrag keine übermäßige Bedeutung haben.

    Gehofft hätte ich, dass ich ohne Einspruch, direkt im Voraus bei der Einreichung der Unterlagen sicherstellen kann, dass die Pauschale anerkannt wird - insbesondere, wenn grundlos angezweifelt wird, dass es rechtens ist.

    Erfahrungsgemäß komme ich um die Sachbearbeiterin nicht herum - wir hatten schon öfter Stress und haben dann Einspruch eingelegt (wurde auch anerkannt), aber das wurde stets von ebendieser Person bearbeitet.

    Na und? So ein Einspruch kostet ja nicht mehr Aufwand als ein Forenposting :)

    Bahncard 100 hatte ich im ersten Jahr, aber aus eigener Tasche gezahlt - mein AG ist eine Universität, da wird das nicht übernommen. Spartickets+Bahncard 25 sind inzwischen für mich steuerlich die bessere Variante.

    Ich finde die Fixierung der Deutschen auf die Steuer faszinierend. Das Teure an Deinen Bahnfahrten ist doch, daß Du sie bezahlen mußt. Die Steuer hilft Dir (mit im Maximum 42% + Soli + KiSt), aber da bleibt doch immer noch mehr als die Hälfte des Preises an Dir hängen! Der Steuereffekt mindert den Verlust, aber er vermeidet ihn nicht.

    Auch die Zweitwohnung am Arbeitsort kostet Dich Geld.

    Wäre Dein Arbeitsplatz in Fuß- oder Fahrradnähe, hättest Du entscheidend weniger Ausgaben und verlörest entscheidend weniger Zeit beim Pendeln. Aber Du hättest dann nichts abzusetzen und wärest daher ein armer Tropf.

    Ich finde das toll, daß ich so gut wie keine Werbungskosten habe. Wenn sie auch nicht in voller Höhe verloren sind, mehr als die Hälfte dieser Kosten sind aus meiner Sicht schlichter Verlust.

    Vor die Wahl gestellt, 300 km zum Arbeitsplatz fahren zu müssen und dafür 1000 € pro Monat Kosten zu haben oder an einem vergleichbaren Arbeitsplatz um die Ecke 1000 € weniger zu verdienen, würde ich den zweiten nehmen. Für die Zeit, die auf der Strecke bleibt, gibt mir keiner etwas.

  • Vor die Wahl gestellt, 300 km zum Arbeitsplatz fahren zu müssen und dafür 1000 € pro Monat Kosten zu haben oder an einem vergleichbaren Arbeitsplatz um die Ecke 1000 € weniger zu verdienen, würde ich den zweiten nehmen. Für die Zeit, die auf der Strecke bleibt, gibt mir keiner etwas.

    Meine Berufswahl sollte nicht Teil der Diskussion sein. Sicher nett gemeint, aber in der Wissenschaft ist der Arbeitsort leider nicht nach Belieben wählbar.

  • Meine Berufswahl sollte nicht Teil der Diskussion sein. Sicher nett gemeint, aber in der Wissenschaft ist der Arbeitsort leider nicht nach Belieben wählbar.

    In Foren zu fragen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man gern lesen möchte.

    Du hast gezielt nach der Homeofficepauschale gefragt, die Deine Spezialsachbearbeiterin nicht anerkennen will. Das ist primär mal eine Sache zwischen Euch. Die Rechtslage ist schließlich eine andere, als die Dame glaubt. Diese Erkenntnis muß allerdings nicht notwendigerweise dazu führen, daß Deine Sachbearbeiterin ihren Fehler erkennt und abstellt.

    Wenn man irgendetwas durchsetzen will, stellt sich immer die Frage nach dem Aufwand. Es lohnt sich nicht, mit Kanonen nach Spatzen zu schießen - und in Deinem Fall geht es ja nur um wenig Geld.

    Der Einspruch gegen den Steuerbescheid ist eine Fingerübung, den würde ich in jedem Fall einlegen. Ob ich dann weitermachen würde, wenn der Einspruch abgelehnt wird, würde ich danach entscheiden. Vermutlich würde ich für so wenig Geld keine Klage einreichen, aber vielleicht schon einen Beschwerdebrief an den Dienstvorgesetzten schreiben.

    Dein Arbeitsplatz ist ein Gesamtpaket, zu dem zu einem ganz kleinen Teil die Homeofficepauschale beiträgt. Eine erhebliche Belastung liegt in der Distanz, aber es mag schon sein, daß für Dich das Gesamtpaket trotzdem paßt (oder Du einfach keine Alternative hast).

    Man hat jedenfalls immer den besseren Effekt, wenn man vordringlich die großen Dinge ins Visier nimmt und sich nicht in Kleinigkeiten verliert.