Ich habe eine betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherung) abgeschlossen. Zusätzlich hat der Arbeitgeber gleichzeitig einen Vertrag mit der Unterstützungskasse gemacht, es sind also 2 verschiedene Verträge "für" mich. In meinem Vertrag 1 ist das mögliche Auszahlungsdatum des Gesamtbetrags Datum des gesetzlichen Renteneintritts, in Vertrag 2 des Arbeitgebers aber erst 6 Monate später, im Kleingedruckten mit Bezug auf einen Leistungsplan des Arbeitgeber, also 6 Monate nach meinem Rentenbeginn. Ich habe das erst zufällig nun nachträglich bemerkt (hätte ntürlich genauer lesen sollen, aber ist eben passiert) .
Der im Vertrag 2 des Arbeitgebers genannte mögliche Auszahlungsbetrag setzt vertraglich voraus, dass ich - bzw. der AG - bis zum Stichtag - also 6 Monate nach Rentenbeginn - in der bisherigen Höhe einzahlt - was mir nicht möglich scheint, wenn ich da schon in Rente bin.
Ist das überhaupt so zulässig? Ich hatte im Kopf, ich müßte die Gesamtauszahlung spätestens kurz vor Renteneintritt wählen, weil es sonst automatisch gesetzlich nur noch als monatliche Rentenzahlung ginge, aber bin mir da gar nicht sicher.
Hoffe auf Euren Rat.