Strom - Anbieterwechsel

  • Ich beabsichtige aktuell einen neuen Stromliefervertrag zum 01.01.26 abzuschließen.

    Wenn sich bis zum 01.01.26 im Vergleich zu heute etwas an den Umlagen und oder an den Netznutzungsentgelte ändert,

    ändert sich dann auch (automatisch) der Strompreis für mich?

    Gleiches träfe dann auch bei einer Änderung der Umlagen und Entgelte während der Bezugsdauer des Stroms zu?

    Vielen Dank!

  • Kater.Ka 4. Juli 2025 um 13:34

    Hat das Thema freigeschaltet.
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    Zu der Frage in die Regelungen des jeweiligen Anbieters schauen, welche Preisbestandteile garantiert sind. Üblicherweise sind dies die Erzeugungskosten, gegen Herbst kommen häufig Angebote, bei denen die Umlagen und Netzentgelte auch fixiert sind, da diese sich jährlich ändern. Die Steuer ist i.d.R. nicht fixiert.

  • Ich beabsichtige aktuell einen neuen Stromliefervertrag zum 01.01.26 abzuschließen.

    Kann man machen. Viele Anbieter erlauben den Abschluß von Versorgungsverträgen auf Sicht von 6 Monaten. Dennoch: Große Eile besteht nicht. Ich schließe meine Versorgungsverträge meist etwa 2 Monate vor Lieferbeginn ab.

    Wenn sich bis zum 01.01.26 im Vergleich zu heute etwas an den Umlagen und oder an den Netznutzungsentgelte ändert, ändert sich dann auch (automatisch) der Strompreis für mich?

    Gleiches träfe dann auch bei einer Änderung der Umlagen und Entgelte während der Bezugsdauer des Stroms zu?

    Vermutlich. Solche Details handhaben die Anbieter verschieden. Die meisten werden Umlagen zeitnah weitergeben und nehmen dieselben von der Preisgarantie aus. Ein Blick in die Vertragsbedingungen des gewählten Anbieters ist angeraten.

    Insgesamt ist der Abschluß eines Stromversorgungsvertrags für Privatleute eine Finanztransaktion begrenzten Volumens. Wenn man nicht den absolut günstigsten Vertrag erwischt oder gar ganz danebenfaßt, ist das nur begrenzt schlimm. Nächstes Jahr, neues Spiel.