Elterngeld GbR

  • Hallo liebe Forums-Mitglieder,

    ich plane aktuelle ein Fotografie Gewerbe anzumelden.


    Ich fotografiere und meine Freundin unterstützt mich bei der Bildbearbeitung.


    Wir planen innerhalb der nächsten Jahre zudem Kinder zu bekommen.


    Meine Frage ist nun, welche Rechtsform (Einzelunternehmer oder GbR) sinnvoller ist.
    Hat die GbR z. B. einen Vorteil für die Berechnung des Elterngelds?


    Hat man hier bei der Aufteilung der Gewinne einen gestalterischen Spielraum?

    Vielen lieben Dank!

  • Kater.Ka 23. Juni 2025 um 18:04

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hi,

    ich glaube das hängt noch von verschiedenen Parametern ab, die hier nicht genannt sind.

    U.a. ob ihr beide die Tätigkeit als Hauptberuf einplant.

    Wie die Verteilung vom Elterngeld geplant ist.

  • Hallo,

    bin etwas neugierig, was die Erfahrung als Fotograf angeht.

    Durch die digitale Fotografie und den Wegfall des Meisterzwangs ist die Anzahl der gemeldeten Fotografen stark angestiegen, was den Honoraren nicht unbedingt zuträglich ist.

    Zusätzlich kam jetzt die KI auf und hat speziell im Business-Bereich deutliche Spuren bei den Aufträgen hinterlassen.

    Hast du es bereits nebenberuflich gestartet? Nehme ich jetzt einfach mal an.

    Bereits einen Businessplan erstellt bzw das geplante Honorar auf Basis aller Ausgaben eines Jahres berechnet?

  • Gbr ist steuerlich komplizierter. Da die Einkünfte gesondert festgestellt und verteilt werden müssen. Und die KK interessiert sich dann eventuell auch dafür.

    Ein Einzelunternehmen mit Kleinunternehmerregelung, bzw. Freiberufler wenn die Fotografie mehr künstlerisch ist wäre daher besser (Elterngeld mal ausgeblendet). Ein Hochzeitsfotograf/Stockftografie z.B auf Adobe Stock wäre eher im gewerblichen Bereich.

    Man sollte auch über eine VG Bild Mitgliedschaft nachdenken.