Aktienverluste in Steuererklärung geltend machen

  • Hallo,

    ich habe für mein Kind im Jahr 2024 Aktienverluste i.H.v. 3.000 Euro gehabt. Diese wurden in der Steuerbescheinigung 2024 unter den Paragraphen 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG aufgeführt.


    Meine Frage ist nun, ob man für 2024 eine Steuererklärung machen muss, damit die Verluste in den nächsten Jahren mit möglichen Gewinnen verrechnet werden können oder ob es reicht die Verluste erst in einer Steuererklärung für ein späteres Jahr anzugeben, wenn man diese erst benötigt oder werden die Verluste dann nicht mehr vom Finanzamt berücksichtigt?


    Danke euch.

  • Ich habe für mein Kind im Jahr 2024 Aktienverluste i.H.v. 3.000 Euro gehabt. Diese wurden in der Steuerbescheinigung 2024 unter den Paragraphen 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG aufgeführt.

    Stimmt der Paragraph? Bei mir stehen unter diesem Paragraphen die Aktiengewinne.

    Meine Frage ist nun, ob man für 2024 eine Steuererklärung machen muss, damit die Verluste in den nächsten Jahren mit möglichen Gewinnen verrechnet werden können, oder ob es reicht, die Verluste erst in einer Steuererklärung für ein späteres Jahr anzugeben, wenn man diese erst benötigt. Oder werden die Verluste dann nicht mehr vom Finanzamt berücksichtigt?

    Bevor man sinnvoll darauf antworten kann, müßte die Sachlage klar sein.

    Scan einfach die Steuerbescheinigung ein, nimm die persönlichen Daten weg und lad das Ding hoch. Ich könnte mir vorstellen, daß Du Dich oben verlesen hast (oder in die falsche Zeile gekommen bist). Wenn man das Original der Unterlage hat, gibts keine Übertragungsfehler.

  • Stimmt der Paragraph? Bei mir stehen unter diesem Paragraphen die Aktiengewinne.

    Bevor man sinnvoll darauf antworten kann, müßte die Sachlage klar sein.

    Scan einfach die Steuerbescheinigung ein, nimm die persönlichen Daten weg und lad das Ding hoch. Ich könnte mir vorstellen, daß Du Dich oben verlesen hast (oder in die falsche Zeile gekommen bist). Wenn man das Original der Unterlage hat, gibts keine Übertragungsfehler.

    Der von mir angegebene Paragraph ist korrekt.

  • Ich habe für mein Kind im Jahr 2024 Aktienverluste i.H.v. 3.000 Euro gehabt. Diese wurden in der Steuerbescheinigung 2024 unter den Paragraphen 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG aufgeführt.

    Stimmt der Paragraph? Bei mir stehen unter diesem Paragraphen die Aktiengewinne.

    Der von mir angegebene Paragraph ist korrekt.

    Auf meinen Steuerbescheinigungen steht folgendes:

    Nachdem das bei Dir irgendwie anders ist, kann ich Dir leider nicht weiterhelfen. :(

  • Kann es sein, dass sie die Steuerbescheinigung falsch ausgestellt wurde?

    Ich denke, ja. Die Zeile für die Anlage KAP haben sie ja richtig (13) hingeschrieben, aber es ist eigentlich der falsche Paragraph.
    Richtig wäre § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG, aber darin wird ja auch auf § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG verwiesen, also vllt nicht so dramatisch :).


    Wenn dieser Verlust in deiner Bescheinigung auftaucht, heißt das, dass du aktiv bis zum 15.12.2024 eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragt hattest?

    Aber statt auf den Paragraphen rumzureiten, zurück zur ursprünglichen Frage:
    Ja, du solltest eine Steuererklärung machen, denn der Verlusttopf ist durch die Beantragung und Ausstellung der Verlustbescheinigung bei der Bank gelöscht worden. Via Steuererklärung muss er (der Verlusttopf) nun zum Finanzamt, um dort weitergeführt zu werden.

  • Ich denke, ja. Die Zeile für die Anlage KAP haben sie ja richtig (13) hingeschrieben, aber es ist eigentlich der falsche Paragraph.
    Richtig wäre § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG, aber darin wird ja auch auf § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG verwiesen, also vllt nicht so dramatisch :).


    Wenn dieser Verlust in deiner Bescheinigung auftaucht, heißt das, dass du aktiv bis zum 15.12.2024 eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragt hattest?

    Aber statt auf den Paragraphen rumzureiten, zurück zur ursprünglichen Frage:
    Ja, du solltest eine Steuererklärung machen, denn der Verlusttopf ist durch die Beantragung und Ausstellung der Verlustbescheinigung bei der Bank gelöscht worden. Via Steuererklärung muss er (der Verlusttopf) nun zum Finanzamt, um dort weitergeführt zu werden.

    Nein ich hatte keine Verlustbescheinigung beantragt, da ich es vergessen hatte. Aber die Verluste wurden ja trotzdem bescheinigt.

