Liebe Mitglieder des Forums, da ich leider keine richtige Erklärung finden kann, wende ich mich mit folgender Frage an euch;
Sachverhalt: Ein Grundstück incl. einer Immobilie wurde durch den Tod des Vaters/Ehemannes 1980 (DDR-Recht, gesetzliche Erbfolge) zu je 1/3 an die Witwe und die beiden Kinder vererbt.
Die Mutter übertrug 1995 ihren Anteil mittels Erbteilsübertragung auf eines der Kinder, so dass ein Kind 1/3 und das andere 2/3 besitzt. Nunmehr ist die Mutter verstorben. Die Geschwister bilden eine Erbengemeinschaft.
Frage: Wie wird das Vermögen der Erbengemeinschaft berechnet? Gehört das gesamte Grundstück incl. Immobilie der Erbengemeinschaft (mit dem 1/3 und 2/3 Anteil)?
Ich danke für eine Auskunft.