Hallo,
ich habe für mein Kind im Jahr 2024 Aktienverluste i.H.v. 3.000 Euro gehabt. Diese wurden in der Steuerbescheinigung 2024 unter den Paragraphen 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG aufgeführt.
Meine Frage ist nun, ob man für 2024 eine Steuererklärung machen muss, damit die Verluste in den nächsten Jahren mit möglichen Gewinnen verrechnet werden können oder ob es reicht die Verluste erst in einer Steuererklärung für ein späteres Jahr anzugeben, wenn man diese erst benötigt oder werden die Verluste dann nicht mehr vom Finanzamt berücksichtigt?
Danke euch.