BAV - ist frühester Zeitpunkt der Auszahlung deutlich nach gesetzlichem Renteneintritt möglich?

  • Ich habe eine betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherung) abgeschlossen. Zusätzlich hat der Arbeitgeber gleichzeitig einen Vertrag mit der Unterstützungskasse gemacht, es sind also 2 verschiedene Verträge "für" mich. In meinem Vertrag 1 ist das mögliche Auszahlungsdatum des Gesamtbetrags Datum des gesetzlichen Renteneintritts, in Vertrag 2 des Arbeitgebers aber erst 6 Monate später, im Kleingedruckten mit Bezug auf einen Leistungsplan des Arbeitgeber, also 6 Monate nach meinem Rentenbeginn. Ich habe das erst zufällig nun nachträglich bemerkt (hätte ntürlich genauer lesen sollen, aber ist eben passiert) .

    Der im Vertrag 2 des Arbeitgebers genannte mögliche Auszahlungsbetrag setzt vertraglich voraus, dass ich - bzw. der AG - bis zum Stichtag - also 6 Monate nach Rentenbeginn - in der bisherigen Höhe einzahlt - was mir nicht möglich scheint, wenn ich da schon in Rente bin.

    Ist das überhaupt so zulässig? Ich hatte im Kopf, ich müßte die Gesamtauszahlung spätestens kurz vor Renteneintritt wählen, weil es sonst automatisch gesetzlich nur noch als monatliche Rentenzahlung ginge, aber bin mir da gar nicht sicher.

    Hoffe auf Euren Rat.

  • @ Boersenfeger-das wäre vielleicht eine Lösung, aber ginge das denn? Mein Vertrag sagt, ich kann den vereinbarten "Rentenbeginn" aufschieben.

    Ist mit "Rentenbeginn aufschieben" denn die Aufschiebung der Auszahlung gemeint? Ich hätte angenommen, dass ich bei Aufschieben des Rentenbeginns auch a) entsprechend länger arbeiten und b) solange noch einzahlen muss?

    Und meinst Du, dass ich nicht nur den Beginn der monatlichen Rentenzahlung aufschieben kann, sondern auch die Einmalauszahlung? Woraus ergibt sich das?

    Die Frage, ob der vertragliche BAV-Auszahlungsbeginn überhaupt mehrere Monate nach dem Beginn der Rente liegen darf, während bis Auszahlungsbeginn aber die Beträge weiter voll gezahlt werden müssen, ist mir immer noch rätselhaft. Oder kann es sein, dass die Versicherung/ mein AG dabei einen Fehler gemacht hat?

  • Wenn ichs richtig verstanden habe, hast du 2 Verträge. Der, den dein AG für dich bespart, nimmst du ggf. als Zweitrente mit Renteneintritt. Den, den du bezahlt hast, lässt du nach Renteneintritt liegen, bis du in einem Jahr der Vollrente bist und lässt ihn dann entweder ebenfalls verrenten (imho die schlechtere Variante) oder halt dann als Einmalbetrag auszahlen. Davon ab gehen die Kranken- und Pflegekassenbeiträge sowie die Versteuerung. Genaueres dazu erhältst du als Information vom Anbieter, nach der du dich erklären musst, wie du es handhaben willst. Dort kannst du auch den Zeitpunkt der Einmalauszahlung benennen. Also z.B. Renteneintritt zum 1.10.25. Auszahlwunsch dann frühestens zum 1.1.2026, denn ab dann erhältst du ja bereits für das ganze Jahr Rente. Ein Gespräch mit dem Anbieter hilft bestimmt weiter. ;)

    Kontrolliere dann die prozentuale Höhe des Pflegekassenbetrags. Wenn du ein Kind hast, darf kein Kinderlosenaufschlag erfolgen. Der Pflegekasse muss man das aber ggf. nachweisen!

    Lies dazu auch diesen Faden

    Boersenfeger
    20. Juli 2025 um 15:02