Lt. Schreiben meiner privaten KV entfällt ab 1.1.26 gemäß Jahressteuergesetz 2020 die schriftliche Bescheinigung an mich. Die Daten werden an die Finanzbehörde elektronisch übermittelt und die Arbeitgeber dürfen nur noch diese Daten verwenden.
Ich bin als Rentner verpflichtet Änderungen der KV-Beiträge an die Rentenstelle zu melden. Ohne Bescheinigung kann ich das aber nicht.
Wird die Rentenstelle automatisch über Elstam zugreifen oder muss ich weiter Bescheinigungen hochladen?
Ein Anruf bei der KV brachte leider keine Klarheit die Hotline meinte, ich muss das Formular R0821 verwenden. M.W. ist das aber nur zur erstmaligen Beantragung des KV Zuschüssen nicht für Änderungsmeldungen.
Kann mir jemand sagen wie die Änderungsmeldungen künftig erfolgen?