    Muss ich dann auch für die nächsten Jahre eine Steuererklärung abgeben, damit die Verluste nicht verfallen oder reicht es dann aus erst dann wieder eine Steuererklärung zu machen, wenn ich die Verluste mit Gewinnen verrechnen kann oder sind die Verluste beim Finanzamt dann nicht mehr hinterlegt?

  • Also bei mir ist es so, dass ich bei der ING Ende 2024 einen gefüllten "Allgemein"-Verlusttopf hatte, und dieser Betrag ist dann (wie erwartet) nicht auf der Steuerbescheinigung aufgetaucht, weil er ja bei der Bank weitergeführt wird. Weil ich ja keine Verlustbescheinigung angefordert hatte.

    Ohne, dass man eine Verlustbescheinigung beantragt hat, werden einem die Verluste üblicherweise auch nicht bescheinigt. So mein Verständnis.

    Nachdem bei dir der Verlust auf der Steuerbescheinigung für 2024 aufgetaucht ist, kannst du nachvollziehen, ob er dann Anfang 2025 bei der Bank weitergeführt oder genullt wurde?

  • Ich hatte keine Verlustbescheinigung beantragt, da ich es vergessen hatte. Aber die Verluste wurden ja trotzdem bescheinigt.

    Mich wundert das. Die Banken bescheinigen Verluste eigentlich nicht ohne Auftrag. In den meisten Fällen ist es für den Anleger günstiger, daß er die Verlusttöpfe bei seiner Bank stehenläßt, weil dann die Verlustverrechnung für ihn einfacher ist und sie auch schneller geht. Würde mir meine Bank einen Verlust bescheinigen, obwohl ich eine solche Bescheinigung nicht will, würde ich bei der Bank beschweren.

    Aber egal, Schnee von gestern, Du hast nun die Verlustbescheinigung.

    Muss ich dann auch für die nächsten Jahre eine Steuererklärung abgeben, damit die Verluste nicht verfallen oder reicht es dann aus, erst dann wieder eine Steuererklärung zu machen, wenn ich die Verluste mit Gewinnen verrechnen kann. Oder sind die Verluste beim Finanzamt dann nicht mehr hinterlegt?

    Es ist hier mal die Frage aufgekommen: "Muß man die Verlustbescheinigung unbedingt im Folgejahr einreichen oder kann man das auch in den Folgejahren machen?" Eine wirklich verläßliche Antwort gab es auf diese Frage nicht, mein Lieblingsfinanzbeamter war mit der Frage auch überfordert.

    Wenn das mein Fall wäre, würde ich die Verlustbescheinigung im Folgejahr einreichen (also mit der nächstmöglichen Steuererklärung). Wenn Dein Filius keine Einkünfte hat, ist die Steuererklärung ja schnell gemacht.

    Du wirst dann einen Steuerbescheid bekommen (mit voraussichtlich 0 € Steuerzahlung), sowie einen Feststellungsbescheid über einen verbleibenden Verlustvortrag. Dieser Verlustvortrag bleibt Dir beliebig lang beim Finanzamt erhalten und kann in späteren Jahren mit Aktiengewinnen verrechnet werden.

    Also: Zweiteres. Wenn der Verlust einmal eingereicht ist, brauchst Du das danach nicht mehr zu wiederholen.

  • Das Depot wurde 2024 gelöscht, deswegen wurde wahrscheinlich eine Steuerbescheinigung mit den Verlusten bescheinigt. Ich verstehe nicht, wie du das meinst, dass man die Verlustbescheinigung im Folgejahr einreichen soll. Ich habe jetzt vorhin eine Einkommensteuererklärung mit Anlage KAP für mein Kind an das Finanzamt übermittelt. Und du meinst, da müsste man einen Feststellungsbescheid über einen verbleibenden Verlustvortrag erhalten, mit dem man dann irgendwann in der Zukunft den Verlust mit Aktiengewinnen verrechnen kann?

  • Das Depot wurde 2024 gelöscht, deswegen wurde wahrscheinlich eine Steuerbescheinigung mit den Verlusten bescheinigt.

    Die Depotlöschung erklärt die Verlustbescheinigung.

    Ich verstehe nicht, wie du das meinst, dass man die Verlustbescheinigung im Folgejahr einreichen soll.

    Die Einkommensteuererklärung für das Jahr n wird typischerweise im Jahr n+1 erstellt, die Einkommensteuererklärung für das Jahre 2024 also im Jahr 2025.

    Wie oben bereits geschrieben, wollten wir hier im Forum mal klären, ob man eine Verlustbescheinigung auch ablagern könne, also etwa eine Verlustbescheinigung für das Jahr 2024 etwa im Jahre 2029 einreichen. Wir konnten es nicht klären. Wäre ich betroffen, würde ich eine Verlustbescheinigung nicht in der Schublade vergammeln lassen, sondern baldmöglichst einreichen, schon deswegen, damit ich das nicht vergessen kann.

    Und du meinst, da müsste man einen Feststellungsbescheid über einen verbleibenden Verlustvortrag erhalten, mit dem man dann irgendwann in der Zukunft den Verlust mit Aktiengewinnen verrechnen kann?

    So ist es.