Schadenersatz gegen Meta

  • Hier ein geldwerter Tipp:

    Meta (Facebook und Instagram) sammelt rechtswidrig alle Daten seiner Nutzer (Besuch von Erotik- oder Datingseiten, Internetrecherche nach Krankheiten oder Krediten usw.), selbst wenn man offline ist oder nicht zugestimmt hat. Aus diesen Daten lassen sich Persönlichkeitsprofile für Werbemaßnahmen erstellen.

    Dafür steht einem Schadenersatz zu. Etwa 1000 diesbezügliche gerichtliche Klagen scheiterten. In anderen Verfahren wurden den Nutzern Schadenersatzsummen von 1.000,- bis 10.000,- EUR zugesprochen.
    Der BGH beziffert diesen immateriellen Schaden auf 100,- EUR. Allerdings kam es in dem Fall vor dem BGH verhandelten Fall nur zum Diebstahl von Personengrunddaten, woraus man kein Persönlichkeitsprofil für Werbemaßnahmen erstellen konnte.

    Man könnte seine Forderung auf Schadenersatz zum einen selbst in die Hand nehmen, hätte viel Schreibarbeit und ein größeres nicht zu unterschätzendes Prozessrisiko. Kein Rechtsanwalt würde für so einen geringen Streitwert arbeiten.

    Die andere Möglichkeit ist, seinen Schadenersatzanspruch gegen Meta zu verkaufen. Die Firma „Privacy ReClaim“ kauft diese Schadenersatzforderungen ab und überweist einen innerhalb von 14 Tagen 50,- EUR auf sein Konto. Man hat absolut kein Prozessrisiko. - Habe ich auch gemacht.

    Ich habe mein Geld innerhalb von fünf Tagen bekommen.

    Privacy ReClaim führt später eine Sammelklage gegen Meta.

    Man muss einige Daten beim Verkauf seines Schadenersatzanspruchs an Privacy ReClaim angeben (z. B.: Erstanmeldung bei Facebook/Instagram, Werbeeinstellungen, Cockieeinstellungen usw.), die teilweise etwas schwer zu finden sind. Anschließend muss man sich über eine AusweisApp identifizieren, dass man auch ein realer Mensch und kein Betrüger ist. - Ist etwas kompliziert und erfordert ca. 20 min Arbeitsaufwand.

    Hier die Webseite, wo man das verkaufen kann:

    Privacy ReClaim
    Privacy ReClaim setzt sich für die Einhaltung des Datenschutzes ein. Jetzt anmelden und Rechtsanspruch prüfen.
    www.privacyreclaim.com

    Nutzer von Androidhandys können auf gleiche Art weitere 40,- verdienen, indem sie ihren Schadenersatz gegen Android/Google ebenfalls an Privacy ReClaim verkaufen.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)

  • muss sich jeder überlegen, ob er für 50 Euro seine Daten verkaufen will.

    Man verkauft an Privacy ReClaim nicht seine Daten sondern verkauft seinen möglichen Schadenersatz gegen Meta an Privacy ReClaim.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)