bAV Altvertrag bei Kapitalleistung steuerfrei?

  • Hallo zusammen,

    ich habe hier einen ganzen Blumenstrauß an Altersvorsorgeverträgen und versuche mir nun einen Überblick zu verschaffen, mit welchen Abzügen ich bei Auszahlung rechnen muss.

    Unter anderem habe ich in 2004 eine nach 40b EStG geförderte Direktversicherung im Rahmen der bAV bei meinem ehemaligen AG abgeschlossen.

    Eine Kapitalleistung aus dem Vertrag ist nach meinen Recherchen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei:

    • mindestens 12 Jahre Laufzeit
    • Todesfallschutz mindestens 60% der Summen der für den Vertrag zu zahlenden Beiträge
    • mindestens 5 Jahre laufende Beitragszahlung

    Als ich damals gut vier Jahre später meinen Arbeitgeber gewechselt habe, hatte ich kein Interesse mehr, den Vertrag weiter zu besparen, so dass er in 2008 beitragsfrei gestellt wurde. Ich vermute daher, dass ich die dritte Voraussetzung (5 Jahre laufende Beitragszahlung) nicht erfüllt habe. Weiß jemand, wie dann die Besteuerung erfolgt? - Oder habe ich Glück und die in den fünf Kalenderjahren 2004 - 2008 erfolgten Beitragszahlungen reichen aus, um das Kriterium zu erfüllen?

    Vielen Dank!