Hallo liebe Community,
ich kümmer mich zurzeit um meine erste Steuererklärung für 2024. Ich war das gesamte Jahr über eingeschriebene Vollzeitstudentin (Erststudium, Bachelor) mit folgenden Umständen:
Jan-Mär: Bafög
Apr-Sep: freiwilliges Vollzeitpraktikum (Bruttoarbeitslohn: 12.834,26 EUR, Lohnsteuer: 816,93 EUR)
Okt-Dez: kein Einkommen und kein Bafög
Ich frage mich nun, was meine erste Tätigkeitsstätte ist. Während des Praktikums bin ich viel gependelt oder habe im Homeoffice gearbeitet, weshalb ich dies gerne angeben würde. Da ich aber zur selben Zeit eingeschriebene Studentin war, frage ich mich, ob das geht. Insgesamt möchte ich keine Kosten zu meinem Studium angeben, da es sich meines Verständnis nach nicht lohnen würde, aber die Kosten und Steuern im Zusammenhang mit meinem Praktikum hätte ich gerne zurück. Kann in diesem Zusammenhang die Praktikumsstätte als erste Tätigkeitsstätte angesehen werden?
Vielen Dank im Voraus!!!